Von Beat Balzli und Michaela Schießl
"Die Anzahl der Firmen auf Malta wächst rasant", freut sich Andrew Manduca, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Malta. Das Wort Steueroase vermeidet er: "Die Unternehmen zahlen hier 35 Prozent Steuern, das ist mehr als in Deutschland." Das stimmt zwar. Doch in einem zweiten Schritt können die Aktionäre den größten Teil zurückfordern. Unterm Strich wird die Gewinnausschüttung in Form von Dividenden mit nur fünf Prozent versteuert. Anschließend fließen die Dividenden zurück in die Kasse der deutschen Mutterkonzerne - dank Beschlüssen der rot-grünen Regierung zu 95 Prozent steuerbefreit.
Dass dem hiesigen Fiskus durch diese Masche gewaltige Einnahmen entgehen, scheint keinen zu stören. Im Gegenteil.
Vergangenen Sommer lud der deutsche Botschafter auf Malta den angereisten Deutsche-Bank-Manager Frank Krings - heute Vorstand des Milliardengrabes Hypo Real Estate - in seine Privatresidenz, zum Treff mit Vertretern von deutschen Konzernablegern. Offenbar gefiel Krings, was er da hörte. Lokalmedien berichten, dass die Deutsche Bank noch in diesem Jahr ihr Malta-Geschäft ausbauen will.
Methoden wie die Malta-Masche funktionieren unter anderem dank Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Darin legen zwei Staaten fest, in welchem Land Steuern erhoben werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Anbieter geschlossener Fonds haben die DBA für sich entdeckt. Sie bieten Investments in britische Lebensversicherungen, rumänische Forstbetriebe, spanische Solaranlagen. Dank der DBA fällt für deutsche Anleger nur der Steuersatz im Ausland an.
Zwar wird der Finanzausschuss des Bundestags über alle DBA informiert. Am Grundproblem ändert das wenig: "Bei den meisten Steuersparmodellen hinkt der Staat hoffnungslos hinterher", sagt Axel Troost, Finanzexperte der Linken.
Wie teuer es werden kann, wenn die Politik die Machenschaften der Hochfinanz verschläft, zeigt einer der größten Steuerskandale der Nachkriegsgeschichte. "EX/ CUM-Trade" lautet das Codewort im Bankerjargon. Der Trick ist so gewagt, dass es selbst dem Bundesverband der Banken mulmig wurde.
Bereits am 20. Dezember 2002 alarmierten die Banker das Finanzministerium. Sie schilderten den Systemfehler beim Verkauf geliehener Aktien nahe dem Dividendenstichtag deutscher Konzerne. Aufgrund eines toten Winkels im Abwicklungssystem der Börse erhalten der ursprüngliche Aktienbesitzer und der Käufer von den jeweiligen Depotbanken eine Bescheinigung über die abgelieferte Kapitalertragsteuer. So können beide Steuern zurückfordern - bezahlt aber wurde nur einmal (SPIEGEL 29/2009).
Dennoch reagierte Berlin lange nicht. Vier weitere Jahre erschlichen sich vor allem die Eigenhandelsabteilungen mehrerer deutscher Banken und reiche Privatkunden ungestört zusätzliche Steuerbescheinigungen, die sie beim Fiskus zur Anrechnung einreichten. Erst im Herbst 2006 schloss das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Lücke. "Die derzeitige Bundesregierung hat sogleich nach ihrer Einsetzung Anfang 2006 entsprechende Gesetzesformulierungen entwickelt, die Ende 2006 in Kraft traten", so das BMF.
Doch damit war das Problem nur auf nationaler Ebene gebannt. Die Warnung des Bankenverbands, dass Verkäufe über ausländische Institute "nicht erfassbar" seien, blieb unberücksichtigt. So ging das Spiel über Auslandsbanken fröhlich weiter - bis im Frühjahr dieses Jahres ein geschasster Manager der US-Investmentbank J. P. Morgan in Berlin das ganze Ausmaß des Tricks offengelegt haben soll.
Im Finanzausschuss war später von einem Schaden in Milliardenhöhe die Rede, der über die Jahre aufgelaufen sei. Doch erst im Mai verfügte das BMF, dass ab sofort Wirtschaftsprüfer die Sauberkeit der eingereichten Steuerbescheinigungen bestätigen müssen.
Aber kann der Staat das ewige Haseund-Igel-Rennen überhaupt gewinnen? Wie lässt sich der Rückstand der Beamten auf die hochspezialisierten Steuermodell-Ingenieure verringern?
Zum Beispiel dadurch, dass man, wie in den USA und Großbritannien üblich, eine Anzeigepflicht für Steuersparmodelle einführt. Dadurch würde der Fiskus vorab über Schleichwege informiert und könnte sofort reagieren. 2007 wurde das Thema im Finanzausschuss wohlwollend diskutiert. "Doch plötzlich war der Vorschlag verschwunden", erinnert sich Christine Scheel von den Grünen, Verfechterin des Frühwarnsystems. Die Begründung des Steinbrück-Ressorts: Die Anzeigepflicht stünde "den Zielen des Bürokratieabbaus entgegen".
Steuerexperte Hanno Berger ist mit dem Resultat hochzufrieden. Eine Anzeigepflicht wäre "unverhältnismäßig", findet er. Überhaupt findet er vieles unverhältnismäßig. Etwa die Brachialmethode Steinbrücks, Gesetze rückwirkend zu ändern.
Der Fachmann nennt das Beispiel ausländischer Familienstiftungen. Ein Paragraf im Außensteuergesetz soll geändert werden, damit negative Einkommen nicht mehr steuermindernd angerechnet werden können - und das Jahrzehnte rückwirkend. "Das ist eine Katastrophe, das ist skandalös", meint sogar der ehemalige Richter am Bundesfinanzhof, Franz Wassermeyer.
Das BMF sieht das anders: "Nur wenn die rückwirkende Anwendung ausnahmsweise erforderlich ist und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht, wird sie in einer Gesetzesinitiative aufgenommen."
Tatsächlich wird durch eine Rückwirkung von Gesetzen jegliche Rechtssicherheit genommen. Zudem spielt das Finanzministerium mit seinen immer neuen Anordnungen faktisch Gesetzgeber und unterläuft damit die Gewaltenteilung. "Das ist verfassungswidrig", klagt Berger: "Wir leben steuerrechtlich in einer Bananenrepublik", wettert er angesichts dilettantisch zusammengebastelter Gesetze. Die gibt es in der Tat.
So verbietet etwa der neue Paragraf 15b des Einkommensteuergesetzes "Steuerstundungsmodelle" nach einem vorgefertigten Konzept. Davon sind wohl nur standardisierte Finanzprodukte für Kleinanleger betroffen. Superreiche lassen sich Modelle maßschneidern - und fallen damit nicht unter das Gesetz, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dass BMF argumentiert dagegen: "Dass Paragraf 15b EStG aufgrund der großen Investitionssummen keine Anwendung finden soll, ist aus den zitierten Entscheidungen nicht ersichtlich."
Unzulänglichkeiten wie diese gibt es indes zuhauf im komplizierten deutschen Steuerwesen. Nur ein drastisch vereinfachtes System ohne große Abzugsmöglichkeiten, wie es der Heidelberger Steuerprofessor Paul Kirchhof propagiert, würde Bergers Branche wirklich schmerzen.
Steuerprofessor Lorenz Jarass vertritt eine noch radikalere Lösung: Steuern senken und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage erweitern. "Alle Wertschöpfung, die im Inland erwirtschaftet wird, sollte auch im Inland versteuert werden."
Damit hätte das Umleiten von Gewinnen ins Ausland ein Ende, die an Steueroasen bezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren wären nicht mehr absetzbar.
Doch die Chancen für einen Umbau stehen schlecht. Ansätze auf EU-Ebene werden von Malta, Zypern, Irland und Großbritannien heftig bekämpft. Und auch in Deutschland fehlt der Wille zur Veränderung. "Die Steuervereinfachungsdebatte verläuft seit Jahren fruchtlos", sagt die Expertin der Grünen Scheel.
Politiker missbrauchen das Steuerrecht nur zu gern für ihre Zwecke. "Steuerrecht ist Wahlgeschenkrecht", sagt Scheel: ein riesiges Spielfeld für Lobbyisten und Parteien. "Diesen Gestaltungsspielraum will niemand hergeben."
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