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Ausgabe 50/2003
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08.12.2003
 

Psychiatrie

Immer mehr Zwangseinweisungen

Ausgerechnet das 1992 als Ersatz für das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht in Kraft getretene neue Betreuungsrecht, das Eingriffe in die persönliche Freiheit erschweren sollte, scheint das Wegsperren psychisch Kranker in die geschlossene Psychiatrie zu begünstigen.

Psychiatrische Klinik im westfälischen Eickelborn: Betreuungsrecht begünstigt offenbar das Wegsperren psychisch Kranker
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Psychiatrische Klinik im westfälischen Eickelborn: Betreuungsrecht begünstigt offenbar das Wegsperren psychisch Kranker

Bei der Untersuchung von Betreuungsverfahren in einer Region Südniedersachsens stellte Peter Müller von der Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Göttingen überraschend fest, dass sich die Zahl der unfreiwilligen Einweisungen innerhalb von sechs Jahren verdreifacht hat. Die Betroffenen könnten sich gegen die Zwangsunterbringungen nur selten wehren, denn Einweisungen nach dem so genannten differenzierten Betreuungsrecht gingen "relativ still und von der Öffentlichkeit unbemerkt vonstatten", wie Müller erklärt.

Einem Patienten wurden beispielsweise zwei Jahre Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie auferlegt, weil er eine ambulante Medikamententherapie wegen der Nebenwirkungen abgebrochen hatte. Über die Gründe, weshalb trotz verbesserter ambulanter Hilfen immer mehr psychisch Kranke weggeschlossen werden, kann auch der Göttinger Forscher nur spekulieren.

Eine Rolle spielt in seinen Augen der gesellschaftliche Trend zu mehr Zwang bei abweichendem Verhalten: "Psychiater, Betreuer und Richter", so Müller, "unterstützen offenbar diese Entwicklung oder können sie zumindest nicht bremsen."

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