Wirtschaft



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Ausgabe 34/2009
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17.08.2009
 

Kriminalität

Sklaven am Wok

Von Andreas Ulrich

Asia-Küche in Speyer: "Du kannst Pause machen, wenn du Krebs hast"
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Asia-Küche in Speyer: "Du kannst Pause machen, wenn du Krebs hast"

2. Teil: "Teller spülen, Boden putzen, Dunstabzug reinigen"

Etwa 10.000 asiatische Restaurants gibt es in Deutschland. Der Bedarf an billigen Köchen ist entsprechend groß. Bis zu 4000 Chinesen brutzeln in deutschen Asia-Küchen. Jedes Jahr wird zwischen 700 und 800 chinesischen Köchen eine Arbeitserlaubnis erteilt, zustimmen muss die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Um die kulturelle Vielfalt im Land zu fördern, gibt es eine deutsch-chinesische Vereinbarung, wonach ausgewiesene Spezialitätenköche bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Dafür müssen sie etwas können, was die Köche hierzulande nicht beherrschen.

Die ZAV prüft, ob die strengen Anforderungen erfüllt sind. Die Köche müssen Zeugnisse vorlegen und deutsche oder englische Sprachkenntnisse nachweisen. Die Kosten für An- und Abreise hat der Arbeitgeber zu zahlen, Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaubsanspruch müssen dem jeweiligen Tarif entsprechen.

Zwar wacht in China die staatliche China International Contractors Association über die etwa zwei Dutzend Bildungsträger, die Spezialitätenköche nach Deutschland vermitteln. Doch deutsche Behörden haben zunehmend Zweifel an der Redlichkeit der chinesischen Institutionen.

So schloss das Auswärtige Amt im vergangenen Jahr vorübergehend zahlreiche chinesische Bildungsträger vom Visa-Verfahren aus, weil offenkundig Zeugnisse gefälscht worden waren. Mittlerweile weiß man auch bei der ZAV, dass der schöne Schein der Papiere nicht immer mit der Wirklichkeit am Wok übereinstimmt. "Wir gehen Hinweisen auf Missbrauch nach", sagt Beate Raabe von der ZAV.

Der Missbrauch beginnt schon damit, dass die Köche oft weit höhere Vermittlungsprovisionen zahlen, als zwischen den Ländern vereinbart wurden. Zudem müssen sie die Reisekosten doch selbst übernehmen, und ein geheimer Zusatzvertrag macht sie faktisch rechtlos.

Der Koch, heißt es in einem dieser Verträge, solle "fleißig, hart und beharrlich arbeiten", "nicht an Glücksspielen teilnehmen" und "auf den Rat" des Chefs hören. Er müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Arbeit "in der deutschen Küche gute Körperkraft" voraussetze, außer kochen müsse er auch "Teller spülen, Boden putzen, Dunstabzug reinigen" und vieles mehr. Wer dazu nicht bereit sei, solle den Vertrag gar nicht erst unterschreiben, zudem sei er nicht kündbar.

Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, sich um Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu kümmern sowie Versicherung und Lohnsteuer zu zahlen. Von den ersten Löhnen werde ein Pfand von 1500 Euro einbehalten. Der Arbeitgeber bestimme die Arbeitszeit und wann Urlaub zu nehmen sei. Er werde aber den Koch "nicht absichtlich körperlich und seelisch verletzen".

Am Ende verpflichten sich beide Parteien, "auf keinen Fall dritten Personen Einzelheiten über den Inhalt des Vertrages" bekanntzugeben. Der offizielle Arbeitsvertrag sei "nur für die Beantragung des Visums zu verwenden", er habe "keine bindende Kraft".

Auch Yang Wang* hat zwei Verträge unterschrieben. Einen für die Behörden und einen, der sie praktisch zur Leibeigenen macht. Etwa 9000 Euro zahlte die Frau aus der Provinz Jiangsu an zwei Agenturen. Dafür bekam sie Kochkurse, die sie in wenigen Tagen von einer einfachen Köchin zur zertifizierten Spezialistin machten.

Sie flog nach Hamburg, wo sie von ihrer neuen Chefin am Flughafen abgeholt wurde. Gleich am darauffolgenden Tag begann die Arbeit. Zwischen 11 und 13 Stunden schuftete sie täglich und bekam dafür am Monatsende 680 Euro in bar, viel weniger, als ihr versprochen worden war.

Bernhard Welke, 47, ist Rechtsanwalt in Gentien in Sachsen-Anhalt. Bislang hat er vor allem mit Verkehrsunfällen, Vertragsrecht und anderen Zivilstreitigkeiten sein Geld verdient. Bis er vor zwei Jahren an einen chinesischen Koch geriet, der ihm sein Leid klagte.

Mittlerweile vertritt Welke mehr als 60 Chinesen, die sich von ihren Chefs und den Vermittlungsagenturen betrogen und ausgebeutet fühlen. Er führt im ganzen Bundesgebiet Arbeitsgerichtsprozesse. Manchmal erübrigen sich die Verfahren, weil die Ausländerbehörden die Köche, die sich wehren, zügig ausweisen. Denn mit dem Job verlieren sie schnell die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis - für die Restaurantbetreiber die bequemste Lösung. Sie haben dann nichts mehr zu befürchten.

Viele Wirte bemühten sich nach Erfahrungen von Welke um gute Behördenkontakte. Sie würden dann mitunter auch bevorzugt behandelt, etwa wenn es darum geht, die Aufenthaltspapiere zu vervollständigen, die erst nach Ankunft der Köche und vor Aufnahme der Arbeit erteilt werden müssen.

Ein China-Restaurant-Betreiber in Rheinland-Pfalz etwa habe sich mit seiner guten Bekanntschaft zu einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gebrüstet. Mitunter hatte Welke den Eindruck, als kungelten Beamte lieber mit den Restaurantbesitzern, anstatt sich um die Probleme der Köche zu kümmern.

So war es auch bei Aijun G. in Speyer. Es gibt eine tarifliche Ausschlussklausel, die den Arbeitgeber oft ungeschoren davonkommen lässt. Danach verfällt der Anspruch auf Bezahlung von Mehrarbeit, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.

Die Köche, die Welke vertritt, mussten an mindestens sechs Tagen in der Woche zwischen 65 und 94 Stunden schuften, ihr Lohn betrug meist nicht mehr als 600 Euro bar auf die Hand. Eine Lohnabrechnung sahen sie fast nie. Sie hatten kaum Kontakt zur Außenwelt, selbst das Mobiltelefon lief über den Chef, der damit auch sämtliche Telefonate kontrollieren konnte. Und wer sich dem Regime widersetzte, riskierte, wie in Osnabrück geschehen, den Besuch eines Schlägertrupps.

Fast allen Köchen wurde gleich nach ihrer Ankunft der Pass abgenommen. Nach Welkes Erkenntnissen wurden die Pässe teilweise von anderen Personen dafür benutzt, Spielkasinos zu besuchen oder Gelder nach China zu transferieren. Die Ermittler halten es auch für möglich, dass mit diesen Pässen Chinesen illegal in die EU geschleust werden.

Für die Restaurantbesitzer sind die Kochsklaven ohnehin ein gutes Geschäft. Steht einem Koch für 39 Wochenstunden ein Tarifgehalt von 1900 Euro brutto zu, arbeitet er aber tatsächlich 78 Stunden für 600 Euro, dann spart der Wirt pro Monat 3200 Euro.


*Name von der Redaktion geändert

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