SPIEGEL: Nach welchen Kriterien soll denn der Arzt entscheiden, welches Leben erhaltenswert ist?
De Ridder: Es geht nicht um Moral. Es geht um Empirie. Man könnte etwa sagen: Wenn eine Behandlung hundertmal nicht erfolgreich war, dann sollte sie beim 101. Mal nicht mehr eingesetzt werden. Beispiel Wiederbelebung: Kein Gehirn überlebt ohne Sauerstoff länger als acht bis zehn Minuten. Wenn ich weiß, dass diese Zeit überschritten ist - der Patient hat weite Pupillen, ist praktisch klinisch tot -, dann sind meine Bemühungen sinnlos; es sei denn, ich finde es gut, mit 99-prozentiger Sicherheit Wachkomapatienten zu produzieren. Aber die Kollegen wehren sich mit aller Macht gegen solche Konzepte. Sie sagen: Man kann ja nie wissen! Es könnte ja sein, dass man einem von hundert aufgrund besonderer Umstände doch noch zu einem sinnvollen Weiterleben verhilft.
SPIEGEL: Soll man also einen preisgeben?
De Ridder: Gegenfrage: Darf ich 99 Menschen in eine schreckliche Lage bringen, nur weil meine Maßnahme einem nützt? Was ist das für eine Ethik, in der 99 Entscheidungen, die Leid verursachen, nicht interessieren? Der oberste Grundsatz für den Arzt lautet, dem Patienten nicht zu schaden. Auch bei jemandem, der eine metastasierende Tumorerkrankung hat und ein Nierenversagen, ist die Wiederbelebung nach einem Herzstillstand absolut sinnlos. Das ist auch keine Indikation mehr für eine Dialyse. Damit verlängere ich nur Leiden. Tatsächlich sind unsere Intensivstationen aber voll mit Menschen, die ohne gute Indikation behandelt werden, die dort nicht hingehören.
SPIEGEL: Betrifft dieses Ausufernde auch andere Bereiche der Intensivmedizin?
De Ridder: Ja, zum Beispiel die künstliche Ernährung per PEG-Sonde durch die Bauchdecke: Erfunden wurde die PEG zur Ernährung von Unfallopfern oder Menschen mit einer vorübergehenden Schluckstörung. Als Dauermaßnahme für Pflegebedürftige war sie nie gedacht. Aber heute leben etwa 100.000 Menschen in Deutschland dauerhaft am Schlauch, obwohl zahlreiche Studien belegen, dass die PEG in der Endphase des Lebens weder das Leben verlängert noch die Lebensqualität verbessert, im Gegenteil. Das gilt besonders bei weit fortgeschrittenen Demenzen. Das sind teure Menschenrechtsverletzungen am Lebensende, die Ärzte hier verantworten.
SPIEGEL: Manche Kranke wünschen sich, dass ihnen der Arzt als Anwalt eines guten Sterbens hilft, ihr Leben zu beenden, weil sie ihr Leiden nicht ertragen.
De Ridder: Ich bin überzeugt, dass es Situationen gibt, in denen das nicht nur ethisch gerechtfertigt ist, sondern in denen ich als Arzt sogar dazu verpflichtet bin. In denen ich gefordert bin, das Leid eines körperlich Schwerstkranken in einer aussichtslosen Lage zu lindern, und zwar so, wie er selbst es sich wünscht. Insofern betrachte ich die Suizidbeihilfe als palliative Maßnahme, wenn auch eine sehr extreme.
SPIEGEL: An was für Situationen denken Sie dabei?
De Ridder: Ich habe einen Fall aus nächster Nähe miterlebt: Ein Patient hatte einen Tumor im Hals, der begann zu bluten. Es ging um die letzten Wochen. Er sagte, ich will mich in diesem Zustand meiner Familie nicht zumuten und auch nicht mir selbst. Ein völlig plausibles Anliegen. Und sein Arzt hat ihm geholfen. Für mich ist das ethisches Handeln.
SPIEGEL: Würden Sie selbst helfen?
De Ridder: Ja, wenn die Entscheidung dauerhaft ist, wenn sie ohne äußeren Zwang zustandegekommen ist und nachweislich keine psychiatrische Erkrankung vorliegt. Man muss dafür den Patienten sehr gut kennen. Ich bin seit anderthalb Jahren bekannt mit einer jungen Frau, einer brillanten Wissenschaftlerin, die seit einem Unfall vor zwei Jahren vom Kopf an abwärts gelähmt und völlig gefühllos ist. Sie wollte, dass man die Beatmung abstellt, aber das hat man ihr verweigert, was ganz klar rechtswidrig ist. Man hat ihr regelrecht vorgehalten, dass sie die einzige Patientin auf der Station sei, die nicht leben wolle.
SPIEGEL: Wie geht es der jungen Frau jetzt?
De Ridder: Mittlerweile atmet sie wieder selbständig. Aber sie sagt, sie kann niemanden mehr anfassen, ihre Arbeit nicht mehr tun, keinen Stein mehr aufheben. So will sie nicht leben. Wohlgemerkt: ein Leben, das ohne Hochleistungsmedizin gar nicht stattfinden würde und das sie aus eigener Kraft nicht mehr beenden kann. Da kann ich doch nicht verfügen: Die Frau wird am Tag soundsovielmal gedreht, sie wird ernährt, und weil wir das technologische Know-how dazu haben, ist sie verpflichtet, noch 40 Jahre da zu liegen, damit sie unseren ethischen Maßstäben gerecht wird.
SPIEGEL: Was haben Sie vor?
De Ridder: Wenn sie bei ihrem Entschluss bleibt, werde ich ihr helfen und mich jeder Auseinandersetzung darüber stellen.
SPIEGEL: Es könnten Ihnen standesrechtliche Konsequenzen drohen.
De Ridder: Ja, die offizielle ärztliche Ethik verwehrt etwas, das strafrechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Aber darf sie das überhaupt? Das müssen wir klären. Zumal ein Großteil meiner Kollegen unterstützt, was ich sage. Das belegen Umfragen regelmäßig. Die Bundesärztekammer hat in dieser Frage seit Jahren de facto ein Denk- und Redeverbot verhängt. Aber wir Ärzte brauchen eine offene Debatte über den ärztlich assistierten Suizid und die Probleme, die sich jenseits der Palliativmedizin auftun.
SPIEGEL: Herr de Ridder, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Das Gespräch führte die Redakteurin Beate Lakotta
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© DER SPIEGEL 12/2010
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