Von Beat Balzli
1980 starb der Vater. Das Testament sah die Dreiteilung des Vermögens vor. Allerdings galt für den jüngsten Bruder eine Spezialregelung. Seine Finanzen sollten bis zu seinem 38. Geburtstag unter Aufsicht gestellt werden. Und auch dann sollte er nicht frei sein. Er war nur als Vorerbe eingesetzt. Erst nach seinem Tod durfte sein eigener Sohn richtig erben.
Das Testament des Vaters war demütigend, sein Tod trotzdem traumatisch. "Ich hatte jetzt gar keinen Halt mehr, rutschte ab in Drogen und schwere Depressionen", erzählt Helmut mit zitternder Stimme.
Anfang der Achtziger schwärmte er für Bhagwan, Therapien, Gruppensex "und wurde zum Spielball zwischen Guru und Psychologen". Helmut nannte sich Swami Anand Nityo, zu Deutsch: der, dem die Freude angeboren ist. Mit drei anderen Bhagwan-Mönchen lebte Finck ab Herbst 1983 in einer Bretterbude im US-Sektendomizil bei Oregon. "Ich habe genug vom Geld", sagte Deutschlands reichster Aussteiger im Februar 1984 einer Reporterin.
"Es war eine wahnsinnige Hippie-Szene"
Zu Hause in München nahmen ihn seine Stiefbrüder beim Wort. Um die Bank vor dem gierigen Guru zu schützen, wollten sie ihren Halbbruder endlich loswerden - und seinen Anteil kassieren. Sie zitierten den Jünger per Fax nach Deutschland. Zwölf Monate und etliche LSD-Trips später unterschrieb der am 14. Februar 1985 einen folgenschweren Vertrag.
Für 65 Millionen Mark kauften die viel älteren Stiefbrüder ihm alle persönlichen Ansprüche aus dem Erbe und den Schenkungen des Vaters ab. Helmut schied als persönlich haftender Gesellschafter aus der Bank aus und beschäftigte sich nur noch mit Frauen und Drogen. Er versuchte sich gar als Betreiber einer Disco namens "Confetti", was seinen Bewusstseinszustand gut umschrieb. "Es war eine wahnsinnige Hippie-Szene, ich war sehr spirituell", sagt er heute. Die Liebe zu den Pferden habe ihn schließlich gerettet. Der dreifache Vater fand "seine Berufung".
65 Millionen Mark für ein Drittel eines Milliardenimperiums? Finck fühlt sich heute von seinen Stiefbrüdern über den Tisch gezogen. Der Jünger will jetzt Gerechtigkeit.
Die ersten juristischen Scharmützel liegen drei Jahre zurück. Nachdem sein Sohn Nino von seinen Onkeln Auskunft über das Vermögen seiner Nacherbschaft verlangt hatte, verhärteten sich schnell die Fronten. Im Juni hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts München gegen Ninos Auskunftsbegehren auf.
Alle Beteiligten bereiten sich auf eine schmutzige Erbschlacht vor
Eine Nebenbemerkung in der Urteilsbegründung befasst sich mit dem Verkauf der Familienbank Merck Finck & Co an Barclays im Jahre 1990. Sie könnte die beiden Milliardäre teuer zu stehen kommen. "Danach könnte allenfalls zweifelhaft sein, ob es dem Erblasserwillen entsprochen hätte, wenn familienfremde Dritte an der OHG beteiligt worden wären", schrieben die Richter. Für Fincks Anwälte ist die Anmerkung der Bundesrichter eine Steilvorlage, um mit der aktuellen Klage das Erbe des verstorbenen Barons neu zu sortieren.
Der Vertrag von 1985 soll für nichtig erklärt werden, weil der Bhagwan-Jünger damals nicht geschäftstüchtig gewesen sei und nicht wusste, was er unterschrieb. 65 Millionen Mark seien eh ein Witz. Schon damals hätten es mindestens mehrere hundert Millionen sein müssen.
Die Gegner werden hart bleiben. Bei der Finck'schen Hauptverwaltung in München ist für eine Stellungnahme niemand zu erreichen. Auch die Anwälte schweigen. Aber die Verteidigungslinie lässt sich anhand früherer Schriftsätze erahnen: Helmut von Finck habe "sein Erbrecht verwirkt", weil er mit dem Vertrag von 1985 "gegen die vom Erblasser angeordnete Auflage, persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Merck Finck & Co zu bleiben, verstoßen" habe. Die Stiefbrüder hätten gar keine andere Wahl gehabt, als "an einem möglichst raschen und geräuschlosen Ausscheiden von Helmut von Finck mitzuwirken". Die Reputation der Bank sei "aufgrund der öffentlich zur Schau gestellten Bhagwan-Zugehörigkeit" in hohem Maße gefährdet gewesen. Dadurch hätte er seinen Brüdern den "Vertragsabschluss faktisch aufgezwungen".
Alle Beteiligten bereiten sich nun auf eine schmutzige Erbschlacht vor. Ob der Kläger das durchhält?
"Ich habe nie etwas Böses getan", sagt Helmut von Finck. Zähe Kämpfer sehen anders aus.
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