Von Bruno Schrep
Der ältere Herr sieht schlecht, er schluckt Pillen gegen Altersdiabetes, hat ein künstliches Hüftgelenk, klagt über Schmerzen im lädierten linken Knie und in der Schulter; demnächst sollen die Kalkablagerungen in seinem rechten Arm operativ entfernt werden.
Der Mann, er heißt Günther Josten und ist 70 Jahre alt, gilt als äußerst gefährlich. Die Allgemeinheit, glauben Juristen, Mediziner und Gefängnisbeamte, müsse dringend vor ihm geschützt werden. Wäre er erst einmal in Freiheit, könnte er großen wirtschaftlichen Schaden anrichten - zu Zeiten, in denen sich die Landesbanken um Milliarden verzockt haben, eine schwierige Vorstellung.
Josten ist untergebracht in der Justizvollzugsanstalt Aachen, Haus eins. Elf Quadratmeter, ein großer Schrank, ein kleiner Schrank, ein Tisch, ein Stuhl, ein Bücherregal, ein Fernsehgerät. Und dort, in Zelle 15 im zweiten Stock, soll er auch weiter bleiben.
Bei Besuchen, die einmal pro Woche erlaubt sind, legt der Gefangene großen Wert auf Haltung. Erscheint im tadellos sitzenden hellen Anzug und dazu passendem blauem Hemd, die vollen grauen Haare sorgfältig gebürstet. Seine Altersbeschwerden wischt er mit einer Geste weg, sein Händedruck ist kräftig. "Ich fühle mich viel jünger", versichert er im singenden rheinischen Tonfall.
Den Umstand, dass er zumindest nach bürgerlichen Maßstäben auf ein total verpfuschtes Leben zurückblickt, dass er gut 30 seiner 70 Lebensjahre in zahllosen Knästen schmorte, kann er nicht so leicht beiseiteräumen. "Ich weiß, ich hab viel Mist gebaut", räumt er ein, " ich hätte auch anders leben können. Aber jetzt ist es zu spät."
Ununterbrochen eingesperrt ist Günther Josten aus Krefeld seit über 20 Jahren. Grund dafür sind - neben früheren Vorstrafen - Taten aus dem Jahr 1988. Der damals 49-Jährige steuerte bei einem Banküberfall den Fluchtwagen, stand Schmiere beim Ausrauben eines Geldboten. Er machte bei vier Einbrüchen mit, bei denen Bilder, Nobelklamotten und Bargeld gestohlen wurden. Und er verprügelte einen Autofahrer beim Streit um einen Parkplatz.
Das Landgericht Krefeld, das ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilte, ordnete für die Zeit nach der Strafverbüßung noch Sicherungsverwahrung an - eine harte Sanktion, die nicht einmal der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Gerichtsvorsitzende fand die selten verhängte Maßnahme jedoch "zwingend geboten". Er warf Günther Josten zur Begründung einen "Hang zu erheblichen Straftaten" vor, durch die immer wieder "schwerer wirtschaftlicher Schaden" angerichtet werde.
Komplizen von einst, die in der Bank den Kassierer mit einer Pistole bedroht und den Geldboten mit Tränengas besprüht hatten, sind wieder frei. Für Josten hingegen ist kein Ende der Gefangenschaft absehbar, und dies mag er nicht begreifen: "Ich bin doch kein Mörder, bin kein Totschläger, habe nie eine Waffe getragen."
Der Fall offenbart die Problematik der Sicherungsverwahrung. Diese Reaktion der Justiz, mit der die Bevölkerung vor Wiederholungstätern geschützt werden soll, kann für die Betroffenen zur Ewigkeitsfalle werden. Wer einmal in das Räderwerk gerät, kommt schwer wieder heraus.
Zwar wird alle zwei Jahre automatisch geprüft, ob ein Gefangener weiter weggesperrt bleiben muss oder nicht. Jedes Einzelschicksal hängt dabei vom Sachverstand, vom Urteilsvermögen, womöglich auch vom Mut jener Richter und Gutachter ab, die entscheiden müssen - und die nicht frei sind von Vorurteilen, von Antipathien und Sympathien, von überzogenen Erwartungshaltungen, von Angst.
Hinzu kommt der Druck, mit einer einzigen falschen Beurteilung die eigene Karriere und den Ruf zu ruinieren. Kann ein wegen schwerer Sexualverbrechen inhaftierter Täter seine verhängnisvolle Neigung wirklich beherrschen? Wird ein wegen mehrfachen Mordes verurteilter Gefangener künftig gewaltfrei leben? Packt es ein Mann wie Günther Josten tatsächlich, keine krummen Dinger mehr zu drehen?
"Ich müsste ja verrückt sein, draußen noch mal was Verbotenes anzustellen", sagt der 70-Jährige, "ich wüsste ja genau, ich müsste dann im Gefängnis sterben." Bisher hat jedoch kein Richter seinen Beteuerungen geglaubt - auch wegen seines filmreifen Vorlebens.
Denn in den sechziger und siebziger Jahren war Josten im Rheinland eine Kultfigur. "Dä Jünn" (der Günther) galt als Draufgänger, als Sportskanone, als Schlitzohr, als waghalsiger Wanderer zwischen Ober- und Unterwelt. Tagsüber traf er sich mit den Honoratioren zum Kaffee, kickte mit deren Söhnen im Fußballverein. Nachts schlich er auf verbotenen Pfaden, baldowerte Einbruchsgelegenheiten aus, verkloppte Diebesgut.
In Krefeld, seiner Heimatstadt, sind seine Eskapaden noch heute Legende. Viele Schaulustige guckten zu, als sich Josten auf der Flucht vor der Polizei an der Außenseite eines Wohnturms halsbrecherisch vom 13. in den 12. Stock hangelte und in einer fremden Wohnung verschwand. Dort versteckte er sich so geschickt in einem Kleiderschrank, dass ihn selbst Dutzende Beamte nicht entdeckten.
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Ganz einfach. Weil er dann, so er wiedergewählt werden will, auf Befindlichkeiten der politischen Kaste, gesellschaftlicher Taktgeber und nicht zuletzt auf die Befindlichkeiten der "Öffentlichkeit" und u.U. der [...] mehr...
.... scheinbar ein "Kenner" nicht nur der deutschen sondern auch amerikanischen Justiz sind..., mal eine Frage: Läßt es Ihr, auf zusammengelesenen Halbwahrheiten und "BILD"-Überschriften beschränktes [...] mehr...
Ich schreibe erst seit sehr kurzer Zeit in diesem Forum und habe immer noch nicht verstanden, wie man den zitier button benutzt. Vielleicht koennen Sie mir helfen und erklaeren, wie ich z.B. nur einen Satz zitieren kann, dann [...] mehr...
Mit Madison meinen Sie diesen Herrn? http://www.usconstitution.net/madisonbor.html Wo ist das Problem? Da Sie von uns nichts lernen brauchen, werde ich natuerlich nicht auf Ihren emotionalen und, mit Verlaub, aeusserst [...] mehr...
Dann mal die Gegenfragen: WER finanziert die Wahlkampagne eines US-Richters? WARUM wird im allgemeinen jemand zum Richter gewählt und ein anderer Kandidat nicht? Wer wählt? Wie hoch ist die Wahlbeteiligung? Der US-Beitrag [...] mehr...
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