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Ausgabe 51/2009
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14.12.2009
 

Prozesse

Solidarisches Schweigen

Von Dietmar Hipp

Polizei-Prozesse: Solidarisches Schweigen
Fotos
DPA

Bei Straftaten von Polizisten sagen die Beamten nur selten gegeneinander aus. Staatsanwälte und Richter sind meist hilflos. Experten fordern unabhängige Ermittlungsbehörden.

Ouri Jallow lag auf einer Schaumstoffmatratze, Arme und Beine gefesselt, als das Feuer in Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau ausbrach. Im Nu stand die Matratze in Flammen, der Rauchmelder schlug an. Laut Gutachtern war der Asylbewerber aus Sierra Leone spätestens nach zwei Minuten tot.

Würde Jallow noch leben, wenn die Polizisten früher reagiert hätten?

Der Dienstgruppenleiter hatte nichts unternommen, als die Gegensprechanlage merkwürdige Geräusche von sich gab. Den Alarm des Rauchmelders stellte er erst einmal aus, und als er schließlich mit einem Kollegen doch noch zu Jallows Zelle kam, musste er wieder zurücklaufen, um den Feuerlöscher zu holen.

Doch wie konnte die Matratze überhaupt in Brand geraten? Hatte ein Polizist bei der Durchsuchung des stark alkoholisierten Jallow ein Feuerzeug übersehen, hatte er es vielleicht selbst im Handgemenge in der Zelle verloren? Oder waren es Polizisten, die die Matratze angesteckt haben, wie Angehörige vermuteten?

Jallows Nase war frisch gebrochen, wie sich erst bei einer zweiten Obduktion herausstellte. Warum? Das Feuerzeug, mit dem er die Matratze selbst angezündet haben soll, tauchte auf der ersten Asservatenliste nicht auf. Und es war kaum verschmort. Weshalb? Während des laufenden Prozesses ordnete der Revierleiter ein Treffen aller Zeugen an. Wozu?

Die Staatsanwaltschaft Dessau erhob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge gegen Dienstgruppenleiter Andreas S. und den Polizisten, der Jallow durchsucht hatte. Jallow, sind die Ermittler überzeugt, hätte gerettet werden können, wenn S. an jenem 7. Januar 2005 gleich nach dem Alarm gehandelt hätte.

Fragwürdige Solidarität unter Polizisten

Doch die Tat konnte an 58 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Dessau-Roßlau nicht aufgeklärt werden - auch weil die beteiligten Polizeibeamten widersprüchliche und zum Teil vermutlich falsche Aussagen machten.

"Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", sagte Richter Manfred Steinhoff, als er die Freisprüche begründen musste. "Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts." Das Verfahren sei "gescheitert" an der "Schlamperei" und den "Falschaussagen der Beamten".

An diesem Donnerstag befasst sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Die Nebenkläger, Angehörige und Freunde Ouri Jallows, aber auch die Staatsanwaltschaft drängen darauf, S. doch noch zu verurteilen. Aber selbst wenn er am Ende bestraft würde - den Grund dafür, dass in diesem Fall die Wahrheitsfindung so wenig gelang wie in vielen anderen Verfahren gegen Polizisten, werden auch die Karlsruher Richter nicht beseitigen.

Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen. "Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen", sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr. Die "Obstruktionsmechanismen" reichten vom "Sich-nicht-erinnern-Können" über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage. Motiv bei diesem "Gefahrgemeinschaftssyndrom" sei vor allem der "Schutz des kollegialen Nahraums": "Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus." Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.

Aussage gegen Aussage

Nur selten sagen Polizisten gegen Polizisten aus - am ehesten noch dann, wenn sie nicht zum selben Team gehören. So kam im Jahr 2002 ein Vorfall auf der Kölner Innenstadtwache Eigelstein nur ans Licht, weil eine Kollegin und ein Kollege aus einer früheren Schicht beobachtet hatten, wie sechs Beamte von der Nachtschicht den 31-jährigen Stephan N. mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf traktierten - offenbar weil dieser bei der Festnahme massiv randaliert und dabei einen Polizisten verletzt hatte. Als N. zwölf Tage später in Folge seiner Verletzungen starb, erstatteten die beiden Beamten Anzeige.

Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering. So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.

Oft steht Aussage gegen Aussage. Ein Betroffener zeigt den Beamten wegen Körperverletzung an, der Polizist reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Ohne weitere Zeugen oder Beweise werden beide Verfahren eingestellt.

Vertuschen ist Ehrensache

Übergriffe passieren gern dann, wenn Polizisten unter sich sind, wie auf der Wache. Allerdings ist die Klientel, mit der die Beamten zu tun haben, alles andere als pflegeleicht: Betrunkene, Randalierer, Drogensüchtige, Ausländer, die kaum Deutsch sprechen. Schnell kann es zu Grenzüberschreitungen kommen, aus Frust, nach einer Provokation, als Akt der Selbstjustiz. Wer nichts sieht und hört, kommt nicht in Gefahr, Kollegen belasten zu müssen. Vertuschen ist Ehrensache. Wer auspackt, hat oft nichts mehr zu lachen, und auch seine Karriere wird eher nicht befördert.

Im brandenburgischen Schönfließ tötete ein Polizeibeamter in der Silvesternacht 2008 mit acht Schüssen den gesuchten Intensivtäter Dennis J. An der Notwehr-Version - J. hatte mit einem gestohlenen Jaguar ein Polizeiauto gerammt - kamen Zweifel auf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass J.'s Wagen noch stand, als der erste Schuss fiel. Zwei Kollegen, die wenige Meter danebenstanden, wollten nichts gesehen und gehört haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte sie der Strafvereitelung im Amt. Ein Gutachter allerdings schließt nicht aus, dass die beiden durch Silvesterböller irritiert waren.

Während eines Großeinsatzes bei einer Demonstration in Hamburg am 16. November 2002 prügelten Einsatzkräfte aus Thüringen zwei als Demonstranten getarnte Zivilfahnder krankenhausreif; nur weil die internen Ermittler der Hamburger Polizei die Thüringer Kollegen auf der Heimfahrt stoppten, konnten die Prügler identifiziert werden. Der Chef der thüringischen Bereitschaftspolizei versuchte, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, und wurde wegen Falschaussage bestraft.

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