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Ausgabe 41/2009
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05.10.2009
 

Gesundheitspolitik

Die Krankmacher

Von Alexander Neubacher

Gesundheitspolitik: So tricksen die Krankenkassen
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DDP

3. Teil: Für mehr als 10.000 falsche HIV-Patienten wurde Geld aus dem Gesundheitsfonds gezahlt

Ein besonders drastisches Beispiel für die Fehler- und Manipulationsanfälligkeit des Systems kam kürzlich bei einem Treffen von Abrechnungsspezialisten der Krankenkassen zur Sprache. Einigen Kassen war auf ihrer Abrechnung mit dem Gesundheitsfonds aufgefallen, dass sich eine überraschend große Zahl ihrer Versicherten mit dem Aids-Virus HIV infiziert hatte.

Noch ungewöhnlicher war das Alter der Betroffenen. Fast alle Neuinfizierten waren deutlich älter als 65 Jahre. Sogar einige Greise von über 80 Jahren hatten sich noch mit dem Immunschwächevirus angesteckt, darunter auch die Mutter eines Krankenkassenmanagers. Dem verschlug es erst einmal die Sprache. Wieso hatte ihm seine Mutter nichts von der schlimmen Neuigkeit erzählt? Und hatte man nicht geglaubt, Aids verbreite sich eher im Fixer- und Strichermilieu als im Seniorenheim?

Tatsächlich hegten die Fachleute rasch den Verdacht, dass an der Sache etwas faul sein könnte. Diskret angestellte Nachforschungen ergaben, dass sich die mysteriösen HIV-Fälle ausnahmslos auf Diagnosen von Augenärzten zurückführen ließen. Und noch ein weiteres Muster wurde deutlich. Alle Augenärzte benutzten auf ihren Computern die in der Branche weitverbreitete Praxis-Software der Firma Ifa Systems.

Das Programm aber produzierte einen fatalen Fehler: Gleichsam automatisch hängte es vielen Augenarztpatienten die Codierziffer "B23.8" an. In der Geheimsprache des Gesundheitsfonds steht das Kürzel für "Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit". Anschließend wurde diese Diagnose, ebenfalls vollautomatisch, an die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Dort wiederum reichte man den Code an das Bundesversicherungsamt und den Gesundheitsfonds weiter.

Unnatürliche Häufung von HIV

Und auch hier schöpfte niemand Verdacht. Sobald einem Versicherten in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen die Diagnose HIV aufgestempelt wurde, kam der Computer der Behörde seiner einprogrammierten Aufgabe nach. Die zuständige Krankenkasse bekam den dafür vorgesehenen Zuschlag. Dieser beträgt etwa 10.000 Euro im Jahr - eine hübsche Summe für die Kasse, zumal der vorgeblich infizierte Versicherte die teuren HIV-Arzneien in Wahrheit ja gar nicht benötigt.

Der Vorgang zeigt das Grundproblem des Fonds: Ärzte und Krankenkassen haben ein gleichgerichtetes finanzielles Interesse daran, Versicherte zu Patienten zu machen. Zwar haben die Augenärzte im konkreten Fall ihren Patienten nicht mit Absicht eine HIV-Infektion angedichtet. Aber sie sind auch nicht sehr motiviert, einen solchen Fehler zu beheben. Warum sollten sie einer Software misstrauen, die unterm Strich dazu führt, dass mehr Geld hereinkommt?

Auch die Krankenkassen drängt es nur mäßig, einen Fehler auszumerzen, der ihnen Zusatzeinnahmen beschert. Zwar ist allen Beteiligten klar, dass sich das Geld im Gesundheitsfonds nicht beliebig vermehren lässt. Die Millionen, die unsinnigerweise für falsche HIV-Patienten ausgeschüttet werden, stehen für die Behandlung von echten Kranken nicht mehr zur Verfügung.

Um wie viele betroffene Patienten es geht und um welche Beträge, die aufgrund der falschen HIV-Diagnosen an die Krankenkassen verteilt wurden, lässt sich nur ahnen. Die HEK, eine vergleichsweise kleine Kasse mit 370.000 Versicherten, stieß bei ihrer internen Prüfung auf 84 Fälle, bei denen sich die Diagnose HIV ausschließlich auf die Codierung von Augenärzten stützte.

Insgesamt führt die Kassenstatistik 559 HIV-Infizierte auf, für die es Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds gab. Etwa 15 Prozent aller HIV-Fälle wären demnach Scheinkranke infolge eines Codierfehlers.

Mehr als 10.000 falsche HIV-Patienten

Zu einem ähnlichen Resultat kommt die Siemens-Betriebskrankenkasse. Eine detaillierte Überprüfung der Versichertendaten förderte 38 Versicherte der Generation 70plus zutage, die sich laut Diagnose ihres Augenarztes mit HIV angesteckt hatten.

Die Betroffenen stammten aus allen Gegenden Deutschlands. Regionale Häufungen gab es in Westfalen und in Niedersachsen. Die Höhe der Fehlzuweisung für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung beziffert die HEK auf "etwa 160 Millionen Euro". Insgesamt, so die Vermutung der Kassenleute, wurde für mehr als 10.000 falsche HIV-Patienten Geld aus dem Gesundheitsfonds gezahlt.

Diese Zahl freilich spiegelt nur einen kleinen Teil jener Versicherten wider, denen der Computer eine HIV-Infektion angedichtet hat. In den Abrechnungen des Gesundheitsfonds tauchen nur solche Patienten auf, die in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen zum Augenarzt gegangen sind. Das ist auch der Grund für das hohe Durchschnittsalter der angeblich Betroffenen. Es sind ja vor allem alte Leute, die ihren Augenarzt häufiger aufsuchen müssen.

Wer hingegen, wie wohl die meisten Jüngeren, nur einmal beim Doktor war, etwa wegen einer neuen Brille, hat die Kriterien für eine chronische Erkrankung noch nicht erfüllt. Es gibt auch noch kein Geld aus dem Gesundheitsfonds.

Im Computer des Augenarztes jedoch wurden auch diese Versicherten mit der Diagnose HIV geführt. Die Krankenkassen schätzen die Zahl der so Betroffenen auf mehrere zehntausend.

Ob die falschen HIV-Diagnosen immer noch in den Computern einiger Augenärzte stecken - keiner weiß es genau. "Eigentlich müssten wir allen unseren Versicherten raten, selbst beim Augenarzt nachzufragen", sagt der Chef einer großen Krankenkasse.

Feuer für die Koalitionsverhandlungen

Über die Frage, wer die Verantwortung für das Debakel trägt, wird noch gestritten. Augenärzte sehen die Schuld beim Hersteller des Computerprogramms. Sie selbst hätten im Detail gar nicht gewusst, welche Diagnosen sie ihren Patienten anhängen, sondern sich voll und ganz auf die Software verlassen.

Das Unternehmen Ifa Systems wiederum spricht von den üblichen "Anwendungsfehlern", wie sie im Praxisalltag immer mal wieder auftreten. Schon als im Herbst vergangenen Jahres die ersten Ungereimtheiten auffielen, habe man alles unternommen, um das Problem in den Griff zu kriegen. Spätestens mit der Auslieferung der aktualisierten Software zum zweiten Quartal 2009 habe man den Fehler ausgemerzt.

Der Vorgang, so viel ist sicher, wird die Koalitionsverhandlungen in Berlin befeuern. Die FDP will den Gesundheitsfonds "komplett abwickeln", wie die Partei vergangene Woche betonte. Er löse kein Problem, habe aber zahlreiche neue Probleme geschaffen, so der liberale Gesundheitsexperte Daniel Bahr. Auch der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder von der CSU hält den Fonds insgesamt für intransparent und grundlegend reformbedürftig. Kanzlerin Angela Merkel will ihr Projekt dagegen möglichst unbeschädigt in ihre zweite Amtszeit retten.

Seltsam unbeteiligt gibt sich das zuständige Bundesversicherungsamt: Jedes neue System habe mit Kinderkrankheiten zu kämpfen. Der Schaden für den Gesundheitsfonds halte sich in Grenzen, zumal alle Krankenkassen gleichermaßen von den Zahlungen für vermeintliche HIV-Infizierte profitiert hätten.

In Wahrheit wäre der Codierfehler wohl nie entdeckt worden, hätte es sich nicht um so etwas Ungewöhnliches wie HIV- Infektionen bei Greisen gehandelt. Ein Fachmann aus dem Lager der Allgemeinen Ortskrankenkassen bezeichnet die Güte der Codierungen als "fast durchweg lausig".

Sein Urteil wiegt dabei umso schwerer, als die AOK zu den Profiteuren des neuen Systems gehört und im ersten Halbjahr einen satten Überschuss erwirtschaftet hat.

Eine ähnliche Einschätzung liefert auch ein Vertreter des Bundesversicherungsamts. "Normalerweise", sagt der Mann, der nicht genannt werden will, "fällt der Pfusch doch gar nicht auf."

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Die neuesten Beiträge:
15.10.2010 von zara.amy: Das wichtigste wird mal wieder übersehen!

Der wichtigste Hauptsinn des Gesundheitsfonds ist gemäß der EU-Menschenrechte zu verhindern dass es Leute (vor allem chronisch Kranke in schwierigen Lebenslagen waren hochgefährdet und ja ich wäre es auch gewesen wenn es den [...] mehr...

14.10.2010 von katzenliebhaber1:

Sehr geehrter Forist, Gleich heute früh hatte ich Ihnen eine Antwort geschrieben. Die Veröffentlichung blieb aus. Warum auch immer. .... mehr...

13.10.2010 von Neuer Debattierer:

Das wird die zusätzliche Bürokratie wg. Datenübermittlung etc. auch nicht wesentlich verringern. Ein automatischer Sozialausgleich über einkommensabhängige Beiträge ist noch immer der praktikabelste Weg. In der Schweiz [...] mehr...

12.10.2010 von katzenliebhaber1:

Nochmal, meiner Meinung nach sollte das Finanzamt zur Datenerfassung zuständig sein. Wissen Sie wie der Sozialausgleich in anderen Ländern bewerkstelligt wird, zB in der Schweiz? mehr...

10.10.2010 von Neuer Debattierer:

Mit "Befreiungskarte" meinen Sie wohl die Befreiung von weiteren Zuzahlungen. Die gibt es jedoch erst, wenn ein Versicherter zwei Prozent (chronisch Kranke ein Prozent) seines jährlichen Bruttohaushaltseinkommens für [...] mehr...

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Der Gesundheitsfonds

In den Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Für die rund 150 gesetzlichen Kassen setzt die Bundesregierung seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz fest. Zum 1. Januar 2011 wurde er von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttolohns erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wurde unabhängig von künftigen Beitragserhöhungen auf 7,3 Prozent eingefroren.

Aus den Einnahmen des Fonds wird den Kassen das Geld dann zugewiesen. Das Volumen ist für ein Jahr im Voraus fixiert. 2011 bekommen sie 178,9 Milliarden Euro. Für jeden Versicherten erhalten die Kassen je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand Zu- und Abschläge. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten mehr Geld als Kassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Erzielen die Kassen einen Überschuss, können sie eine Prämie an ihre Versicherten ausschütten. Die Entscheidung über deren Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung, monatlich oder jährlich, bleibt der Kasse überlassen.

Kassen, die mit den zugeteilten Mitteln nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag verlangen. Er wird vom Versicherten als feste Summe gezahlt. Theoretisch können die Kassen die Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe festsetzen. Mitglieder haben aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden, und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.






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