Aus der Unterlassungsverfügung
(Landgericht Frankfurt am Main, 17.06.1999)
Folgende Behauptungen darf der SPIEGEL nicht mehr verbreiten:
1. Im Team Telekom werde genauso systematisch und umfassend gedopt wie bei der gesamten Konkurrenz.
2. ... ein Radler aus dem Team Telekom hätte sich...(u.a. mit Epo und Wachstumshormonen) auf die Rennen vorbereitet.
3. Seit 1996 spritze sich jeder Tour-Fahrer für gewöhnlich Epo... .
4. Ein Mitarbeiter von Godefroot sammle und entsorge Ampullen und Spritzen.
5. Ein Teammitglied habe während seiner Renneinsätze Epo gespritzt und einen Chemiecocktail eingenommen.
(Landgericht Hamburg, 18.06.1999)
Der SPIEGEL darf nicht mehr den Eindruck erwecken, dass
1. Jan Ullrich seit 1996 Epo spritze.
2. Jan Ullrich das von Team Telekom gebuchte Zimmer vermieden habe, um sich einer Dopingkontrolle zu entziehen.
3. Jan Ullrich seine Beine in die Höhe halte, um seinen Hämatokritwert zu senken.
und nicht mehr verbreiten:
1. unter Bezugnahme auf "Schilderungen eines Mannschaftsmitgliedes", dass das Blut von Jan Ullrich im Anschluss an einen Auftritt in Aachen prophylaktisch getestet worden sei "Ergebnis: Der Hämatokritwert lag weit über der zulässigen Grenze von 50."
2. "Ullrichs Zimmerpartner Jens Heppner landeten schon zweimal die Beine (von Jan Ullrich) nächtens im Gesicht...".
(Landgericht Hamburg, 29.06.1999)
Der SPIEGEL darf nicht mehr verbreiten, Walter Godefroot habe die Nachricht erhalten, "Jans Werte spielen verrückt".
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