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Ausgabe 24/2008
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Rauchverbot Rettung für die Szenekneipe

In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über drei Klagen von Gastronomen gegen Nichtrauchergesetze. Wird Karlsruhe am Ende mehr Qualm gestatten?

An den Wänden hängen Poster von Janis Joplin, Jim Morrison und Johnny Cash, Plakate werben für Whisky, Wodka und Tequila, aus den Boxen kommt Musik von Cat Stevens, Jethro Tull und Blue Öyster Cult, durch den Raum wabern Schwaden von Zigarettenrauch.


Sylvia Thimm, 45, seit sechs Jahren Inhaberin der Musikkneipe Doors im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg, ist stolz auf ihr schummriges Idyll: "Ich verkaufe hier nicht nur Bier, ich verkaufe auch ein Lebensgefühl."

Damit, fürchtet Thimm, wird es bald vorbei sein: Denn 70 Prozent ihrer Gäste sind Raucher, und in Berlin gilt für Gaststätten, die keinen Nebenraum haben, ein absolutes Rauchverbot. Noch lässt Thimm in ihrer 34-Quadratmeter-Kneipe Qualm Qualm sein, noch werden an der Spree für Verstöße keine Bußgelder verhängt. Doch das wird sich ab 1. Juli ändern, dann läuft in Berlin die Schonfrist ab.

Wenn sie auch im Doors nicht mehr rauchen dürfen, haben ihr viele Gäste bedeutet, blieben sie zu Hause oder gingen woandershin. Was sie dann machen soll, weiß Thimm heute noch nicht. "Dann muss ich mir einen Plan B ausdenken. Wahrscheinlich einen anderen Job suchen."

Weil sie das ganz und gar nicht will, hat sie - auf eigene Faust - das Berliner Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Von dort könnte jetzt Rettung für die Szenekneipe kommen: Diesen Mittwoch wollen die Karlsruher Richter über 3 der rund 30 anhängigen Verfassungsbeschwerden verhandeln - darunter die von Sylvia Thimm.

Bis spätestens Anfang August, ließ Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor kurzem durchblicken, sei ein substantielles Urteil zu erwarten, das die aufgeworfenen Fragen "relativ umfassend klären" und damit für Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet sorgen soll.

So ist das, wenn die Bundesländer gesellschaftlich umstrittene Regeln treffen, ob bei den Kampfhundeverordnungen, den Studiengebühren oder jetzt beim Rauchverbot: Fast jedes Land sucht seinen eigenen Weg, und am Ende muss das Bundesverfassungsgericht ein Mindestmaß an Rechtseinheit und -klarheit herstellen.

Schon jetzt spricht einiges dafür, dass die Rauchverbote, die für Einraumgaststätten und Discotheken keine Ausnahmen zulassen, in Karlsruhe schwerlich Bestand haben dürften: Sicher nicht ohne Grund haben die Verfassungsrichter von Landesregierungen und Landtagen, von Verbraucher-, Wirtschafts- und Gesundheitsverbänden insgesamt rund 50 Stellungnahmen eingeholt. Und sicher nicht nur zufällig haben die Verfassungsrichter drei Beschwerden ausgewählt, die sich allesamt gegen das Fehlen von Ausnahmeregeln richten.

Gastronomen, die über mehrere Räume verfügen, können in den meisten Ländern - bis auf Bayern - einen davon zum Tabakrefugium deklarieren; die sogenannten Einraumkneipen müssen aber im Prinzip das Rauchen in ihren Innenräumen komplett untersagen.

Dass sie ihre Gäste zum Rauchen vor die Tür schickt, ist für Thimm keine Lösung: Bei ihr ist Betrieb von 20 Uhr bis in die Morgenstunden, solange die Gäste bleiben wollen. "Wenn die nach 23 Uhr vor der Tür rauchen, habe ich gleich Anwohnerproteste am Hals."

Im Prenzlauer Berg, der immer mehr zum Berliner Schicki-Viertel wird, "machen eh schon Kneipen zu, die es seit mehr als 20 Jahren gibt", sagt Thimm, die selbst dort aufgewachsen ist; da gehörte der Stadtteil noch zur Hauptstadt der DDR. Für die Traditionskneipen, die bisher noch durchhielten, sei das Rauchverbot jetzt "der Sargnagel".

Uli Neu ist Wirt des "Pfauen" in der Tübinger Altstadt - und seine Beschwerde vom Verfassungsgericht ebenfalls ausgewählt. Er kämpft schon seit fast einem Jahr mit den Auswirkungen des Kippenverbots: Mit dessen Start in Baden-Württemberg verzeichnete Neu einen Umsatzrückgang von etwa 30 Prozent, "ganz abrupt am 1. August ging's los". Für ihn geht das "inzwischen an die Existenzgrenze". Dass er die Kneipe überhaupt noch halten könne, verdanke er seinem Vermieter, der "auch bei Zahlungsschwierigkeiten nicht gleich auf der Matte steht".

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