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Ausgabe 51/2008
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Presserecht Falsche Streifen

3. Teil: "Wir wissen doch, wie man mit Nazi-Symbolen spielt, ohne sie zu verwenden."

Alles in allem, resümiert Richter Eady, sei er nicht in der Lage, "ein legitimes öffentliches Interesse" festzustellen, das "die Verletzung der Intimsphäre durch die heimlichen Aufnahmen noch die nachfolgende Publikation" rechtfertigen könnte.

Mosley hatte den Prozess gegen "News of the World" klar gewonnen. Dennoch reicht ihm das britische Urteil nicht. Als Nächstes ist nun die Springer-Presse dran. Von dem Verlagsriesen verlangt er 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld.

Grund: Die Berichterstattung der Springer-Medien stelle nicht nur einen schweren Eingriff in seine Intimsphäre dar. Sein Leben werde nun von der ständigen Sorge begleitet, was seine Mitmenschen über ihn denken würden. So habe man ihn bereits vom Formel-1-Rennen in Bahrain ausgeladen. Auf der Fia-Vollversammlung sei über seine Absetzung debattiert worden.

Außerdem machte sich Mosley Sorgen um das Ansehen der Frauen, die mit ihm gefeiert hatten. Sie seien keine "Huren", erklärte er dem "Guardian", sondern "intelligent und kompetent". Sie würden das, was sie mit ihm gemacht haben, manchmal "auch umsonst tun, nur aus Spaß an der Sache". Eine der Damen sei Deutsche, eine habe ihre Doktorarbeit "beinah beendet". Eine "könnte sogar jüdisch gewesen sein".

Außer gegen Springer hat Mosleys Anwältin Tanja Irion auch gegen die Nachrichtenagentur dpa geklagt, auf 350.000 Euro Schmerzensgeld. Eine Forderung gegen "Die Zeit" und "Zeit Online" in Höhe von 50.000 Euro wird vorbereitet. "Die Schmerzensgelder, die deutsche Gerichte bisher verhängt haben, waren viel zu niedrig, um Rechtsverletzungen zu verhindern", sagt Irion. "Hier wurde jemand heimlich beim privaten Sex gefilmt. Das ist ein eklatanter Fall."

Dermaßen abgefedert, wird der Fia-Präsident seinen Fall demnächst beim Hamburger Landgericht vortragen. Es wird, davon geht der Anwalt des Springer-Verlags aus, ein "spektakulärer Prozess" werden. Doch bei aller Bewunderung für "Justice Eady" hat Hegemann einiges an dem britischen Urteil auszusetzen:

"Er hat jeden Punkt einzeln geprüft und verworfen. Er stellte fest, das und das muss nicht NS-bezogen sein, also ist es nicht NS-bezogen. Das greift zu kurz. Man muss das ganze Spiel betrachten und alle Zeichen, die da gesetzt werden, im Kontext sehen."

Ebenso würde es auf den Subtext ankommen. "Wir wissen doch, wie man mit Nazi-Symbolen spielt, ohne sie zu verwenden." Die deutschen Richter, glaubt Hegemann, hätten "einen anderen Zugang zu solchen Zeichen" und würden es sich "nicht so leicht machen wie Richter Eady". Er hofft auf seine Chance, die mögliche Verletzung der Intimsphäre mit einem übergeordneten Informationsinteresse rechtfertigen zu können. "Zumal vor dem Hintergrund von Mosleys Familiengeschichte."

So wird es vermutlich darauf ankommen, ob das deutsche Gericht am Ende dem britischen Beispiel folgen und zwischen quer- und längsgestreiften Häftlingsanzügen unterscheiden wird. Doch was würde das eigentlich bedeuten, wenn sich herausstellte, dass in irgendeinem KZ quergestreifte Kleider getragen wurden? Dass dort ebenfalls nur Pyjama-Partys mit SM-Elementen gefeiert wurden?

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