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Ausgabe 9/2010
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01.03.2010
 

Verfassung

Grund zur Hoffnung

Von Dietmar Hipp und Marcel Rosenbach

Die Karlsruher Richter werden die Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Vorgaben genehmigen. Die EU-Kommission will ihre heikle Richtlinie überprüfen.


Wenn das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verkündet, wird Christoph Möllers, der Vertreter der Bundesregierung, wohl zu den Verlierern gehören. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird dennoch zufrieden sein; sie will gar nicht, dass die Bundesregierung gewinnt.

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Denn noch in der Opposition stand die Liberale auf der anderen Seite. Mit mehreren Mitstreitern hatte sie in Karlsruhe dagegen geklagt, dass sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger sechs Monate gesichert werden müssen - ohne jeden Verdacht. Und als designierte Ministerin setzte sie in den Koalitionsverhandlungen zumindest durch, dass bis auf weiteres von Bundesbehörden nur bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden darf.

Schon deshalb stand Möllers, der noch von der alten Regierung eingesetzt worden war, bei der Verhandlung im vergangenen Dezember auf verlorenem Posten. Die Ministerin war wegen ihrer heiklen Doppelrolle nicht erschienen, ihre Staatssekretärin gab nur eine konturlose Erklärung ab, und selbst Abgeordnete, die das Gesetz mit beschlossen hatten, hielten sich zurück. Der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kommentierte süffisant: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politisch Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."

Auch die Urteilsverkündung wird Möllers nun ohne höchsten Beistand aus Berlin erdulden müssen. Leutheusser-Schnarrenberger empfängt lieber in Berlin die Presse zur Nachlese. Sie wartet nur darauf, dass ihr Karlsruhe endlich den Anlass gibt, das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zu entschärfen.

Sie hat Grund zur Hoffnung. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zu einer Generalrevision der deutschen Speicherungs- und Abfragevorschriften verpflichten, auch wenn sie die sechsmonatige Speicherpflicht an sich wohl nicht kippen werden.

Dem Alt-Liberalen Burkhard Hirsch wäre es zwar "am liebsten, wenn das Bundesverfassungsgericht den Nerv hätte, zu sagen, bereits die Speicherung der Daten verstößt in jedem Fall gegen das Grundgesetz". Doch dafür müssten die Karlsruher die entsprechende EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklären - und das ist nicht einfach.

Zwar reklamieren die Verfassungsrichter für sich das Recht, zwingende EU-Vorgaben auch mal für unverbindlich zu erklären. Doch dieser Fall ist noch nie eingetreten und wird es vermutlich auch jetzt nicht. Schließlich ließ Papier das Problem in der Verhandlung nicht weiter erörtern.

Dafür werden die Verfassungsrichter bei Datensicherheit und Datennutzung wohl strenge Vorgaben machen. Denn die Vorratsdatenspeicherung, warnte etwa der Dresdner Datenschutzexperte Andreas Pfitzmann in der Verhandlung, sei "aus technischer Sicht nichts anderes als der Einbau einer weiteren, großen Sicherheitslücke", die vor allem für fremde Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität und sogar für Terroristen interessant sein könnte.

Der zuständige Richter Johannes Masing wollte deshalb wissen, ob bestimmte Sicherheitsstandards "gewährleistet" seien. Die von anderen Daten getrennte Speicherung etwa, die Verschlüsselung und ein Vier-Augen-Prinzip mit Protokollierungspflicht beim Datenzugriff. Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, stammelte daraufhin von "zukünftigen Leitfäden", in denen "ein solcher Maßstab enthalten sein werde".

Auch die Zugriffsrechte für den Staat dürften die Karlsruher an strengere Vorgaben knüpfen. Schon in ihrem Eilbeschluss vom März 2008 beschränkten sie die Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden auf Fälle schwerer Kriminalität. Auf etwas Ähnliches wird es wohl auch jetzt hinauslaufen.

Doch nicht nur Karlsruhe wird das Thema wieder auf die Agenda setzen. In Brüssel ist es Viviane Reding, die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission und verantwortlich für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, die das umstrittene Vorhaben grundlegend überprüfen will.

Sie werde sich für "das richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und "noch in diesem Jahr" die entsprechende EU-Richtlinie "auf den Prüfstand stellen", sagt die EU-Kommissarin, denn "die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken". Es müsse "gewährleistet werden", dass diese mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei.

Generell sei dabei zu fragen: "Brauchen wir wirklich all diese Daten?" Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten".

Im September wird die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, dann sollen die nächsten Schritte festgelegt werden. Leutheusser-Schnarrenberger wird das freuen - sie entscheidet auf EU-Ebene mit.

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15. Dezember 1983: Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

Großer Lauschangriff

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Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

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