SPIEGEL: Herr Hoppe, Sie haben immer behauptet, deutsche Ärzte wollten weder Patienten beim Suizid helfen noch aktive Sterbehilfe leisten. Nun zeigt eine Umfrage der Bundesärztekammer, dass sich 37 Prozent aller Mediziner sehr wohl vorstellen können, Patienten beim Suizid zu assistieren. Für jeden vierten Arzt käme sogar aktive Sterbehilfe in Frage. Hat ein Teil der Ärzteschaft dem offiziellen Standesethos den Rücken gekehrt?
SPIEGEL: In den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung heißt es: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos." Denkt jeder dritte Ihrer Kollegen unethisch?
Hoppe: Genau über diesen Satz diskutieren wir zurzeit sehr intensiv. Ich nehme an, dass diejenigen, die wollen, dass Ärzte beim Suizid helfen können, sich zu wenig Gedanken gemacht haben. Das kann nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. In der Öffentlichkeit darf nicht der Eindruck entstehen, dass Ärzte darüber nachdenken, ob der Tod eine Alternative zum Heilen, Helfen oder Lindern sein könnte.
SPIEGEL: Muss ein Arzt nicht sogar darüber nachdenken, wenn er das grundgesetzlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht seines Patienten ernst nimmt?
Hoppe: Ich bin überzeugt, wenn sich diese Einstellung verbreitet, würde es das Vertrauensverhältnis zerstören, auf dem jede Patient-Arzt-Beziehung beruht.
SPIEGEL: In Umfragen spricht sich aber regelmäßig eine Mehrheit der Bevölkerung für die Möglichkeit zur Sterbehilfe aus. Dieser Wertewandel ist nun in der Ärzteschaft angekommen. Auch der Gesetzgeber hat die Beihilfe zum Suizid straffrei gestellt. Müssen Sie nicht Patienten und Ärzten selbst überlassen, auf welcher ethischen Grundüberzeugung sie ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander finden?
Hoppe: Bislang besteht in der Ärzteschaft die Auffassung: Man will nicht, dass das Töten auch nur ansatzweise zum Handwerkszeug von Ärztinnen und Ärzten gehört. Ob das so bleibt, wird man sehen.
SPIEGEL: Kann eine Standesorganisation einem Drittel ihrer Mitglieder sagen: Wir gehen nicht darauf ein, dass ihr eine andere Vorstellung vom Ärzteethos habt?
Hoppe: Nein, das kann sie nicht. Ich nehme deshalb an, dass sich an der jetzigen Formulierung der Grundsätze etwas ändern wird ...
SPIEGEL: ... zum Beispiel indem Sie die Bewertung "unethisch" streichen?
Hoppe: Wir werden sehen. Wenn unser Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen seine Arbeit gemacht hat, werden wir das im Vorstand der Bundesärztekammer diskutieren und wohl auch auf einem Deutschen Ärztetag.
SPIEGEL: Selbst in der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer herrscht Uneinigkeit über diese Fragen. Der Jurist Jochen Taupitz, Mitglied der Kommission, plädierte im vergangenen Jahr im SPIEGEL für die Freigabe des ärztlich assistierten Suizids.
Hoppe: Wenn ein Arzt es ethisch mit sich vereinbaren kann, beim Suizid zu helfen, dann kann er das auch unter heutigen Bedingungen schon tun. Ich persönlich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Aber ich habe immer Verständnis für Einzelfälle. Ich weiß nicht, wie viele das tun. Aber inoffiziell passiert manches, und der Staatsanwalt kümmert sich nicht darum. Wenn man das jetzt in ein Gesetz gießt, fürchte ich, dass es das Arztbild beschädigt. Die Leute können dann nicht mehr sicher sein, mit welcher Haltung ihr Arzt ihnen gegenübertritt.
SPIEGEL: Stattdessen existiert heute eine Grauzone zwischen einem liberalen Strafrecht und dem moralisch rigideren Standesrecht, das dieses Tun ächtet. Viele haben Angst, ihre ärztliche Zulassung zu verlieren, wenn sie einem Patienten beim Suizid helfen. Zu Recht?
Hoppe: Nein. Davor brauchen die Ärzte keine Angst zu haben. Ich erinnere mich auch, bis auf den Fall Hackethal, an keinen Fall in der Berufsgerichtsbarkeit, wo es zum Prozess gekommen ist, weil ein Arzt beim Suizid mitgeholfen hat.
SPIEGEL: In Ihren Standesregeln heißt es aber doch, Suizidbeihilfe "kann strafbar sein". Was bedeutet das genau?
Hoppe: Es gibt Grenzfälle, in denen sich straffreier ärztlich assistierter Suizid und die strafbare Tötung auf Verlangen überschneiden. Wenn ein Arzt bei jemandem, der dazu selbst nicht in der Lage ist, die letzte Handlung begeht, zum Beispiel indem er ihm Gift einflößt, dann kann das der eine Staatsanwalt als aktive, strafbare Tötung werten, der andere anders. Aber es gibt Formen, in denen Ärzte ihren Patienten helfen können, ohne Angst haben zu müssen, bestraft zu werden.
SPIEGEL: Zum Beispiel?
Hoppe: Das Ausstellen eines Rezepts wäre eine solche Form. Aber es wird bei der Suizidbeihilfe immer Grauzonen geben. So unterschiedliche Einzelfälle lassen sich nicht in eine Regelung pressen.
SPIEGEL: Der US-Bundesstaat Oregon hat seit mehr als zehn Jahren ein solches Gesetz. Danach dürfen Ärzte Patienten, deren Lebenserwartung ein halbes Jahr nicht übersteigt, ein tödliches Gift verschreiben. Der Kranke muss zurechnungsfähig sein, seinen Suizidwunsch mehrfach äußern, über mögliche Alternativen aufgeklärt sein und die tödliche Dosis ohne Hilfe einnehmen können. Alle wissen, was sie dürfen. Was ist daran schlecht?
Hoppe: Auf die Dauer wird es Entwicklungen bringen, die nicht zu stoppen sind.
SPIEGEL: In Oregon ist die befürchtete Suizidwelle ausgeblieben. Von rund 30.000 Todesfällen jährlich gehen nur etwa 60 auf Suizidbeihilfe zurück.
Hoppe: Warten wir ab. Stimmungswechsel brauchen oft eine ganze Generation.
Auf anderen Social Networks posten:
Die "Verfügbarkeit" wäre überhaupt kein Problem. Das kann man per Gesetz zwanglos auf den von mir propagierten Bürgerausschuß übertragen. Der müßte sich natürlich dann auch kurz mit dem Fall befassen, aber dem Elend [...] mehr...
Habe ich schon beantwortet: weil nur der Arzt Mittel zum *sanften* Tod, z. B. Morphium, zur Verfügung hat! Ich kann niemandem außer mir selbst zutrauen, mir die Pulsadern aufzuschneiden, mich vom Balkon zu stürzen, mich [...] mehr...
Ja, von mir aus. Aber warum soll es der Arzt sein? Warum nicht habe ich bereits gesagt. mehr...
Durch die selbstbestimmte Verweigerung von Essen und Trinken kann ein Patient seinem Leben ein Ende bereiten. Die Hilfe der Ärzte, Pfleger und vor allem auch der Angehörigen ist hier allerdings sehr wichtig, damit diese Methode [...] mehr...
Sagen wir mal, es stände fest, dass ich in 6 Monaten sterben müsste - keine Hoffnung. Noch könnte ich selbst mir die Pulsadern aufschneiden oder mich aufhäängen oder was auch immer. Wenn die Kräfte krankheitsbedingt [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wissenschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Mensch | RSS |
| alles zum Thema Sterbehilfe | RSS |
© DER SPIEGEL 29/2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH