Von Ferdinand von Schirach
So ist Daschner kein Held. Er ist heute Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei. Das Gericht hat ihn nicht nur milde behandelt, der Staat hat ihn durch diese Beförderung auch noch belobigt, ihn, der die Folter androhen ließ. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu: "Es gibt Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten." Der Gerichtshof hat vollkommen recht. Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen. Die dünne Papiertür, die uns vom Chaos trennt, wird reißen. Jan Philipp Reemtsma nennt die Folter einen Zivilisationsbruch. Es ist viel mehr als ein Lehrsatz, es ist am Ende das, was uns rettet: Auch der Fürchterlichste darf niemals angetastet werden. Und wer es doch tut, muss ins Gefängnis.
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs sagt aber auch, das Verfahren gegen Gäfgen sei fair gewesen. Die Sache ist ein wenig kompliziert. In dem Prozess gegen Gäfgen entschieden die Richter des Frankfurter Landgerichts, sein Geständnis sei nichtig, die Folterandrohung mache es unverwertbar. Daraufhin gestand Gäfgen erneut. Er sagte, er tue das freiwillig, aus Reue, er wolle Verantwortung für sein Verbrechen übernehmen. Deshalb, so der Europäische Gerichtshof, sei aus dem unverwertbaren Geständnis Gäfgen kein Nachteil entstanden.
Niemand kann sicher sagen, ob das Frankfurter Landgericht Gäfgen noch ohne Geständnis hätte verurteilen können. Einiges spricht dagegen. Immerhin legt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nahe, dass alle Beweise, die aus dem nichtigen Geständnis gewonnen wurden, unverwertbar wären. Für einen kurzen Moment war das Schicksal Gäfgens wieder in seiner Hand. Hätte er jetzt geschwiegen, wäre er vielleicht davongekommen. Daschners Entscheidung hätte so die schrecklichsten Folgen gehabt: Das Kind ist tot, sein Mörder müsste freigesprochen werden.
Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden
Vermutlich hat Gäfgen erst viel später begriffen, was ihm plötzlich möglich wurde. Sein erfahrener Verteidiger verstand es sicher sofort. Er riet seinem Mandanten, erneut zu gestehen. Das Ergebnis war die Höchststrafe. Einige Richter in Wustrau meinten, der Verteidiger habe richtig gehandelt. Er habe in diesem Fall schlimmstes Unrecht - den Freispruch für Gäfgen - sicher verhindert. Sie irren sich. Das "Handbuch des Strafverteidigers" beginnt mit den Worten: "Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Der Verteidiger ist Partei. Er darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten - nicht die des Staatsanwalts, nicht die der Richter und schon gar nicht die der Öffentlichkeit. Er muss der "Gegenspieler von Gericht, Staatsanwaltschaft und anderen staatlichen Einrichtungen" sein, wie die Richterin am Europäischen Gerichtshof Renate Jäger einmal schrieb. Er ist frei von staatlichen Einflüssen. Nur wenn er alles tut, nur wenn er für seinen Mandanten mit allen zulässigen Mitteln kämpft, erfüllt er seinen Auftrag. Und nur so entsteht Gerechtigkeit, auch wenn das Urteil im Einzelfall ungerecht scheint.
Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden. Die Gerichte, weil sie Daschner zu milde bestraften, die Verwaltung, weil sie ihn beförderte. Daschner, weil er sich gegen die Grundprinzipien unseres Staates entschied und die Würde eines Menschen verletzte. Und der Verteidiger, weil er nie ein echter Gegenspieler des Gerichts war.
Spät am Abend in Wustrau brachte mich ein alter Richter zu meinem Wagen. Der Nebel war vom See hochgestiegen, es war kalt. Früher wurde hier Torf in den Mooren gestochen. Der alte Mann meinte, ihm habe die Diskussion gefallen. Dann sagte er: "Wissen Sie eigentlich, was Montaigne schon 1580 über die Folter dachte? Nein? Er schrieb: ,Sie ist doch eine sehr unnütze Erfindung.'"
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Menschenrechte | RSS |
© DER SPIEGEL 23/2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH