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Ausgabe 49/2009
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30.11.2009
 

Arbeitsmarkt

Der Bienenstich-Paragraf

Von Bruno Schrep

Arbeitsmarkt: Gekündigt wegen einer Milchschnitte
Fotos
DPA

Rausschmiss wegen einer Dosensuppe oder eines Fischbrötchens? Immer wieder entledigen sich Firmen mit derartigen Bagatellkündigungen unliebsamer Mitarbeiter. Rechtspolitiker fordern deshalb neue Gesetze.

Michael Hildebrandt ist ein einfacher Mann, der immer hart gearbeitet hat. Als er in seinem erlernten Beruf als Maschinenschlosser keinen Job mehr fand, sattelte er zum Lageristen um. Jahrzehntelang stapelte er Möbel, sortierte Autoersatzteile, hievte in einem Lebensmittelgroßmarkt schwere Kisten in Regale.

Jetzt, im Alter von 58 Jahren, ist er plötzlich arbeitslos. Die norddeutsche Großhandelsfirma Citti hat ihn gefeuert, weil er aus einem zu Bruch gegangenen Karton eine Milchschnitte gegessen hatte.

Der süße Snack kostet im Supermarkt 26 Cent.

Hildebrandts Schicksal reiht sich nahtlos ein in eine Serie spektakulärer Rausschmisse, die in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit empörten: Einer 58-jährigen Konstanzer Altenpflegerin wurde fristlos gekündigt, weil sie sechs Maultaschen mitnehmen wollte, die eigentlich für die Mülltonne bestimmt waren. Eine Sekretärin sollte trotz 34-jähriger Betriebszugehörigkeit fliegen, weil sie von einem für Gäste bestimmten Imbiss eine Frikadelle und zwei halbe Brötchen verspeiste. Ein Oberhausener Industriearbeiter sollte den Laufpass bekommen, weil er sein Handy an einer Steckdose der Firma auflud - was einen Schaden von 0,014 Cent verursachte.

Gemein ist all diesen sogenannten Bagatellkündigungen: Sie künden von einer bemerkenswerten Verrohung der Sitten auf dem Arbeitsmarkt. Denn sehr oft dienen die Verfehlungen nur als Vorwand, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.

"Unfassbare Lappalien"

In Krisenzeiten wie diesem Jahr, in denen täglich Tausende Kündigungen ausgesprochen werden, steigt die Anzahl der Arbeitsgerichtsprozesse ohnehin - in Hamburg etwa wird mit einer Zunahme von über elf Prozent gegenüber 2008 gerechnet, in Berlin sind es sogar zwölf Prozent. Und immer wieder sind darunter Prozesse, bei denen es um schier unfassbare Lappalien geht.

Voraussetzung für fristloses Feuern ist laut Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Und zwar so wichtig, dass den Vertragspartnern eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "nicht zugemutet werden kann".

Aber was ist ein wichtiger Grund? Die Mitnahme von drei nicht mehr verkäuflichen Fischbrötchen, wie das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuungunsten einer Küchenhilfe entschied? Der vermutete Diebstahl eines 500-Gramm-Brotes, wie das Nürnberger Landesarbeitsgericht urteilte und damit den Rausschmiss eines Teigmachers nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit für rechtens erklärte? Das Einlösen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro, wie es der Kassiererin Barbara E. in einer Kaiser's-Filiale zum Verhängnis wurde?

Solche und ähnliche Entscheidungen widersprechen eklatant dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach ihnen aus der Seele, als er das Berliner Pfandbon-Urteil "barbarisch" nannte. "Da fehlt doch jedes Gespür für die Lebenswirklichkeit", pflichtet ein alter Christdemokrat bei, der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Dass überhaupt Gerichte und Anwälte in derart lächerlichen Fällen eingeschaltet würden, zeige doch nur, "wie zerrüttet die Verhältnisse schon sind".

"Bienenstich-Urteil" hat Maßstäbe gesetzt

Als Entscheidungsgrundlage vor Gericht muss oft ein als "Bienenstich-Urteil" bekanntgewordener Spruch des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 herhalten. Die Bundesrichter hatten über die fristlose Kündigung einer Backwarenverkäuferin zu befinden, die sich ein Stück Kuchen aus der Auslage genommen und verzehrt hatte. Die Entwendung noch so geringwertiger Sachen an sich rechtfertige eine Entlassung, argumentierten die Richter damals - und lieferten Generationen von Arbeitsrichtern die Blaupause.

"Das Urteil wird bis heute ständig wiedergekäut", moniert der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic, heute rechtspolitischer Sprecher der Partei Die Linke. Dabei sei die Bienenstich-Entscheidung von bemerkenswerter juristischer Kälte geprägt: "Ein Kniefall vor der heiligen Kuh vom unantastbaren Eigentum der Arbeitgeber." Werte wie soziale Verantwortung und Menschlichkeit seien unberücksichtigt geblieben.

Einen Rausschmiss wegen Winzdelikten begründen Firmen oft mit dem entstandenen Vertrauensverlust. Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Stefan Nägele hält das in den meisten Fällen für einen Vorwand. Der Fachanwalt, der vor Gericht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertritt, hat bei zahlreichen Prozessen eine ganz andere Erfahrung gemacht: "Gekündigt werden nur die, die man loswerden will. Bei zehn anderen passiert beim gleichen Delikt überhaupt nix."

Was die Frage nahelegt, ob Lagerarbeiter Hildebrandt bei Citti auf einer Art schwarzen Liste stand. Sandra Thomsen, die Personalchefin der Großhandelsfirma, will dazu aus "grundsätzlichen Erwägungen" nichts sagen. Jedoch: Andere Kollegen, die sich laut Hildebrandt ebenfalls aus dem beschädigten Karton bedienten, sind bei Citti noch immer in Lohn und Brot.

Fest steht: Michael Hildebrandt war zum Zeitpunkt seiner Kündigung längst nicht mehr so fit wie bei seinem Firmeneintritt 2001. Nachdem er im Lebensmittellager jahrelang schwere Paletten hatte stemmen müssen, hielt er den Job aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nur noch mit Hilfe starker Tabletten durch. Ein Arzt bescheinigte ihm degenerative Veränderungen an der Halswirbelsäule, an den Schultern und den Knien sowie Schäden an der Lendenwirbelsäule mit Lähmungserscheinungen an beiden Unterschenkeln.

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11.06.2010 von stier11194: Ursachenvorschung

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11.06.2010 von GittaGlitter:

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16.04.2010 von Tall Sucker:

Selbst wenn: während der Probezeit darf nun einmal auch dann gekündigt werden. Daher kam es auf die Aussagen der Zeugen nicht an: einen Zeugen, dessen Aussage auf den Rechtsstreit keinen Einfluss hat, hört kein Gericht. mehr...

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