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Ausgabe 49/2009
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30.11.2009
 

Arbeitsmarkt

Der Bienenstich-Paragraf

Von Bruno Schrep

Arbeitsmarkt: Gekündigt wegen einer Milchschnitte
Fotos
DPA

3. Teil: "Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"

Yvonne Arlt geht gern in den Laden, kennt viele Kunden persönlich, steht zu ihrer Firma. Nachdem das Geschäft an Fasching von einem Maskierten überfallen worden war, der ihr eine Pistole an die Schläfe hielt, arbeitete sie, kaum dass die Spurensicherung abgezogen war, weiter, als wäre nichts geschehen. Nur einmal fiel sie auf: Als Gewerkschaftsmitglied beteiligte sich Yvonne Arlt an einem eintägigen Warnstreik für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.

Wenige Tage später, es ist ein schwüler Juniabend und die Verkäuferin allein im Geschäft, zieht ein mächtiges Gewitter über Stuttgart. Kurz vor Feierabend kommt die zehnjährige Tochter, die sich vor Blitz und Donner fürchtet und nicht allein zu Hause bleiben will, verängstigt in den Laden gerannt. Yvonne Arlt setzt sie in einen Nebenraum, erledigt die Abrechnung.

Das Kind quengelt, es habe solchen Hunger auf Suppe, die Mutter, schwer genervt, holt für das Abendessen eine Dose Hühnersuppe, Verkaufspreis 1,99 Euro, aus der Lebensmittelabteilung. Bezahlen kann sie jedoch nicht mehr, sie hat die Kasse selbst gerade geschlossen. "Deshalb schrieb ich einen Zettel für die Kollegin, habe an der Kasse zwei Euro dazugelegt", erinnert sie sich. Als sie die Ladentür abschließen will, steht plötzlich die Bezirksleiterin hinter ihr: "Spätkontrolle! Öffnen Sie bitte Ihre Tasche!"

"Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"

Yvonne Arlt weiß, dass sie gegen die Betriebsordnung verstoßen hat. Personaleinkäufe müssen grundsätzlich von einem anderen Schlecker-Mitarbeiter auf dem Kassenbon gegengezeichnet werden, wer allein im Laden ist, darf nichts mitnehmen. Aus Angst vor Konsequenzen schwindelt sie deshalb, sie habe die Dose bei einer Kollegin bezahlt. Spätabends ruft sie die Bezirksleiterin an, gesteht die Wahrheit. Und versichert, dass sie ja bezahlen wollte.

Die fristlose Kündigung wegen versuchten Diebstahls, verkündet am Tag danach, stürzt die alleinerziehende Mutter, die sich nicht schuldig fühlt, in Verzweiflung. Sie wird krank, kann tagelang nicht essen und nicht schlafen. Ihre Tochter fragt: "Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"

Der Vorwurf des Betriebsrats, der wirkliche Grund für den Rausschmiss sei Yvonne Arlts Teilnahme am Streik, und ihr Beispiel solle anderen Mitarbeitern Angst vor Arbeitskämpfen einjagen, wird vom Drogerie-Discounter zurückgewiesen. "Sachfremde Erwägungen spielen in keinem Fall eine Rolle", erklärte ein Firmensprecher im Gespräch mit dem SPIEGEL. Bei Schlecker werde das Instrument der fristlosen Kündigung stets "sorgfältig und mit Augenmaß" angewandt, "jedoch konsequent und in jedem Fall bestimmungskonform".

Wohl auch deshalb hat Schlecker - nach Intervention von Betriebsrat und Gewerkschaft - die fristlose Kündigung zurückgenommen. Und schrieb Yvonne Arlt zwei Abmahnungen: eine wegen versuchten Warendiebstahls, die andere zum Thema "Aufenthalt am Arbeitsplatz". Sollte die Tochter noch einmal entgegen den Bestimmungen außerhalb der Öffnungszeiten oder in den Nebenräumen in der Filiale angetroffen werden, drohe die "Beendigung des Arbeitsverhältnisses". Im Klartext: Wenn das Mädchen die Mutter nach Ladenschluss von der Arbeit abholen will, muss sie vor der Tür warten.

Zudem drohte die Firma, ihre langjährige Mitarbeiterin künftig "verstärkt in die Optik" zu nehmen. Seitdem wird während ihrer Dienstzeit häufig kontrolliert, ob keine Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum in den Regalen stehen, ob richtig geputzt ist, ob Yvonne Arlt nichts in die Tasche gesteckt hat. Sie weiß, dass die kleinste Verfehlung nach den zwei Abmahnungen zum Rauswurf führen kann. Doch sie ist heilfroh, noch einen Arbeitsplatz zu haben. Auf Abruf.

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11.06.2010 von stier11194: Ursachenvorschung

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