Von Ferdinand von Schirach
Vor ein paar Tagen fuhr ich nach Wustrau. Dort ist das Haus des "alten Zieten", des legendären Husarengenerals Friedrichs des Großen. "Zieten aus dem Busch" nannte man ihn wegen seiner Überraschungsangriffe. Es war eine wunderbare Fahrt durchs Ruppiner Land: Moränen, Wälder, Seen, alles karg und einsam, das alte Preußen. Fontane schrieb darüber in den "Wanderungen durch die Mark Brandenburg". Kaum etwas hat sich geändert, nur die Windräder stören. Heute ist im Schloss ein Teil der deutschen Richterakademie untergebracht.
Vor fast acht Jahren, am 27. September 2002, entführte Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen war Jurastudent, auf den Fotos sieht er wie ein normaler junger Mann aus, fast noch in der Pubertät, unsicher und überheblich zugleich. Er tötete sein Opfer, das Kind starb qualvoll. Dann erpresste er die Familie des Jungen, erhielt eine Million Euro Lösegeld. Gäfgen wollte reich sein, er wollte dazugehören. Einen Tag später wurde er festgenommen. In seiner Wohnung fand die Polizei den größten Teil des Lösegelds. Ein paar Monate später, am 28. Juli 2003, verurteilte ihn eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt unter anderem wegen Mordes zur lebenslangen Haft. Das Gericht stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest. Es ist die höchste Strafe, die in unserem Land verhängt werden kann. Es war ein sinnloses Verbrechen, hässlich wie alle Taten, bei denen es nur um Geld geht. Wir hätten den Fall vermutlich trotzdem vergessen.
Durfte Daschner tun, was er tat?
Aber es passierte noch etwas anderes. Als Gäfgen festgenommen wurde, glaubte der stellvertretende Polizeipräsident Frankfurts, Wolfgang Daschner, das Kind sei noch am Leben. Er entschied, Gäfgen sollen erhebliche Schmerzen angedroht werden, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers preisgibt. Gäfgen gestand unter diesem Druck, die Einzelheiten konnten nicht genau rekonstruiert werden. Plötzlich redeten alle über diesen Fall, in den Universitäten, den Gerichten, den Kneipen, auf Flughäfen und in den Einkaufspassagen. Auch jetzt, in der Richterakademie, sprachen wir darüber. Die Positionen haben nichts von ihrer Schärfe verloren: Durfte Daschner tun, was er tat? Und wenn er es nicht durfte, handelte er ohne Schuld?
Dabei scheint eigentlich alles ganz einfach. Friedrich der Große, der den alten Zieten verehrte, hatte schon 1740 die Folter in Preußen abgeschafft. Kurz nach seinem Amtsantritt verbot er durch Kabinettsorder die Tortur. Im Grundgesetz heißt es heute: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden." Es steht noch in anderen Gesetzen: Foltern ist verboten. Punkt. Ende der Diskussion. Das gilt für den Staat immer und ausnahmslos. Es gilt auch, wenn ein Leben in Gefahr ist, das durch die Folter gerettet werden könnte. Aber der Fall Gäfgen hat etwas Altes und Dunkles, etwas Suggestives: Ein Kind kann gerettet werden. Der Polizist muss nur ein wenig gegen ein Gesetz verstoßen. Und was ist schon das bisschen unmenschliche Behandlung eines Verbrechers, wenn es um ein unschuldiges Leben geht? Wir wissen natürlich, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wir wissen, dass auch ein Mörder Würde wie jeder andere Mensch besitzt, ja besitzen muss. Das alles ist leicht gesagt, es steht in jedem Lehrbuch, wir können solche Sätze beim Abendessen oder nach dem Kirchgang zitieren. Die Wirklichkeit ist brutaler, die feinen Regeln scheinen dort nicht zu halten, sie klingen wie Professorengerede, das an der Realität scheitert.
Er rettet das Kind und geht selbst unter
Es ist wie in einer griechischen Tragödie: Der Polizist darf nicht tun, was er als Mensch tun will. Das Gesetz verlangt Fürchterliches. Der Polizist ist Vertreter des Staates, er muss nach dem Recht handeln. Die Tragödie trifft ihn nicht als Strafverfolger, sie trifft ihn als private Person, als einfachen Menschen. Er muss sich entscheiden, allein.
Daschner entschied sich, Gäfgen Schmer- zen androhen zu lassen. Daschner wusste, dass ihm nicht viel passieren würde. Die Gerichte würden ihn verurteilen, aber sie würden milde sein. Die Bevölkerung wäre auf seiner Seite, die Boulevardpresse würde ihn feiern. Er behielt recht.
Die Folgen müssten ganz anders aussehen. Der Polizist, der sich für die Folter entscheidet, muss hart bestraft werden. Keine Verwarnung mit Strafvorbehalt wie bei Daschner, sondern eine mehrjährige Gefängnisstrafe, Entlassung aus dem Dienst, Streichung der Pension. Es wiegt schwer, wenn der Staat selbst und seine Diener gegen die Gesetze verstoßen. Wenn Daschner solche Strafen hätte befürchten müssen, die jetzt auch der Europäische Gerichtshof indirekt verlangt, wäre es eine echte Entscheidung gewesen: Er rettet das Kind und geht selbst unter. Er würde nicht als Verbrecher eingesperrt, sondern als Held. Helden müssen scheitern, es ist ihr Wesen. Sie fallen, auch wenn sie glauben, sie hätten das Richtige getan.
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Überhaupt nicht: die Voraussetzungen für Notwehr müssen gegeben sein; oder wollen Sie behauoten, die Notwehrpatagraphen in StGB und BGB öffnen der Willkür Tür und Tor? mehr...
Also mal die einfache Gegenfrage: Wenn ein Polizist den VERDACHT hat, Sie wüssten wie xyz verhindert werden könnte, dann darf er Sie auch foltern? mehr...
Das ist eine gewagte Argumentation. Die Polizei nimmt unter Zuhilfenahme staatlicher Macht einen Verdächtigen fest, verbringt in staatliches Gewahrsa. Im staatlichen Gewahrsam, wo der Verdächtige aufgrund und mit Hilfe [...] mehr...
Soviel Ausdauer wie die von Kitsune, um immer wieder zu repetieren, er beharre auf seinen Dogmen, lasse sich aber nicht auf die Diskussion von hypothetischen Einzelfällen ein, ist nur erklärbar, wenn er für seinen Unsinn bezahlt [...] mehr...
Dann müssen wir unser GG ändern. Wem wollen Sie die Würde noch absprechen? Vielleicht sind Sie zu lange Bahn gefahren und krank?? mehr...
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