Von Christoph Pauly
Steuerlich besonders günstig ist es, wenn Lebensversicherungen im Todesfall ausgezahlt werden. Doch davon hat der Versicherte wenig. Steuersparprofis versichern deshalb nicht den eigenen Todesfall, sondern den des Vaters oder einer anderen Vertrauensperson. Wenn die stirbt, sind die Auszahlungen endgültig steuerfrei.
Bei den Individualpolicen der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S. A. kann sogar der Todesfall von bis zu vier zudem noch während der Laufzeit austauschbaren Personen versichert werden. Dann können die Auszahlungen aus der Lebensversicherung erfolgen, wenn es gerade passt. Das Tochterunternehmen der Münchener Rück bietet das Modell allen Steuersparern an, die mindestens 250.000 Euro einbringen.
Prinzipiell können auch deutsche Lebensversicherungen Mäntel liefern. "Willkommen im Steuerparadies Deutschland", wirbt die Volksfürsorge mit einem Bild, das die Umrisse Deutschlands in ein tropisches Inselparadies verwandelt. Doch die traditionellen Anbieter sind unflexibler und teurer. Außerdem fürchten sie, dass bei einer zu aggressiven Vermarktung das ganze Steuerschlupfloch geschlossen wird.
Stattdessen erleben nun Luxemburg und Liechtenstein eine Welle von Versicherungsgründungen und -beteiligungen. Der Deutsche Ring ist in großem Umfang bei der Wealth-Assurance AG in Liechtenstein eingestiegen. Die Deutsche Bank kooperiert mit der Luxemburger Lombard und hat im Großherzogtum den Versicherer DB Vita reaktiviert. Die Liste ließe sich fortsetzen - alle Großen der Branche sind dabei.
Ihr grenzenloser Service ist nicht ganz billig und rentiert sich nur für Leute, die ein paar 100.000 Euro aus der Reichweite des Fiskus bringen wollen. Bei der Vorsorge Luxemburg beträgt die Abschlussgebühr bis zu fünf Prozent, die Policen- und Vermögensverwaltung kosten extra. Swiss Life verlangt für den Versicherungsmantel vorab eine größere Summe, hinzu kommen die Gebühren für den Vermögensverwalter und die Depotbank.
Dafür wird dem Kunden grenzenlose Flexibilität in Steuerdingen versprochen. "Unabhängig vom Wohnsitzland gestalten Sie Ihre Steueroptimierung nach Ihren eigenen Bedürfnissen", heißt es in einem Prospekt von Swiss Life. Aufgrund des Versicherungsgeheimnisses in Liechtenstein herrsche "absolute Diskretion".
Wer in diesen Tagen in einer der 43 meist palastartigen Luxemburger Filialen der deutschen Banken vorspricht, erntet viel Verständnis. "Die Abgeltungsteuer ist eine große Steuererhöhung", sagt der Mitarbeiter der Deutschen Bank, nachdem er in ein Beratungszimmer mit hohen, Schießscharten ähnelnden Fenstern und greller moderner Kunst geladen hat. Dann breitet er ein ganzes Arsenal von "steuerarmen" Anlagekonzepten aus. "Bei uns bekommen Sie schon eine Vermögensverwaltung ab 50 000 Euro, während Sie in Deutschland schon drei Millionen Euro vorweisen müssen", sagt er.
Für die nicht ganz so Reichen ist da zunächst die Lebensversicherung DB Life LuxPlus. Außerdem werden sogenannte Dachfonds angeboten, die eine bunte Ansammlung von Finanzprodukten beinhalten, sie werden je nach Marktsituation zusammengestellt. Vorteil für den Anleger: Anders als in einem privaten Depot bleiben die Umschichtungen meist steuerfrei. Nachteil: Die Bank kassiert jedes Jahr eine Vermögensverwaltungsgebühr von bis zu zwei Prozent und hält bei jeder einzelnen Transaktion die Hand auf.
Große Familienvermögen sind sogar schon dabei, eigene Publikumsfonds aufzulegen, hat der Frankfurter Rechtsanwalt Wilhelm Haarmann beobachtet. Zwar hat der Fiskus vor ein paar Monaten die Steuerfreiheit für sogenannte Millionärsfonds aufgehoben, die schon ab 1,25 Millionen Euro in Luxemburg eine komplette individuelle Vermögensverwaltung ermöglichten. Doch gegen Publikumsfonds, die trotz des Namens natürlich nicht jedem Kunden offenstehen, kommt auch das Finanzamt schlecht an.
Zudem ist es möglich, das private Vermögen in eine gewerbliche Firma, beispielsweise in der Rechtsform einer GmbH, einzubringen. Auch dann bleiben Veräußerungsgewinne und Dividenden abgeltungsteuerfrei.
Gelegentlich besteht jedoch die Gefahr, dass die Finanzbehörden solchen aggressiven Steuersparideen mit einem Erlass den Garaus machen. So können sich die Anbieter bis zur endgültigen Verabschiedung aller Verordnungen zur Abgeltungsteuer nicht ganz sicher sein, dass ihre Konstruktionen halten.
Doch normalerweise hecheln die Finanzbehörden der Kreativität der Produktanbieter mit weitem Abstand hinterher. Als 2005 eine europaweite Zinsbesteuerung für Ausländer in den Steuersparparadiesen Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz eingeführt wurde, war das Ergebnis jedenfalls äußerst dürftig. Die Schweizer Finanzbehörden überwiesen im vergangenen Jahr an den deutschen Fiskus rund 80 Millionen Euro. Aus Liechtenstein kamen 2006 gerade mal 4,4 Millionen Euro.
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© DER SPIEGEL 29/2008
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