Von Dietmar Hipp und Markus Verbeet
Der Beamte erholte sich an jenem Morgen im Februar 2002 zu Hause, als sein ehemaliger Schüler Adam Labus mit einer jugoslawischen Armeepistole vom Typ Zastava M57 durch die Staatliche Wirtschaftsschule in Freising zog. Labus tötete den Schulleiter, er schoss dem Religionslehrer ins Gesicht, er zündete drei Rohrbomben und eine Handgranate. Zuvor hatte der 22-Jährige an seinem früheren Arbeitsplatz zwei Vorgesetzte hingerichtet. Als letzten Menschen tötete er sich selbst.
Damit war das Blutbad vorbei, doch für Lehrer L. war die Sache keineswegs ausgestanden. Sie ist es bis heute, siebeneinhalb Jahre nach den Schüssen, noch nicht. Der Beamte kämpft mit gesundheitlichen und seelischen Störungen, derentwegen er für dauerhaft dienstunfähig befunden worden ist, und er kämpft schon in dritter Instanz vor den Gerichten. Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob der Lehrer damals einen "Dienstunfall" erlitten hat, obwohl er zum Tatzeitpunkt weder im Dienst noch in der Schule war.
Für den Lehrer wäre es besser, wenn es sich um einen Dienstunfall handelte, denn dann würde er monatlich deutlich mehr Geld bekommen. Entscheidend wird sein, wie die Richter eine Formulierung des "Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes" auslegen. Das Gesetz regelt in mehr als hundert Paragrafen die finanziellen Folgen, wenn ein Staatsdiener einen Unfall erleidet oder in den Ruhestand geht. Selbst den Fall der Verschollenheit erfasst ein eigener Paragraf.
Hat der frühere Schüler den Lehrer angegriffen?
Für den Freisinger Lehrer L. setzt die einschlägige Bestimmung - Paragraf 31, Absatz 4, Satz 1 - voraus, dass er vom Amokläufer "angegriffen" wurde. Adam Labus hatte nach seinem ehemaligen Lehrer L. gesucht. Er war in das Klassenzimmer gegangen, in dem er ihn vermuten durfte. Dort traf er aber nur eine Vertretungslehrerin an, die Grippe verhinderte Schlimmeres.
Als die Polizei noch nicht wusste, dass sich der Täter erschossen hatte, rief sie vorsorglich beim erkrankten Lehrer an. Ein Amokläufer habe nach ihm gefragt, er solle bitte das Haus nicht verlassen. Kurz darauf standen zwei Zivilbeamte vor der Haustür und brachten den Lehrer vorsorglich zur Polizeistation. Erst als später klar war, dass der Täter nicht mehr lebte, suchte der Lehrer freiwillig kurz seine Schule auf und sah dabei auch den erschossenen Leiter.
Adam Labus wollte sich an dem Lehrer rächen, das bezweifelt niemand. Aber hat er ihn auch "angegriffen", wie es das Gesetz verlangt? Die erste Instanz, das Verwaltungsgericht München, bejahte diese Frage. "Die Tatsache, dass der Kläger sich an diesem Tag wegen Krankheit nicht in der Schule befand, schließt das Vorliegen eines Angriffs nicht aus", heißt es in dem Urteil. Denn der Amokläufer habe den Lehrer verletzen wollen, und der Angriff in Abwesenheit habe bei ihm auch "mittelbare Körperschäden" ausgelöst.
Die zweite Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, war völlig anderer Ansicht. Es sei nicht erkennbar, dass ein "zielgerichteter, zumindest unmittelbar bevorstehender Angriff" des Täters vorgelegen habe, also handele es sich nicht um einen Dienstunfall. Zudem sei fragwürdig, ob die psychischen Probleme überhaupt durch den Amoklauf begründet seien.
Andere Fälle als Dienstunfall anerkannt
Die Richter wollten das Verfahren mit diesem Urteil sogar endgültig beenden. "Überraschenderweise wurde eine Revision nicht zugelassen", sagt die Anwältin des Lehrers, Gabriele Schenk aus München. Sie legte dagegen Beschwerde ein, und sie hatte Erfolg. Die Bundesrichter maßen der Rechtssache "grundsätzliche Bedeutung" bei und werden vermutlich noch an diesem Donnerstag das deutsche Beamtenrecht um ein solch grundsätzliches Urteil bereichern.
Die bisherige Rechtsprechung zu Dienstunfällen sei gerade bei Lehrern "zum Teil zu Recht streng", sagt der Berliner Beamtenrechtsexperte Ulrich Battis. Nicht jede angeblich von einem Schüler ausgelöste Erkrankung sei auch als Dienstunfall anzuerkennen. Allerdings gebe es immer wieder "erstaunlich rigide Urteile" auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, so Battis.
An der Freisinger Schule machten nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums immerhin sechs weitere Lehrer nach dem Amoklauf einen Dienstunfall geltend. Sie waren laut Ministerium alle in der Schule, manche hätten von dem Anschlag allerdings erst erfahren, als sie das Gebäude verließen. Diese Fälle seien alle als Dienstunfall anerkannt worden.
Dasselbe gilt für ein anderes Ereignis, von dem wiederum Lehrer L. betroffen war. Vier Monate nach der Tat erhielt er einen Brief, der mit "Adam's Ärben" unterschrieben war. Das Schreiben enthielt eine Morddrohung: "Du kannst ja schon wieder lachen!? Die Zeit läuft gegen dich! Wir werden dich jagen! Wir werden dich schlachten!" Diese Drohung, die dem Beamten schwer zusetzte, erkannte die zuständige Behörde als Dienstunfall an.
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