Von Detlef Hacke und Gerhard Pfeil
Wenn ein Dopingkontrolleur einen Sportler nicht am angegebenen Ort antrifft, meldet er der Nada einen "nicht erfolgreichen Kontrollversuch". Der Sportler kassiert dann in der Regel einen "strike", eine Art Abmahnung. Bei drei "strikes" innerhalb von 18 Monaten kann ein Athlet bis zu zwei Jahre gesperrt werden.
2007 verzeichnete die Nada 382 "nicht erfolgreiche Kontrollversuche", darunter oft Fälle wie der einer Fechterin, die nicht in der heimischen Trainingshalle war, als der Kontrolleur kam. Sie startete mit der Nationalmannschaft bei einem Weltcupturnier in Luxemburg und war davon ausgegangen, ihr Verband hätte das der Nada mitgeteilt.
Ruderer Schreiber, der auch Athletensprecher seines Verbands ist, fürchtet, dass wegen der strengeren Meldevorschriften künftig noch mehr unschuldige Athleten "in Verfahren hineingezogen" werden. Vor allem Amateure sieht er bedroht, die sich neben dem Leistungssport noch um die Uni oder einen Beruf kümmern müssen und die sich nicht, wie gutverdienende Profis, einen Manager leisten können, der ein wachsames Auge auf die Meldeformalien hat.
Der Wada-Code gilt weltweit. Ein deutscher Sprinter, der nebenbei noch studiert und von der Sporthilfe ein paar hundert Euro im Monat bekommt, wird allerdings de facto schärfer überwacht als der 100-Meter-Weltrekordler und Sportmillionär Usain Bolt, weil es in der Heimat des Jamaikaners gar keine funktionierende Anti-Doping-Agentur gibt.
Auch wegen solcher Diskrepanzen beschweren sich über die neuen Regeln vor allem Sportler aus Ländern mit einem vergleichsweise gut ausgebauten Anti-Doping-System. Mitte Januar reichten in Belgien 65 Athleten sogar eine Klage ein, darunter Fußballer des KV Mechelen und Radler des Teams Quick Step.
Der Anwalt der Sportler, Kristof De Saedeleer, sagt, die Ein-Stunden-Regel bedeute nichts anderes als "Hausarrest". Der Wada-Code verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Privatsphäre schützen soll. De Saedeleer meint: "Es ist nicht hinnehmbar, dass wir für eine private Organisation Ausnahmen machen."
Rechtsprofessor Haas hält den Vorstoß der Belgier für überzogen. "Es macht einen Unterschied aus, ob ich einen Staat in seiner Allmacht bändigen will oder eine Sportorganisation, die zwar drohen, aber keine Polizeigewalt ausüben oder Telefonleitungen abhören kann - all das, was den Schutz der Privatsphäre so wichtig macht", sagt er. Würden die Sportler vor Gerichten ihres Landes recht bekommen, dann sei in dem Fall jedoch "Pulver drin". Wobei die Athleten einen langen Atem haben müssten. Der Klageweg durch die Instanzen, glaubt Haas, dürfte sechs bis acht Jahre dauern.
Es gibt keine einheitliche Front gegen die Ein-Stunden-Regel. Manche Sportler sehen sie sogar als Chance. Sabine Spitz, 37, tritt in einer Sportart an, deren Image nach unzähligen Dopingskandalen im Keller ist. Die Radsportlerin gewann in Peking die Goldmedaille auf dem Mountainbike. Sie ist froh, durch ein straffes Kontrollsystem zeigen zu können, dass sie sauber ist.
Spitz hat kein Problem damit, der Nada ihr Leben mitzuteilen. Ihr Alltag verläuft geregelt und professionell. Kurzfristige Planänderungen meldet sie per Internet. Sie geht auf die Seite des Wada-Meldesystems, öffnet ihren persönlichen Meldekalender und gibt an den entsprechenden Tagen ihre Änderungen ein. Wenn sie zu einem Sponsorentermin unterwegs ist, bekommt sie oft erst spät mitgeteilt, in welchem Hotel sie ein Zimmer für sie reserviert ist. Dann schickt sie per Handy eine SMS mit der Hotelanschrift an eine bestimmte Telefonnummer in Großbritannien, um sich umzumelden.
Seit rund fünf Jahren ist Spitz vom Meldesystem erfasst. Sie sagt: "Es trägt dazu bei, das Kontrollnetz enger zu knüpfen und mich vor potentiellen Dopingsündern zu schützen. Für die wird die Hemmschwelle doch immer höher."
Rund 500 Athleten sind in Deutschland von der Ein-Stunden-Regel betroffen. Die meisten stammen aus Sportarten der "Gefährdungsstufe I". Dass auch 48 Volleyballer im "Registered Testpool" (RTP) landeten, findet der Sportdirektor des Deutschen Volleyball-Verbands, Günter Hamel, "nur noch bizarr".
Der bislang spektakulärste Dopingfall im deutschen Volleyball entstand, weil ein Spieler vor einer Wettkampfkontrolle ausgerechnet mit dem koffeinhaltigen Eistee eines Turniersponsors seinen Harndrang angekurbelt hatte. Das Getränk war ihm vom Dopingfahnder selbst angeboten worden. Der Sportler wurde freigesprochen.
Auch die Nada sieht eigentlich keine Notwendigkeit, Volleyballer genauso wie Radsportler oder Gewichtheber zu überwachen. Weil der Internationale Volleyballverband der Wada jedoch alle deutschen Nationalspieler als RTP-Athleten meldete, muss man sich nun in Bonn auch um die Ballsportler kümmern.
Der DOSB hat sich lange gegen den neuen Wada-Code gewehrt. Die Verschärfung durch die Ein-Stunden-Regel sei nicht sinnvoll, hieß es. Aber man musste sich dem Druck anderer Nationalverbände beugen.
Mindestens siebenmal, so hat es die Nada festgelegt, wird ein RTP-Athlet pro Jahr kontrolliert. Spitz rät daher allen Betroffenen, die Ein-Stunden-Regel nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Kürzlich erhielt Nada-Abteilungsleiter Blatt die Internet-Monatsmeldung eines Sportlers, die keinerlei Ortsdaten enthielt. Er wurde aufgefordert, nachzubessern.
Der Mann hatte die Kalenderfelder mit Fotos von Nacktmodels gefüllt.
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