Verena Beckers Domizil liegt hinter einer Jugendstilvilla versteckt, in einer von wilhelminischen Gaslaternen gesäumten Kopfsteinpflasterstraße. Die Heilpraktikerin, die vor über 30 Jahren mit der Roten Armee Fraktion (RAF) Angst und Schrecken verbreitete, hat sich vor langer Zeit in das Gartenhaus ihrer Schwester in Berlin-Zehlendorf zurückgezogen.
Mord verjährt nicht. Die obersten Ermittler der Republik beschuldigen die 57 Jahre alte Frührentnerin und Hartz-IV-Empfängerin der Mittäterschaft beim Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem im Frühjahr 1977 auch seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster zum Opfer fielen.
Mit über 30 Jahren Verzögerung soll endlich geklärt werden, wer für einen der spektakulärsten RAF-Anschläge verantwortlich ist. Wer feuerte damals von einem Motorrad die tödlichen Schüsse ab, wer lenkte die Maschine, wer stand danach mit einem Fluchtwagen bereit? Die Fragen blieben nicht zuletzt deshalb unbeantwortet, weil die meisten Ex-RAF-Mitglieder bis heute beharrlich schweigen.
Es fragt sich allerdings: Reichen nun die Beweise der Bundesanwaltschaft aus, um Verena Becker als Mittäterin zu überführen?
Die Ex-Terroristin war im Sommer vergangenen Jahres nach einer Hausdurchsuchung verhaftet worden, bei der Ermittler verdächtige Notizen und einen Computer sichergestellt hatten. Doch im Dezember gab der Bundesgerichtshof der Haftbeschwerde der chronisch kranken Becker statt - die Beweise für eine Mittäterschaft seien zu dünn.
Hoher Druck auf den Bundesanwälten
Seitdem lastet ein hoher Druck auf den Bundesanwälten. Sie können sich nicht sicher sein, dass die Richter des für Staatsschutzdelikte zuständigen 6. Strafsenats in Stuttgart ihnen, wie in den RAF-Terrorjahren üblich, folgen werden. Die Stuttgarter Richter wollen zunächst Beckers Anwalt die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen, und dann entscheiden, ob sie die Anklage wegen Mittäterschaft zulassen, wofür eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Oder sie werden - dem Beschluss des Bundesgerichtshofs folgend - nur Beihilfe zur Anklage kommen lassen, mit deutlich geringerer Strafandrohung.
Bundesanwalt Walter Hemberger, der die Ermittlungen führt, hat mangels schlagender Beweise Indizien zusammengetragen - zu denen die Beschuldigte einige beigesteuert hat. So notierte Becker am 31. Jahrestag des Attentats auf Buback: "Nein, ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll. Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld und Reue. Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen - aber ist das nicht armselig, so zu denken u. zu fühlen?!"
Verdächtig erscheint Hemberger auch Beckers Notiz: "Was will ich erreichen? S. (u. andere) reinwaschen. Sagen, wie es wirklich war."
Ist mit "S." ihr einstiger Komplize Stefan Wisniewski gemeint, gegen den die Bundesanwälte im Fall Buback getrennt ermitteln? Becker hat selbst in den 117 Tagen Untersuchungshaft im vergangenen Jahr keine Aussagen gemacht. Sie glaube nicht, sagte sie in einem überwachten Telefonat der einstigen RAF-Führungsfigur Brigitte Mohnhaupt, "dass sie da was machen können, außer dass sie halt sagen: ja, die Bekennerbriefe ".
Die Umschläge sind die einzigen neuen Sachbeweise
Drei Briefkuverts, in denen Bekennerschreiben zu den Karlsruher Morden versandt wurden, hatte Becker zugeklebt, ergaben DNA-Analysen des Bundeskriminalamts. Die Umschläge sind die einzigen neuen Sachbeweise für Beckers Verwicklung in den Buback-Mord. Dabei haben die Kriminaltechniker keine Mühen gescheut. Sie versuchten etwa auch vom Abzug der Tatwaffe, einem Heckler-&-Koch-Selbstladegewehr, Spuren für DNA-Tests zu gewinnen: vergeblich.
Unstrittig ist nur, dass sich am 7. April 1977 um kurz nach neun Uhr in Karlsruhe zwei Mitglieder des "Kommandos Ulrike Meinhof" der RAF auf einem Suzuki-Motorrad dem Dienstwagen Bubacks näherten. Die Person auf dem Beifahrersitz feuerte mindestens 15 Schüsse in den Mercedes. Das Duo auf dem Motorrad entkam mit Hilfe eines Komplizen, in dessen Fluchtwagen es umstieg.
Der RAF-Mann Knut Folkerts bekam für das Buback-Attentat als Schütze oder Fahrer lebenslang, doch er hat inzwischen ein relativ glaubwürdiges Alibi vorgebracht. Ebenfalls unter anderem wegen der Karlsruher Morde zu Lebenslang verurteilt wurden Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Klar, so die Richter, weil er "entweder Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads war oder mit dem Alfa Romeo wartete". Und Mohnhaupt, weil sie "einen wesentlichen Anteil" an den "Planungen und Vorbereitungen" des Attentats gehabt habe.
Nicht angeklagt hatte die Bundesanwaltschaft hingegen Verena Becker und Günter Sonnenberg, obwohl die beiden bei ihrer Festnahme vier Wochen nach dem Karlsruher Attentat die Tatwaffe bei sich führten. Becker wurde nur wegen der Schießerei vor ihrer Festnahme im Mai 1977 verurteilt, bei der zwei Polizisten verletzt worden waren.
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© DER SPIEGEL 15/2010
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