Von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert
Das Sozialgericht Hamburg ist ein schmutzig graues Hochhaus aus den siebziger Jahren, elf Stockwerke hoch. Allein am vergangenen Montag gingen dort innerhalb von fünf Stunden 16 neue Klagen von Hartz-IV-Empfängern ein.
Herr W. will, dass der Sozialstaat Umzugkosten übernimmt; Frau S. kämpft um Zusatzleistungen für eine gesunde Ernährung; Herr K. fordert, dass ihm eine Bildungsmaßnahme finanziert wird. Die Menschen streiten um Zuschüsse für einen neuen Fernseher, wollen kostenlose Bustickets, erwarten Gratishilfe für die Behandlung des kranken Hundes. Es geht ihnen um ein paar Euro mehr, um ein bisschen Würde und letztendlich um die Frage, was einem Menschen ohne Arbeit zuzumuten ist.
Kein deutsches Gesetz hat so viel Widerspruch verursacht wie Hartz IV. Allein 2008 zählten die deutschen Sozialgerichte etwa 170.000 neue Verfahren, und die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass sehr viele der Kläger recht bekommen werden. Die Erfolgsquote vor Gericht liegt derzeit bei etwa 30 Prozent. Doch die eigentliche juristische Abrechnung mit Hartz IV beginnt erst jetzt.
An diesem Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht die Ansprüche von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern verhandeln. Die Kläger behaupten, die Bezüge für Kinder und Erwachsene seien nicht sorgfältig genug ermittelt worden und deshalb zu niedrig. Das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht in Kassel gaben den Familien teilweise schon recht und leiteten die Fälle zur endgültigen Entscheidung nach Karlsruhe weiter.
Die höchsten deutschen Richter sollen nun Antworten auf brisante Fragen geben, und sie werden das wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres tun. Ging alles mit rechten Dingen zu, als die Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2003 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene ermitteln und die für Kinder einfach davon ableiten ließ? Wurde das Leben von Millionen Kindern durch politische Willkür unnötig erschwert? War es ein Verstoß gegen die Verfassung, als ihre Bedürfnisse über den Daumen gepeilt wurden und ihnen danach zum Beispiel 62 Cent im Monat für Spielzeug zustanden?
"Ja", sagt der Düsseldorfer Rechtsprofessor Utz Krahmer. Die Hartz-IV-Gesetze seien "von überforderten Ministerialbeamten unter den Vorgaben der politischen Spitzen zusammengezimmert worden". Gerade was die Hartz-IV-Sätze für Kinder betreffe, gehe deswegen nun "alle Welt davon aus, dass sie nicht verfassungsgemäß sind", sekundiert Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags.
Es wird so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht
Ausgangspunkt der Berechnung war ein scheinbar harmloser Datensatz des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Darin hatte die Behörde zusammengefasst, wofür die einkommensschwächsten 20 Prozent der alleinlebenden Deutschen ihr Geld ausgeben und über welches Vermögen sie verfügen. Die Daten beruhten auf der sogenannten Einkaufs- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre stattfindet. 2003 landeten sie in einer Bonner Zweigstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, im Referat V B4.
Mit Hilfe der Wiesbadener Daten sollten die Mitarbeiter im Auftrag der Bundesregierung einen angemessenen Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger ermitteln und anschließend daraus die Bezüge für Lebenspartner und Kinder ableiten. Dafür sollten sie prüfen, welche Ausgaben der einkommensschwächsten Single-Haushalte mutmaßlich überflüssig sind und nicht zu einem "soziokulturellen Existenzminimum" gehören, das der Sozialstaat arbeitslosen Menschen gewährleisten soll.
Die Bundesregierung hatte auch schon eine Vorstellung, was einem Erwachsenen vermutlich reichen könnte: 345 Euro plus Heizung und Miete. Die Beamten gingen nach der Top-Down-Methode vor, die in vielen Unternehmen beliebt ist: Das gewünschte Ergebnis wird vorgegeben, und anschließend werden die Parameter so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht. So ähnlich verfuhr jetzt notgedrungen auch das Referat V B4. Man rechnete so lange, bis man bei 345 Euro gelandet war. Um sicherzugehen, wurde der Betrag vorsorglich am 24. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. "Mit Rechtsstaatlichkeit hatte diese Reihenfolge natürlich gar nichts zu tun", sagt die Darmstädter Rechtsprofessorin Anna Lenze.
© DER SPIEGEL 43/2009
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