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Ausgabe 15/2010
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RAF Spuren auf Briefkuverts

RAF: Verena Becker und der Buback-Mord
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ddp

Die Bundesanwaltschaft hat eine Anklage gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker wegen des Buback-Mordes von 1977 vorgelegt. Die Beweise sind eher dünn.

Verena Beckers Domizil liegt hinter einer Jugendstilvilla versteckt, in einer von wilhelminischen Gaslaternen gesäumten Kopfsteinpflasterstraße. Die Heilpraktikerin, die vor über 30 Jahren mit der Roten Armee Fraktion (RAF) Angst und Schrecken verbreitete, hat sich vor langer Zeit in das Gartenhaus ihrer Schwester in Berlin-Zehlendorf zurückgezogen.

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Ihrer Vergangenheit kann sie jedoch auch hier nicht entkommen. Ab Herbst wird die einstige Terroristin ihre bürgerliche Idylle wohl zweimal die Woche verlassen müssen, um als Angeklagte nach Stuttgart zu reisen. Im Laufe dieser Woche noch wird das Oberlandesgericht Stuttgart dem Anwalt Beckers in Berlin die Anklage der Bundesanwaltschaft zustellen lassen.

Mord verjährt nicht. Die obersten Ermittler der Republik beschuldigen die 57 Jahre alte Frührentnerin und Hartz-IV-Empfängerin der Mittäterschaft beim Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem im Frühjahr 1977 auch seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster zum Opfer fielen.

Mit über 30 Jahren Verzögerung soll endlich geklärt werden, wer für einen der spektakulärsten RAF-Anschläge verantwortlich ist. Wer feuerte damals von einem Motorrad die tödlichen Schüsse ab, wer lenkte die Maschine, wer stand danach mit einem Fluchtwagen bereit? Die Fragen blieben nicht zuletzt deshalb unbeantwortet, weil die meisten Ex-RAF-Mitglieder bis heute beharrlich schweigen.

Es fragt sich allerdings: Reichen nun die Beweise der Bundesanwaltschaft aus, um Verena Becker als Mittäterin zu überführen?

Die Ex-Terroristin war im Sommer vergangenen Jahres nach einer Hausdurchsuchung verhaftet worden, bei der Ermittler verdächtige Notizen und einen Computer sichergestellt hatten. Doch im Dezember gab der Bundesgerichtshof der Haftbeschwerde der chronisch kranken Becker statt - die Beweise für eine Mittäterschaft seien zu dünn.

Hoher Druck auf den Bundesanwälten

Seitdem lastet ein hoher Druck auf den Bundesanwälten. Sie können sich nicht sicher sein, dass die Richter des für Staatsschutzdelikte zuständigen 6. Strafsenats in Stuttgart ihnen, wie in den RAF-Terrorjahren üblich, folgen werden. Die Stuttgarter Richter wollen zunächst Beckers Anwalt die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen, und dann entscheiden, ob sie die Anklage wegen Mittäterschaft zulassen, wofür eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Oder sie werden - dem Beschluss des Bundesgerichtshofs folgend - nur Beihilfe zur Anklage kommen lassen, mit deutlich geringerer Strafandrohung.

Bundesanwalt Walter Hemberger, der die Ermittlungen führt, hat mangels schlagender Beweise Indizien zusammengetragen - zu denen die Beschuldigte einige beigesteuert hat. So notierte Becker am 31. Jahrestag des Attentats auf Buback: "Nein, ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll. Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld und Reue. Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen - aber ist das nicht armselig, so zu denken u. zu fühlen?!"

Verdächtig erscheint Hemberger auch Beckers Notiz: "Was will ich erreichen? S. (u. andere) reinwaschen. Sagen, wie es wirklich war."

Ist mit "S." ihr einstiger Komplize Stefan Wisniewski gemeint, gegen den die Bundesanwälte im Fall Buback getrennt ermitteln? Becker hat selbst in den 117 Tagen Untersuchungshaft im vergangenen Jahr keine Aussagen gemacht. Sie glaube nicht, sagte sie in einem überwachten Telefonat der einstigen RAF-Führungsfigur Brigitte Mohnhaupt, "dass sie da was machen können, außer dass sie halt sagen: ja, die Bekennerbriefe ".

Die Umschläge sind die einzigen neuen Sachbeweise

Drei Briefkuverts, in denen Bekennerschreiben zu den Karlsruher Morden versandt wurden, hatte Becker zugeklebt, ergaben DNA-Analysen des Bundeskriminalamts. Die Umschläge sind die einzigen neuen Sachbeweise für Beckers Verwicklung in den Buback-Mord. Dabei haben die Kriminaltechniker keine Mühen gescheut. Sie versuchten etwa auch vom Abzug der Tatwaffe, einem Heckler-&-Koch-Selbstladegewehr, Spuren für DNA-Tests zu gewinnen: vergeblich.

Unstrittig ist nur, dass sich am 7. April 1977 um kurz nach neun Uhr in Karlsruhe zwei Mitglieder des "Kommandos Ulrike Meinhof" der RAF auf einem Suzuki-Motorrad dem Dienstwagen Bubacks näherten. Die Person auf dem Beifahrersitz feuerte mindestens 15 Schüsse in den Mercedes. Das Duo auf dem Motorrad entkam mit Hilfe eines Komplizen, in dessen Fluchtwagen es umstieg.

Der RAF-Mann Knut Folkerts bekam für das Buback-Attentat als Schütze oder Fahrer lebenslang, doch er hat inzwischen ein relativ glaubwürdiges Alibi vorgebracht. Ebenfalls unter anderem wegen der Karlsruher Morde zu Lebenslang verurteilt wurden Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Klar, so die Richter, weil er "entweder Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads war oder mit dem Alfa Romeo wartete". Und Mohnhaupt, weil sie "einen wesentlichen Anteil" an den "Planungen und Vorbereitungen" des Attentats gehabt habe.

Nicht angeklagt hatte die Bundesanwaltschaft hingegen Verena Becker und Günter Sonnenberg, obwohl die beiden bei ihrer Festnahme vier Wochen nach dem Karlsruher Attentat die Tatwaffe bei sich führten. Becker wurde nur wegen der Schießerei vor ihrer Festnahme im Mai 1977 verurteilt, bei der zwei Polizisten verletzt worden waren.

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insgesamt 21 Beiträge
Klo 14.04.2010
Die Beweise waren seit jeher dünn. Letztlich wurde noch nie jemandem eine konkrete Tat nachgewiesen. Deshalb mußte ja damals die juristisch äußerst fragwürdige Konstruktion des "gemeinschaftlichen Mordes" erschaffen [...]
Zitat von sysopDie Bundesanwaltschaft hat eine Anklage gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker wegen des Buback-Mordes von 1977 vorgelegt. Die Beweise sind eher dünn. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,688635,00.html
Die Beweise waren seit jeher dünn. Letztlich wurde noch nie jemandem eine konkrete Tat nachgewiesen. Deshalb mußte ja damals die juristisch äußerst fragwürdige Konstruktion des "gemeinschaftlichen Mordes" erschaffen werden. Für den Buback-Mord haben nachweislich Leute viele Jahre im Gefängnis gesessen, die an dem Anschlag überhaupt nicht beteiligt waren und Leute, denen bisher keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Man braucht nicht zu erwarten, dass dies in diesem Staat jemals geändert werden würde. Das liegt daran, dass der Mord an Buback als etwas ganz besonders schlimmes in der Öffentlichkeit verkauft wurde, etwas viel Schlimmeres also, als jeder andere Mord. Selbst Kindermörder wie Gäfgen werden irgendwann wieder frei sein, weil man nicht mehr davon spricht. Dagegen sollen die RAF-Morde die absoluten Übertaten sein, nur weil die Opfer Politiker waren. Irgendwie seltsam, nicht wahr?
reflexxion 14.04.2010
Ich habe mal gelernt in der Strafjustiz gibt es einen ehernen Grundsatz "in dubio pro reo" das hörte ich schon im Lateinunterricht der 7. Klasse. heute scheint das nicht mehr überall zu gelten, denn besonders bei [...]
Ich habe mal gelernt in der Strafjustiz gibt es einen ehernen Grundsatz "in dubio pro reo" das hörte ich schon im Lateinunterricht der 7. Klasse. heute scheint das nicht mehr überall zu gelten, denn besonders bei politischen Straftaten oder solchen gegen Migranten, muß oft ein Täter schnell gefunden werden, egal ob er/sie schuldig sind oder nicht. Gerade im Fall Buback ist damals und wahrscheinlich auch später ja so einiges falsch gelaufen. Was soll aber eigentlich eine Haftstrafe bewirken? Ich dachte es soll eine Resozialisierung bewirkt werden, bei der ein Täter nach der Haft eben nicht wieder straffällig wird. Diese Resozialisierung hat es doch bei Frau Becker längst gegeben, außerdem war sie schon fast 10 Jahre im Knast - reicht das nicht? Die RAF ist heute Vergangenheit, viele junge Menschen können damit sowiseso nichts anfangen, weil sie damals noch nicht geboren waren. Ich denke man sollte die Täter von damals begnadigen und frei lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Menschen heute rückfällig würden. Man sieht ja was aus ihren damaligen Anwälten geworden ist, wer es nicht weiß: schaut mal bei Wikipedia unter Hans-Christian Ströbele und Otto Schily nach...
jaein 14.04.2010
extreme linke und auch raf unterstützer versuchen immer wieder über gewalttaten anderer ihre eigene gewalt zu relativieren und das ist lächerlich! im übrigen waren die meisten raf opfer keine politiker sondern polizisten. aber [...]
Zitat von Klo. Selbst Kindermörder wie Gäfgen werden irgendwann wieder frei sein, weil man nicht mehr davon spricht. Dagegen sollen die RAF-Morde die absoluten Übertaten sein, nur weil die Opfer Politiker waren. Irgendwie seltsam, nicht wahr?
extreme linke und auch raf unterstützer versuchen immer wieder über gewalttaten anderer ihre eigene gewalt zu relativieren und das ist lächerlich! im übrigen waren die meisten raf opfer keine politiker sondern polizisten. aber die haben ja laut dem linken tenor eh kein recht auf körperliche unversehrtheit...
genugistgenug 14.04.2010
Statt Ermittlungen gegen die von Becker schwer belasteten Wisniewski und Sonnenberg einzuleiten, tat Generalbundesanwalt Rebmann - nichts. Wahrscheinlich sorgte er später noch dafür, dass die brisanten Dossiers in Karlsruhe [...]
Zitat von sysopDie Bundesanwaltschaft hat eine Anklage gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker wegen des Buback-Mordes von 1977 vorgelegt. Die Beweise sind eher dünn. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,688635,00.html
Statt Ermittlungen gegen die von Becker schwer belasteten Wisniewski und Sonnenberg einzuleiten, tat Generalbundesanwalt Rebmann - nichts. Wahrscheinlich sorgte er später noch dafür, dass die brisanten Dossiers in Karlsruhe spurlos verschwanden. Nachdem der SPIEGEL im April 2007 die Existenz der Geheimdokumente enthüllt hatte, ließ Bundesinnenminister Thomas de Maizière sie vor vier Wochen an die Bundesanwälte zur Verwendung vor Gericht übergeben. Sein Vorgänger Wolfgang Schäuble hatte die Freigabe knapp zwei Jahre lang verweigert. das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - der Justiz werden von Politikern Dokumente verweigert, wieder einmal. Da stellt sich die Frage automatisch: Wer ist gefährlicher für unsere Demokratie? Terroristen oder Politiker/Bürokratten?
Klo 14.04.2010
Ich weiß nicht, was extreme Linke und RAF-Unterstützer tun wollen, aber ich weiß, dass es sich bei der Tötung von Buback und seinen Angestellten um Mord gehandelt hat. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es war Mord und sollte [...]
Zitat von jaeinextreme linke und auch raf unterstützer versuchen immer wieder über gewalttaten anderer ihre eigene gewalt zu relativieren und das ist lächerlich! im übrigen waren die meisten raf opfer keine politiker sondern polizisten. aber die haben ja laut dem linken tenor eh kein recht auf körperliche unversehrtheit...
Ich weiß nicht, was extreme Linke und RAF-Unterstützer tun wollen, aber ich weiß, dass es sich bei der Tötung von Buback und seinen Angestellten um Mord gehandelt hat. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es war Mord und sollte wie jeder andere Mord gehandhabt werden. Allerdings war es KEIN Übermord, der ganz besonders verwerflich und böse gewesen sein soll. Also, warum wird nicht ermittelt und einem oder mehreren Mördern die konkrete Tat nachgewiesen, wie in jedem anderen Mord auch? Warum kann man in diesem Land wegen Mordes verurteilt werden, ohne dass einem eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann? Das Rechtskonstrukt "gemeinschaftlicher Mord" dient allein dazu Personen als Mörder zu verurteilen, die in einer Organisation waren, welche sich zu dem Mord bekannt hat. Würde man das gleiche Rechtskonstrukt für alle juristischen Personen anwenden, dann müßte man jedes Mitglied der Mafia immer wegen gemeinschaftlichen Mordes anklagen, jedes Mitglied des Siemens-Vorstands immer wegen gemeinschaftlicher Korruption, jedes Mitglied einer Jugendgang immer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und jedes Mitglied des Klerus wegen gemeinschaftlichen Kindesmißbrauch. Sie werden mir doch wohl zustimmen, wenn man das für abwegig hält und daraus folgert, dass die RAF auch aus Personen bestand, die keine Mörder waren. Hier gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Tat dem Täter oder den Tätern nachgewiesen ist. Wer daraus schließt, irgendwer wolle den Mord reinwaschen, der irrt gewaltig. Es geht um den Rechtsstaat, egal wer wen umgebracht hat, egal wer wen bestohlen hat, egal wer wen geschändet hat. Davon werden Sie mich als Demokraten niemals abbringen und wenn Sie noch so oft unterstellen mögen, man würde "Gewalt relativieren" wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Die wahren Täter müssen verurteilt werden im geltenden Gesetzesrahmen.
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