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Ausgabe 29/2010
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19.07.2010
 

Ethik

"Wer helfen will, kann das tun"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, über die wachsende Zustimmung der Mediziner zur Sterbehilfe und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten.

SPIEGEL: Herr Hoppe, Sie haben immer behauptet, deutsche Ärzte wollten weder Patienten beim Suizid helfen noch aktive Sterbehilfe leisten. Nun zeigt eine Umfrage der Bundesärztekammer, dass sich 37 Prozent aller Mediziner sehr wohl vorstellen können, Patienten beim Suizid zu assistieren. Für jeden vierten Arzt käme sogar aktive Sterbehilfe in Frage. Hat ein Teil der Ärzteschaft dem offiziellen Standesethos den Rücken gekehrt?

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Hoppe: Nein, das sehe ich anders. Die Umfrage bestätigt, dass eine breite Mehrheit der Ärzte zwar Suizidwünsche von schwerstkranken, leidenden Patienten nachvollziehen kann. Aber die Bereitschaft, daran wirklich mitzuwirken, ist nicht sehr ausgeprägt. Die klare Mehrheit lehnt diese Dinge immer noch ab.

SPIEGEL: In den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung heißt es: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos." Denkt jeder dritte Ihrer Kollegen unethisch?

Hoppe: Genau über diesen Satz diskutieren wir zurzeit sehr intensiv. Ich nehme an, dass diejenigen, die wollen, dass Ärzte beim Suizid helfen können, sich zu wenig Gedanken gemacht haben. Das kann nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. In der Öffentlichkeit darf nicht der Eindruck entstehen, dass Ärzte darüber nachdenken, ob der Tod eine Alternative zum Heilen, Helfen oder Lindern sein könnte.

SPIEGEL: Muss ein Arzt nicht sogar darüber nachdenken, wenn er das grundgesetzlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht seines Patienten ernst nimmt?

Hoppe: Ich bin überzeugt, wenn sich diese Einstellung verbreitet, würde es das Vertrauensverhältnis zerstören, auf dem jede Patient-Arzt-Beziehung beruht.

SPIEGEL: In Umfragen spricht sich aber regelmäßig eine Mehrheit der Bevölkerung für die Möglichkeit zur Sterbehilfe aus. Dieser Wertewandel ist nun in der Ärzteschaft angekommen. Auch der Gesetzgeber hat die Beihilfe zum Suizid straffrei gestellt. Müssen Sie nicht Patienten und Ärzten selbst überlassen, auf welcher ethischen Grundüberzeugung sie ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander finden?

Hoppe: Bislang besteht in der Ärzteschaft die Auffassung: Man will nicht, dass das Töten auch nur ansatzweise zum Handwerkszeug von Ärztinnen und Ärzten gehört. Ob das so bleibt, wird man sehen.

SPIEGEL: Kann eine Standesorganisation einem Drittel ihrer Mitglieder sagen: Wir gehen nicht darauf ein, dass ihr eine andere Vorstellung vom Ärzteethos habt?

Hoppe: Nein, das kann sie nicht. Ich nehme deshalb an, dass sich an der jetzigen Formulierung der Grundsätze etwas ändern wird ...

SPIEGEL: ... zum Beispiel indem Sie die Bewertung "unethisch" streichen?

Hoppe: Wir werden sehen. Wenn unser Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen seine Arbeit gemacht hat, werden wir das im Vorstand der Bundesärztekammer diskutieren und wohl auch auf einem Deutschen Ärztetag.

SPIEGEL: Selbst in der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer herrscht Uneinigkeit über diese Fragen. Der Jurist Jochen Taupitz, Mitglied der Kommission, plädierte im vergangenen Jahr im SPIEGEL für die Freigabe des ärztlich assistierten Suizids.

Hoppe: Wenn ein Arzt es ethisch mit sich vereinbaren kann, beim Suizid zu helfen, dann kann er das auch unter heutigen Bedingungen schon tun. Ich persönlich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Aber ich habe immer Verständnis für Einzelfälle. Ich weiß nicht, wie viele das tun. Aber inoffiziell passiert manches, und der Staatsanwalt kümmert sich nicht darum. Wenn man das jetzt in ein Gesetz gießt, fürchte ich, dass es das Arztbild beschädigt. Die Leute können dann nicht mehr sicher sein, mit welcher Haltung ihr Arzt ihnen gegenübertritt.

SPIEGEL: Stattdessen existiert heute eine Grauzone zwischen einem liberalen Strafrecht und dem moralisch rigideren Standesrecht, das dieses Tun ächtet. Viele haben Angst, ihre ärztliche Zulassung zu verlieren, wenn sie einem Patienten beim Suizid helfen. Zu Recht?

Hoppe: Nein. Davor brauchen die Ärzte keine Angst zu haben. Ich erinnere mich auch, bis auf den Fall Hackethal, an keinen Fall in der Berufsgerichtsbarkeit, wo es zum Prozess gekommen ist, weil ein Arzt beim Suizid mitgeholfen hat.

SPIEGEL: In Ihren Standesregeln heißt es aber doch, Suizidbeihilfe "kann strafbar sein". Was bedeutet das genau?

Hoppe: Es gibt Grenzfälle, in denen sich straffreier ärztlich assistierter Suizid und die strafbare Tötung auf Verlangen überschneiden. Wenn ein Arzt bei jemandem, der dazu selbst nicht in der Lage ist, die letzte Handlung begeht, zum Beispiel indem er ihm Gift einflößt, dann kann das der eine Staatsanwalt als aktive, strafbare Tötung werten, der andere anders. Aber es gibt Formen, in denen Ärzte ihren Patienten helfen können, ohne Angst haben zu müssen, bestraft zu werden.

SPIEGEL: Zum Beispiel?

Hoppe: Das Ausstellen eines Rezepts wäre eine solche Form. Aber es wird bei der Suizidbeihilfe immer Grauzonen geben. So unterschiedliche Einzelfälle lassen sich nicht in eine Regelung pressen.

SPIEGEL: Der US-Bundesstaat Oregon hat seit mehr als zehn Jahren ein solches Gesetz. Danach dürfen Ärzte Patienten, deren Lebenserwartung ein halbes Jahr nicht übersteigt, ein tödliches Gift verschreiben. Der Kranke muss zurechnungsfähig sein, seinen Suizidwunsch mehrfach äußern, über mögliche Alternativen aufgeklärt sein und die tödliche Dosis ohne Hilfe einnehmen können. Alle wissen, was sie dürfen. Was ist daran schlecht?

Hoppe: Auf die Dauer wird es Entwicklungen bringen, die nicht zu stoppen sind.

SPIEGEL: In Oregon ist die befürchtete Suizidwelle ausgeblieben. Von rund 30.000 Todesfällen jährlich gehen nur etwa 60 auf Suizidbeihilfe zurück.

Hoppe: Warten wir ab. Stimmungswechsel brauchen oft eine ganze Generation.

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Die neuesten Beiträge:
26.07.2010 von NachbarinsFläschchen: Verfügbarkeit ist eine Sache der Regelung

Die "Verfügbarkeit" wäre überhaupt kein Problem. Das kann man per Gesetz zwanglos auf den von mir propagierten Bürgerausschuß übertragen. Der müßte sich natürlich dann auch kurz mit dem Fall befassen, aber dem Elend [...] mehr...

26.07.2010 von alte unke: Warum der Arzt?

Habe ich schon beantwortet: weil nur der Arzt Mittel zum *sanften* Tod, z. B. Morphium, zur Verfügung hat! Ich kann niemandem außer mir selbst zutrauen, mir die Pulsadern aufzuschneiden, mich vom Balkon zu stürzen, mich [...] mehr...

26.07.2010 von Barath: ...

Ja, von mir aus. Aber warum soll es der Arzt sein? Warum nicht habe ich bereits gesagt. mehr...

26.07.2010 von muc3: Buch zum Thema des Freiwilligen Verzichts

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24.07.2010 von alte unke: Missverständnis?

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Zur Person

Norbert Michalke
Jörg-Dietrich Hoppe, 69, ist Präsident der Ärztekammer.

Die Debatte

Brauchen wir die Diskussion über Sterbehilfe?

AP
Sollen Ärzte schwerkranken Patienten auf deren Wunsch hin beim Suizid helfen oder deren Leben aktiv beenden dürfen? Stets behaupteten Ärztefunktionäre, die deutsche Ärzteschaft lehne dies einhellig ab: "Wir brauchen diese Debatte nicht", erklärte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, noch im November 2008 gegenüber dem SPIEGEL. Bald darauf sorgte ein SPIEGEL-Bericht für Unruhe in der Ärzteschaft: Er beschrieb, wie Mediziner in Deutschland sehr wohl im Verborgenen Sterbehilfe leisten. Eine repräsentative SPIEGEL-Umfrage unter Ärzten ergab, dass knapp 40 Prozent aller Mediziner bereit wären, Patienten beim Suizid zu helfen.

Die Beihilfe zum Suizid ist straffrei

Was der Patient bestimmen kann


Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Indirekte aktive Sterbehilfe

Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Passive Sterbehilfe

Patientenwille

Patientenverfügungen

Beihilfe zum Suizid


Sterbehilfe in anderen Ländern

Niederlande und Belgien

Die NIEDERLANDE waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte BELGIEN dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.


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