Von Jochen Bölsche
Die Kartenbefürworter sehen sich bei alldem in der Zwickmühle. Einerseits müssen sie verhindern, was der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, Anfang der Woche, am 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils, als "Super-GAU des Datenschutzes" beschrieb: eine Zusammenführung von Daten zu Persönlichkeitsprofilen - was technisch kein Problem mehr wäre.
Angesichts der aktuellen Möglichkeiten, so Papier in seiner Festrede, würde der einst vielbeschworene Große Bruder über die "informationstechnische Steinzeit" des Jahres 1983 "nur noch mitleidig lächeln".
Andererseits behindern scharfe Datenschutzvorkehrungen die Handhabung der eGK. In der Testregion Flensburg etwa dauerte das Einlesen der neuen Karten in der Arztpraxis viermal so lange wie bisher. "Mit der Karte laufen wir sehenden Auges ins Chaos", warnte Eckehard Meissner, Sprecher des dortigen Praxisnetzes.
Auch die Speicherung des gesetzlich verankerten "elektronischen Rezepts" auf der Chipkarte hat sich im Test als "nicht praxistauglich" erwiesen, wie es in einem Erfahrungsbericht der sächsischen Erprobungsgesellschaft SaxMediCard heißt. Das Hantieren mit Ärzte- und Patientenkarten und die immer wieder aufs Neue erforderliche PIN-Eingabe seien im Stress des Praxisalltags "nicht zu bewältigen".
Die sächsischen Apotheker, so der Bericht weiter, hätten beim Handling des papierlosen Rezepts sogar "noch größere Probleme" als die Ärzte. Auch in den Pharmazien werde "das Auslesen der Rezepte als zu lang empfunden". Darüber hinaus führe Wirrwarr um Pharmazentralnummern und Packungsgrößen "oft" dazu, "dass per Hand das Medikament eingescannt werden muss und damit der elektronische Datensatz überflüssig wird". Das elektronische Rezept, forderte der Ärztetag, müsse aus der Liste der Pflichtanwendungen der Karte gestrichen werden.
Bei der Rezeptausstellung handelt es sich noch um eine der simpleren Anwendungsmöglichkeiten der eGK. Überhaupt noch nicht erprobt worden sind die von den Kassen propagierten, datenschutzrechtlich besonders heiklen Online-Optionen wie die e-Patientenakte und der e-Arztbrief. "Es fehlen Tests mit Online-Anwendungen", heißt es in der bayerischen CSU/FDP-Koalitionsvereinbarung: "Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erscheint derzeit deshalb nicht erfolgversprechend."
Würde sich diese Einstellung durchsetzen, könnte Ulla Schmidts Mammutprojekt nach jahrelangem Herumdoktern zusammenschnurren auf eine Mini-Lösung, die sehr viel früher realisierbar gewesen wäre: eine schlichte Kassenkarte mit Foto, EU-Krankenscheinfunktion und ein paar administrativen Daten - ohne eine undurchsichtige, beängstigende Infrastruktur mit zentralen Servern im Hintergrund.
Einen "Verzicht auf eine zentrale Speichersystematik" fordert auch Ärztefunktionär Bittmann. Die Chipkarte sei im Übrigen technisch längst überholt. Schon daher müsse, wie es auch schon der Ärztetag forderte, eine speichermächtigere Alternative erprobt werden: beispielsweise ein persönlicher USB-Stick, der alle Patientendaten aufnehmen kann, so dass sie nicht auf Zentralserver ausgelagert werden müssen, sondern auch physisch im Besitz des Versicherten bleiben.
Die Gematik hat sich letzten Monat ein Stück weit dem Druck der Ärzte gebeugt: Sie hat zugesagt, eine "ergebnisoffene Untersuchung von dezentralen Speichermedien in Patientenhand" vorzunehmen.
Wie auch immer der Konflikt um die eGK endet - für Un- und andere Notfälle können Gesundheitsbewusste auch ohne Speicherkarte vorsorgen. "Wer Wert darauf legt, medizinische Notfalldaten jederzeit griffbereit zu haben, sollte nicht auf die eGK setzen, sondern einen Notfallausweis auf Papier bei sich führen", empfiehlt die Hamburger Verbraucherzentrale.
Denn den Papierausweis könne, im Gegensatz zur elektronischen Karte, "auch ein Arzt lesen, der zufällig privat im Zug oder Flugzeug anwesend ist". Und: "Mit englischer und französischer Übersetzung ist er auch in vielen Urlaubsländern lesbar, wo Lesegeräte für die deutsche eGK kaum erreichbar sind."
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