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Ausgabe 23/2010
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Einspruch Die Würde der Fürchterlichsten

Foto: DPA

2. Teil: Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen.

So ist Daschner kein Held. Er ist heute Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei. Das Gericht hat ihn nicht nur milde behandelt, der Staat hat ihn durch diese Beförderung auch noch belobigt, ihn, der die Folter androhen ließ. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu: "Es gibt Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten." Der Gerichtshof hat vollkommen recht. Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen. Die dünne Papiertür, die uns vom Chaos trennt, wird reißen. Jan Philipp Reemtsma nennt die Folter einen Zivilisationsbruch. Es ist viel mehr als ein Lehrsatz, es ist am Ende das, was uns rettet: Auch der Fürchterlichste darf niemals angetastet werden. Und wer es doch tut, muss ins Gefängnis.

Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs sagt aber auch, das Verfahren gegen Gäfgen sei fair gewesen. Die Sache ist ein wenig kompliziert. In dem Prozess gegen Gäfgen entschieden die Richter des Frankfurter Landgerichts, sein Geständnis sei nichtig, die Folterandrohung mache es unverwertbar. Daraufhin gestand Gäfgen erneut. Er sagte, er tue das freiwillig, aus Reue, er wolle Verantwortung für sein Verbrechen übernehmen. Deshalb, so der Europäische Gerichtshof, sei aus dem unverwertbaren Geständnis Gäfgen kein Nachteil entstanden.

Niemand kann sicher sagen, ob das Frankfurter Landgericht Gäfgen noch ohne Geständnis hätte verurteilen können. Einiges spricht dagegen. Immerhin legt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nahe, dass alle Beweise, die aus dem nichtigen Geständnis gewonnen wurden, unverwertbar wären. Für einen kurzen Moment war das Schicksal Gäfgens wieder in seiner Hand. Hätte er jetzt geschwiegen, wäre er vielleicht davongekommen. Daschners Entscheidung hätte so die schrecklichsten Folgen gehabt: Das Kind ist tot, sein Mörder müsste freigesprochen werden.

Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden

Vermutlich hat Gäfgen erst viel später begriffen, was ihm plötzlich möglich wurde. Sein erfahrener Verteidiger verstand es sicher sofort. Er riet seinem Mandanten, erneut zu gestehen. Das Ergebnis war die Höchststrafe. Einige Richter in Wustrau meinten, der Verteidiger habe richtig gehandelt. Er habe in diesem Fall schlimmstes Unrecht - den Freispruch für Gäfgen - sicher verhindert. Sie irren sich. Das "Handbuch des Strafverteidigers" beginnt mit den Worten: "Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Der Verteidiger ist Partei. Er darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten - nicht die des Staatsanwalts, nicht die der Richter und schon gar nicht die der Öffentlichkeit. Er muss der "Gegenspieler von Gericht, Staatsanwaltschaft und anderen staatlichen Einrichtungen" sein, wie die Richterin am Europäischen Gerichtshof Renate Jäger einmal schrieb. Er ist frei von staatlichen Einflüssen. Nur wenn er alles tut, nur wenn er für seinen Mandanten mit allen zulässigen Mitteln kämpft, erfüllt er seinen Auftrag. Und nur so entsteht Gerechtigkeit, auch wenn das Urteil im Einzelfall ungerecht scheint.

Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden. Die Gerichte, weil sie Daschner zu milde bestraften, die Verwaltung, weil sie ihn beförderte. Daschner, weil er sich gegen die Grundprinzipien unseres Staates entschied und die Würde eines Menschen verletzte. Und der Verteidiger, weil er nie ein echter Gegenspieler des Gerichts war.

Spät am Abend in Wustrau brachte mich ein alter Richter zu meinem Wagen. Der Nebel war vom See hochgestiegen, es war kalt. Früher wurde hier Torf in den Mooren gestochen. Der alte Mann meinte, ihm habe die Diskussion gefallen. Dann sagte er: "Wissen Sie eigentlich, was Montaigne schon 1580 über die Folter dachte? Nein? Er schrieb: ,Sie ist doch eine sehr unnütze Erfindung.'"

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insgesamt 729 Beiträge
smørrebrødchen 05.06.2010
Wie sieht das Strafmaß denn aus, das die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland verhängt haben?
Zitat von sysopDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folterklage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindermörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. War diese Strafe gerecht oder zu milde?
Wie sieht das Strafmaß denn aus, das die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland verhängt haben?
schw-aborigine 05.06.2010
Daß dieser Gäfgen nicht die Fresse hält ist eine Schande.
Daß dieser Gäfgen nicht die Fresse hält ist eine Schande.
Peter Werner 05.06.2010
Die "Strafe" gegen Deutschland sehe ich eher als eine Art Rüge ohne wirkliche Konsequenzen. Aus meiner Sicht gerade richtig. Offiziell dürfen sollen Methoden niemals gutgeheißen werden; das Folterverbot (hierzu gehört [...]
Die "Strafe" gegen Deutschland sehe ich eher als eine Art Rüge ohne wirkliche Konsequenzen. Aus meiner Sicht gerade richtig. Offiziell dürfen sollen Methoden niemals gutgeheißen werden; das Folterverbot (hierzu gehört auch menschenunwüdige Behandlung) hat auch für den Staat zu gelten; in einem anderen Staat möchte ich nicht leben. Andererseits fällt es schwer, in solch einem Fall wenn es um das Leben eines unschuldigen Menschen geht hieran festzuhalten; das Recht stößt hier an seine Grenzen; eine moralisch "richtige" Lösung gibt es nicht. Daher ist ist der jetzige Umgang mit dem Fall gerade angemessen. Polizisten haben, ebenso wir beispielsweise Ärzte, Entscheidungen im moralischen Grenzbereich zu treffen.
sitiwati 05.06.2010
schöne Geschichte: ein Mann wurde geköpft, als der Verantwortliche sagte: ich wills wieder ungeschehen machen war dei Antwort: da liegt ein Kopf , setzt ihn wieder auf den Körper ! ich versteh eins nicht: warum ist das Leben und [...]
schöne Geschichte: ein Mann wurde geköpft, als der Verantwortliche sagte: ich wills wieder ungeschehen machen war dei Antwort: da liegt ein Kopf , setzt ihn wieder auf den Körper ! ich versteh eins nicht: warum ist das Leben und Wohlergehen eines Mörders höher einzuschätzen, wie das seines Opfers ?? verwunderlcih, haben dei Behörden und Gerichsthöfe nix anderes zu tun??
Hawkeye 1 05.06.2010
Sie haben recht, wo ist Deutschland denn "bestraft" worden? Das Folterverbot steht übrigens schon im GG, d a s, die Folterandrohung, hätte nicht geschehen dürfen, ansonsten war das Verfahren fair. Wie die Europarichter [...]
Zitat von smørrebrødchenWie sieht das Strafmaß denn aus, das die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland verhängt haben?
Sie haben recht, wo ist Deutschland denn "bestraft" worden? Das Folterverbot steht übrigens schon im GG, d a s, die Folterandrohung, hätte nicht geschehen dürfen, ansonsten war das Verfahren fair. Wie die Europarichter es sagten. Über "Herrn" Gäfgen ist weiter nichts zu sagen. Der kleine Jakob möge, wenn möglich, in Frieden ruhen.
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Zum Autor
DDP
Ferdinand von Schirach, 45, lebt als Anwalt und Schriftsteller in Berlin. Im Piper-Verlag hat er im Jahr 2009 den Kurzgeschichtenband "Verbrechen" veröffentlicht.

Hintergrund: Der Fall Gäfgen
Ein Bankierssohn wird auf dem Schulweg in Frankfurt am Main von dem Jurastudenten Magnus Gäfgen entführt. Gäfgen, der mit der Familie des Opfers bekannt ist, lockt den Elfjährigen in seine Wohnung. Dort erstickt er den Sechstklässler. Anschließend versteckt er die Leiche in einem Tümpel nördlich von Frankfurt.





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