Mittwoch, 10. Februar 2010

Wirtschaft



Hartz IV

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19.10.2009
 

Armut

Abrechnung in Karlsruhe

Von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert

Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wurde.

Das Sozialgericht Hamburg ist ein schmutzig graues Hochhaus aus den siebziger Jahren, elf Stockwerke hoch. Allein am vergangenen Montag gingen dort innerhalb von fünf Stunden 16 neue Klagen von Hartz-IV-Empfängern ein.

Herr W. will, dass der Sozialstaat Umzugkosten übernimmt; Frau S. kämpft um Zusatzleistungen für eine gesunde Ernährung; Herr K. fordert, dass ihm eine Bildungsmaßnahme finanziert wird. Die Menschen streiten um Zuschüsse für einen neuen Fernseher, wollen kostenlose Bustickets, erwarten Gratishilfe für die Behandlung des kranken Hundes. Es geht ihnen um ein paar Euro mehr, um ein bisschen Würde und letztendlich um die Frage, was einem Menschen ohne Arbeit zuzumuten ist.

Kein deutsches Gesetz hat so viel Widerspruch verursacht wie Hartz IV. Allein 2008 zählten die deutschen Sozialgerichte etwa 170.000 neue Verfahren, und die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass sehr viele der Kläger recht bekommen werden. Die Erfolgsquote vor Gericht liegt derzeit bei etwa 30 Prozent. Doch die eigentliche juristische Abrechnung mit Hartz IV beginnt erst jetzt.

An diesem Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht die Ansprüche von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern verhandeln. Die Kläger behaupten, die Bezüge für Kinder und Erwachsene seien nicht sorgfältig genug ermittelt worden und deshalb zu niedrig. Das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht in Kassel gaben den Familien teilweise schon recht und leiteten die Fälle zur endgültigen Entscheidung nach Karlsruhe weiter.

Die höchsten deutschen Richter sollen nun Antworten auf brisante Fragen geben, und sie werden das wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres tun. Ging alles mit rechten Dingen zu, als die Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2003 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene ermitteln und die für Kinder einfach davon ableiten ließ? Wurde das Leben von Millionen Kindern durch politische Willkür unnötig erschwert? War es ein Verstoß gegen die Verfassung, als ihre Bedürfnisse über den Daumen gepeilt wurden und ihnen danach zum Beispiel 62 Cent im Monat für Spielzeug zustanden?

"Ja", sagt der Düsseldorfer Rechtsprofessor Utz Krahmer. Die Hartz-IV-Gesetze seien "von überforderten Ministerialbeamten unter den Vorgaben der politischen Spitzen zusammengezimmert worden". Gerade was die Hartz-IV-Sätze für Kinder betreffe, gehe deswegen nun "alle Welt davon aus, dass sie nicht verfassungsgemäß sind", sekundiert Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags.

Es wird so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht

Ausgangspunkt der Berechnung war ein scheinbar harmloser Datensatz des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Darin hatte die Behörde zusammengefasst, wofür die einkommensschwächsten 20 Prozent der alleinlebenden Deutschen ihr Geld ausgeben und über welches Vermögen sie verfügen. Die Daten beruhten auf der sogenannten Einkaufs- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre stattfindet. 2003 landeten sie in einer Bonner Zweigstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, im Referat V B4.

Mit Hilfe der Wiesbadener Daten sollten die Mitarbeiter im Auftrag der Bundesregierung einen angemessenen Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger ermitteln und anschließend daraus die Bezüge für Lebenspartner und Kinder ableiten. Dafür sollten sie prüfen, welche Ausgaben der einkommensschwächsten Single-Haushalte mutmaßlich überflüssig sind und nicht zu einem "soziokulturellen Existenzminimum" gehören, das der Sozialstaat arbeitslosen Menschen gewährleisten soll.

Die Bundesregierung hatte auch schon eine Vorstellung, was einem Erwachsenen vermutlich reichen könnte: 345 Euro plus Heizung und Miete. Die Beamten gingen nach der Top-Down-Methode vor, die in vielen Unternehmen beliebt ist: Das gewünschte Ergebnis wird vorgegeben, und anschließend werden die Parameter so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht. So ähnlich verfuhr jetzt notgedrungen auch das Referat V B4. Man rechnete so lange, bis man bei 345 Euro gelandet war. Um sicherzugehen, wurde der Betrag vorsorglich am 24. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. "Mit Rechtsstaatlichkeit hatte diese Reihenfolge natürlich gar nichts zu tun", sagt die Darmstädter Rechtsprofessorin Anna Lenze.

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DIE HARTZ-REFORMEN

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Sozialgesetzbuch III wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat. Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab, Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/ SGB II

ARGE/ Jobcenter

Peter Hartz

Hartz IV-Reform

Warum ist die Reform gescheitert?

HARTZ IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz- IV- Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz- IV- Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.

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Ist Hartz IV verfassungswidrig?

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Neuster: Gestern 10:59 Uhr von der andere

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