Von Thomas Darnstädt
"Drei-Stufen-Test" ist das Reizwort für die neue Art der Regulierung von Rundfunkfreiheit, eine Erfindung von Bund und Ländern: Erstens muss sichergestellt werden, dass "das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht", zweitens muss "das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen", drittens muss "der finanzielle Aufwand" dargelegt werden. "Entscheidend", erklärt der Medienpolitiker Beck, sei der "öffentlich-rechtliche Mehrwert".
Perfekter hätten ihren medienpolitischen Paternalismus auch die Politbürokraten nicht formulieren können, die über den Deutschlandsender der DDR zu wachen hatten. Welcher Journalist mag sich in den Dienst solch staatstragenden Unwesens stellen?
Experten der offiziell hocherfreuten Fernsehanstalten schütteln intern ratlos den Kopf. "Grober Unfug" ist das Urteil eines öffentlich-rechtlichen Justitiars: Seit sich die Politik und die "Dilettanten" aus den Staatskanzleien der Sache angenommen hätten, sei alles maßlos kompliziert geworden.
Endet so, was vom Bundesverfassungsgericht erfunden und in jahrzehntelanger Rechtsprechung immer bekräftigt wurde: die weltweit teuerste, aber einmalig freiheitliche deutsche Rundfunkordnung?
Tatsächlich ist diese Ordnung schon länger in Gefahr. Denn ARD, ZDF und Deutschlandradio, die öffentlich-rechtlichen Bastionen gegen die Privatfunker, befinden sich mit dem wachsenden Erfolg journalistischer Internet-Angebote in einer ebenso schnell wachsenden Legitimationskrise: Die Gefahren, zu deren Vermeidung die Alliierten 1948 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach britischem BBC-Vorbild erfanden, bestehen nicht mehr. Spätestens seit Erfindung des Internets wird es nie wieder möglich sein, mittels der Macht über einen Fernsehsender Macht über die öffentliche Meinung zu gewinnen. Die verzweifelten Versuche von Diktaturen wie der chinesischen, das Internet zu kontrollieren, zeigen die Wucht der digitalen Pressefreiheit.
Als das Bundesverfassungsgericht das öffentlich-rechtliche Fernsehen in den Rang eines grundgesetzlich geschützten Instituts mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Gebühren beförderte, stand eine weitere Gefahr im Vordergrund: die Gefahr der "suggestiven Wirkung" von bewegten Bildern, die ungleich größer sei als der Einfluss des gedruckten Wortes. Denn: Zum Gedruckten muss man sich bemühen, vom Fernsehen wird man berieselt. Dafür darf man sich beim Gedruckten aussuchen, was man liest. Beim Fernsehen geht das nicht.
Ein "Lean-Back-Medium", so heißt das heutzutage, sei die Glotze, etwas für Couch-Potatoes. Die mussten, so der Auftrag an das öffentliche Fernsehen, vor Verdummung wie vor Demagogie beschützt werden: Durch pluralistisch besetzte Gremien, die abgewogenes, wenn auch manchmal ein bisschen langweiliges Fernsehen garantieren sollten.
Die Wirklichkeit entwickelte sich schneller als die Verfassungsrechtsprechung. Statt Couch-Potatoes sind die neuen Medienkonsumenten User. Das sind aktive, mündige Kommunikationsteilnehmer, die kann gar niemand berieseln, weil sie sich selbst suchen, was sie brauchen.
Mit großer Sorge stellten die Rundfunkanstalten fest: Die 14- bis 19-Jährigen fehlen auf dem Sofa. Sie verbringen nur noch halb so viel Zeit vor dem Fernseher wie der Durchschnitt der Bundesbürger. Während der sich immerhin noch durchschnittlich dreieinhalb Stunden am Tag zurücklehnt und unterhalten lässt, konsumieren die Jungen längst am Laptop ihr eigenes Programm. Auf den Internet-Monitor guckt die junge Generation doppelt so lange wie der Durchschnitt.
Allein mehr als 600 Auftritte der deutschen Tageszeitungen gibt es im Netz, von den Millionen Unterhaltungsseiten, den Archiven internationaler Magazine, den Datenbänken und Wissensmaschinen ganz zu schweigen. So viel Vielfalt war nie.
Mit welchem Recht, so werden die Jungen daher fragen, kassiert die GEZ für Opas Radio pro Jahr über sieben Milliarden Euro an Rundfunkgebühren? Wer braucht das öffentlich-rechtliche Fernsehen noch?
Die Gebührenfrage wurde zuletzt zum Thema, als die Ministerpräsidenten 2004 von der geplanten Erhöhung der Fernsehgebühren 21 Cent abzwackten. Wofür braucht das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Zeitalter des Internets denn noch so viel Geld?
Das Bundesverfassungsgericht, an das sich die Anstalten hilfesuchend wandten, stellte seinem Lieblingskind eine weitgehende Blankovollmacht aus: Die Öffentlich-Rechtlichen hätten kraft Verfassung eine "Entwicklungsgarantie", zu der gehöre es auch, am Wettstreit der Medien im Internet teilzunehmen, entsprechend hoch müssten die Gebühren sein.
Das Urteil vom September war das letzte Rundfunk-Verdikt des Verfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem, der mittlerweile aus Altersgründen ausgeschieden ist. Dessen eisernes Festhalten an den überkommenen Lehren vom öffentlichrechtlichen Rundfunk hat den aktuellen Medienkrieg erst ermöglicht.
"Der Versuch, ARD und ZDF aus der technischen Entwicklung des Internets herauszuhalten", triumphierte noch im Karlsruher Gerichtssaal Kurt Beck, "ist endgültig gescheitert."
Zwar konnten auch scharfsinnige Juristen der Rundfunkanstalten die neue Rechtfertigungslogik für ihre Existenz nicht nachvollziehen. Erleichtert waren sie trotzdem: Ist das Internet eine Gefahr für die Meinungsbildung in der Gesellschaft - warum auch immer -, hatten die öffentlich- rechtlichen Anstalten eine neue Legitimation: überall dort als Supermänner der guten Meinungsbildung aufzutreten, wo es elektronisch zugeht.
Der Chefjustitiar des ZDF, Carl-Eugen Eberle, trieb diese Logik auf die Spitze: Die Öffentlich-Rechtlichen müssten schon deshalb im Internet eingreifen, verkündete er auf einem Expertentreffen, weil dort Inkompetenz herrsche: "Die Kompetenz der privaten Anbieter ist nicht die Information, sondern die Vermarktung von Werbung." Nur die Anstalten seien in der Lage, "unabhängige Informationen" zu bieten: Ein Affront für die gesamte Presse, die schon immer werbefinanziert war und dennoch alle größeren Affären der Republik aufgedeckt hat.
Mit dem Alleinvertretungsanspruch für seriöse Information kam das ZDF in der Politik gut an. "Inseln der Qualität", so freute sich der Kommissionsvorsitzende Beck, könnten ARD und ZDF im wüsten Netz schaffen.
Richtig Fahrt bekam die neue Rundfunkherrlichkeit durch die Brüsseler EU-Kommission. Bei den Wettbewerbshütern herrschte seit langem Unwillen über die quasistaatliche Finanzierung der Aktivitäten von ARD und ZDF. Nach Brüsseler Lesart ist das eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe. Und für Medien sind solche Beihilfen nur erlaubt, wenn dafür eine entsprechend wertvolle öffentliche Aufgabe abgeleistet wird. Logik eines Kompromisses, der vor einem Jahr zwischen Brüssel und Berlin geschlossen wurde: Wenn die Anstalten Gebühren ins Internet investieren, dann müssen sie auch verpflichtet sein, dort einen genau beschriebenen öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
Im neuen Staatsvertrag, so der Wunsch, den die Bundesregierung an die Länder weitergab, dürfen so den Anstalten die Internet-Auftritte nicht nur erlaubt werden - sie müssen richtige Pflichten bekommen. Zugleich muss ihnen durch die Landesgesetze genau vorgegeben und auch kontrolliert werden, welchen Auftrag zu welchen Zwecken sie im Netz ableisten müssen. So entstanden verquälte Regelungen wie der "Drei-Stufen-Test" unter staatlicher Aufsicht.
Der Wunsch zeugt von breiter Unkenntnis der komplizierten deutschen Rundfunkordnung: Natürlich dürfen nach dem Modell des Bundesverfassungsgerichts staatliche Gesetze den autonomen Fernsehmachern keine konkreten Aufträge geben, schon gar keine Ziele setzen. Wie die Anstalten ihren Generalauftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verwirklichen, ist allein ihre Sache. Ein bisschen journalistische Freiheit muss es ja selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben.
Nicht leicht für Becks Kommission. Fixieren die Medienpolitiker das künftige Auftreten der Anstalten zu genau, werden alle mühsam auf den Weg gebrachten 16 Rundfunklandesgesetze vom Verfassungsgericht wegen unzulässiger Bevormundung wieder aufgehoben. Räumen sie den Fernsehmachern aber den verfassungsrechtlich geforderten Freiraum ein, wird Brüssel, das ist schon angedroht, sein Verfahren wegen verbotener Beihilfe gegen die Bundesrepublik wieder aufnehmen.
Fast aussichtslos ist es da, am Donnerstag zu einer Einigung zu kommen, die in Brüssel wie in Karlsruhe hält. Beobachter der Beck-Kommission zweifeln schon am immerwährenden Terminkalender der Medienpolitik: Vielleicht gibt es ja im Jahr 2008 gar keinen neuen Knall. Sondern einfach nur großen Krach.
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