AUS DEM SPIEGEL
Ausgabe 30/2008
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21.07.2008
 

Kriminalität

Republik im Raster

Von Holger Stark

2. Teil: Verbindungsdaten Tausender unschuldiger Bürger nach Zusammenhängen durchsucht

Moderne Mobilfunkgeräte funktionieren ähnlich wie ein Peilsender, der in regelmäßigen Abständen ein Ortungssignal abgibt. Die Möglichkeiten, die diese Datensammlung eröffnet, ist so ergiebig und vielfältig, dass das bayerische Landeskriminalamt ebenso wie die Kollegen in Oldenburg damit begonnen haben, die Standorte der Funkzellen präzise zu vermessen - um ein genaues Bild davon zu erhalten, wo sich ein Handy zu einem fraglichen Zeitpunkt aufgehalten hat. So entsteht derzeit ein geografisches Raster, ausgerichtet an den Funkmasten der Telekommunikationsfirmen.

Weil der Bundestag zum 1. Januar 2008 per Gesetz verfügt hat, dass sämtliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden müssen, existiert in den Archiven der Unternehmen ein retrogrades Profil, wann sich welcher Handy-Kunde wo aufgehalten und mit wem er kommuniziert hat - oder jemand anderes mit dessen Telefon. Man muss sich die Daten nur beschaffen, wie die Männer aus Oldenburg.

Die Beamten der "Soko Brücke" arbeiten intensiv mit den 12.927 Telefonkontakten. Sie unterteilen sie nach verschiedenen Kriterien in einzelne Listen, mal sind es 152 Personen, geordnet nach Familiennamen, mal werden 35 E-Plus-Kunden herausgefiltert, die sich zwischen 19.15 Uhr und 20.15 Uhr an einem Ort in der Umgebung der Brücke aufhielten. Die Analyseprogramme spucken auch ein auffälliges Telefonat zwischen zwei Frauen um 19.46 Uhr aus und zwei Gespräche zwischen drei älteren Oldenburgern um 20.16 Uhr und 20.32 Uhr. Die Strafprozessordnung haben die Analysten dabei nach Einschätzung von Experten nicht immer im Blick.

Die Daten Tausender Bürger wurden nach Zusammenhängen mit der Straftat durchsucht.

Das erst Anfang 2008 überarbeitete Gesetz sieht vor, dass die Telefondaten ausgewertet werden dürfen, wenn "bestimmte Tatsachen" den Verdacht begründen, dass jemand eine schwerwiegende Straftat begangen hat. Als "bestimmte Tatsache" reicht den Oldenburger Kriminalpolizisten die Annahme, dass die mutmaßlichen Täter telefoniert haben könnten.

"Hier wurde etwas ganz anderes getan, als es im Gesetz vorgesehen ist", sagt Andy Müller-Maguhn, der für den Chaos Computer Club den Fall untersucht hat. "Es wurden die Verbindungsdaten Tausender unschuldiger Bürger nach Zusammenhängen mit der Straftat durchsucht." Dabei werde jeder verdächtig, der sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten habe. Müller-Maguhn nennt das "effektive Abschaffung der Unschuldsvermutung".

Von einer "rechtlichen Grauzone" und einem "Bereich, der juristisch nicht wirklich definiert ist", spricht der Bielefelder Staatsrechtsprofessor Christoph Gusy. In der bisherigen Rechtsprechung findet sich zumindest der Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit, die gewahrt bleiben müsse. Trifft ein Ermittlungsschritt zu viele unbeteiligte Personen, ist die Handy-Datenabfrage unrechtmäßig.

Einerseits geht es um Mord, es gibt nichts Schlimmeres, in einem solchen Fall erwartet man von der Polizei, dass sie viel unternimmt, um den Täter zu finden. Andererseits sind in Oldenburg bis zu 10.000 Bürger betroffen. "Der zur Begründung genannte Paragraf der Strafprozessordnung ist für eine solche Form der Breitbandaufklärung nicht geschaffen", urteilt Gusy. "Das Vorgehen der Polizei ähnelt eher einer Rasterfahndung." Er habe nichts gegen intensive Ermittlungen, sagt H.s Anwalt Koch, "aber sie sollten rechtsstaatlich korrekt sein".

Auf den mutmaßlichen Mörder kommen die Ermittler mit dieser Methode ohnehin nicht. Nikolai H. kommt zu ihnen, er wird zu Spur 479.

Am 5. April, einem Samstag, erscheint der Aussiedler auf der Wache und gibt an, er müsse mit der Polizei reden. Er habe den Holzklotz am Nachmittag des 23. März auf der Brücke liegen sehen und ihn zur Seite gelegt, er sei ein ordnungsliebender Mensch. Wenn sich seine Spuren auf dem Holzstück befänden, dann nur deshalb. Er sei nicht der Täter, er habe an dem Nachmittag Heroin auftreiben wollen und sei abends zu Hause geblieben.

Nikolai H. ist vorbestraft, wegen Diebstahls, Besitzes von Drogen, gemeinschaftlichen Raubs, fahrlässiger Trunkenheit, die Polizisten kennen ihn. Sie glauben ihm die Geschichte nicht. Ein Junkie mit Ordnungssinn? H.s Wohnung sieht aus wie ein Saustall.

Die Beamten prüfen auch seine Telefondaten, und siehe da: Von seinem Handy aus wurde am Abend nur Minuten nach der Tat telefoniert. Um 20 Uhr, 6 Minuten und 31 Sekunden verzeichnet O2 ein Gespräch mit einem Freund - ein Bekannter, korrigiert H., richtige Freunde habe er nicht. Und wieder spielen die Handy-Daten eine entscheidende Rolle: Die Ermittler registrieren einen Abstrahlwinkel von 120 Grad für dieses Telefonat. Demnach wäre H. beim Funkmast Nr. 12 eingeloggt gewesen, also im Umfeld der Brücke. Wie zuverlässig diese Technik funktioniert, wird im Herbst ebenfalls ein Thema sein, wenn der Prozess in Oldenburg beginnt.

Wäre er Staatsanwalt, gibt H. am Ende der Vernehmung zu, würde er die Erklärungen auch nicht glauben, alles spreche gegen ihn.

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, die Beamten kreisen ihn ein. Am 21. Mai, nachdem die "Soko Brücke" ihn und einige Bekannte zu Beschuldigten erklärt und eine Weile abgehört hat, gesteht Nikolai H., dass er den Holzklotz auf Olga K. hinabgestoßen habe, ganz allein. Er sei frustriert gewesen, weil er an jenem Abend keine Drogen hatte auftreiben können.

Beim Geständnis ist der Junkie auf Entzug, erst in der Pause lassen ihm die Ermittler Methadon verabreichen, sechs Milliliter, vielleicht hat dieser Umstand sein Geständnis beflügelt. Später widerruft Nikolai H., er sagt, er sei es doch nicht gewesen.

Bislang hat man ihm nicht geglaubt.

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