SPIEGEL: Wie bewerten Sie, dass sich immerhin ein Viertel Ihrer Kollegen offen gegenüber der aktiven Sterbehilfe zeigt?
Hoppe: Es erschüttert mich, dass viele Ärztinnen und Ärzte sich offenbar vorstellen können, einen Menschen zu töten. Wir wollen doch nicht die Usancen der Veterinärmedizin übernehmen! Wenn sich das ausbreitet, fürchte ich, dass es angesichts einer immer älteren und chronisch kränkeren Bevölkerung einen fatalen Stimmungsumschwung geben könnte und wir eine Diskussion über lebensunwertes Leben bekommen.
SPIEGEL: In einer Münchner Klinik verübte eine Tumorpatientin ganz offiziell Suizid unter ärztlicher Aufsicht, indem sie das Essen und Trinken einstellte. Die Mediziner haben dafür gesorgt, dass sie dabei nicht leidet. Das ist legal?
Hoppe: Ja. Auf diese Weise ist auch meine Schwiegermutter gestorben. Sie war 84, sie hatte eine partielle Demenz und einen Tumor. Sie fühlte sich nicht mehr kommunikationsfähig. Aber sie hatte keine Depression und immer noch einen klaren, festen Willen. Sie hat aber niemanden gebeten, ihr mit einem Medikament zu helfen, sondern hat sich entschieden, durch Verhungern aus dem Leben zu scheiden. Ihr Hausarzt hat sie begleitet, er fühlte sich völlig im Recht. Ich habe ihn dabei unterstützt. Ich habe gesagt, wenn sie nicht mehr will, dann müssen wir das respektieren.
SPIEGEL: Unterschiedliche ethische Maßstäbe gelten zu lassen ist der größte Vorzug offener Gesellschaften. Bei der Sterbehilfe sehen viele diesen Grundsatz verletzt. Stimmen für eine Akzeptanz gegenüber der Suizidbeihilfe regen sich mittlerweile sogar innerhalb der evangelischen Kirche.
Hoppe: Die allgemeine Auffassung war bisher, dass das ethisch nicht vertretbar ist. Das hat sich partiell geändert. Und das werden wir sorgfältig bedenken, wenn wir unsere Grundsätze weiterentwickeln.
SPIEGEL: Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte ihre eigene Moral über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stellen. Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem Urteil klargestellt, dass es nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten ist, eine laufende Behandlung abzubrechen, sobald diese gegen den Willen des Patienten verstößt. Was wird sich dadurch ändern?
Hoppe: Nicht viel. Genauso steht es ja schon länger in unseren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung drin. Ich habe selbst einen solchen Fall miterlebt: Ein Kollege von mir hatte Amyotrophe Lateralsklerose. Er konnte nur noch die Augen und die Brauen bewegen. Er wollte noch möglichst lange seine Kinder aufwachsen sehen, aber eines Tages hat er seine Hausärztin gebeten, seine Beatmung einzustellen. Die rief mich an und fragte: Darf ich das? Ich habe ihr gesagt: Wenn er nicht mehr will, müssen Sie das sogar. Die Kollegin hatte furchtbare Gewissensbisse, weil sie meinte, sie hätte aktive Sterbehilfe betrieben.
SPIEGEL: Auf die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen auf Wunsch des Patienten eingestellt werden sollten, antworteten aber in Ihrer Umfrage nur 74 Prozent aller Ärzte mit Ja. Das restliche Viertel tut sich schwer mit der Patientenautonomie. Warum brauchen Ärzte eigentlich immer wieder Juristen, die ihnen sagen, wie sie sich am Sterbebett verhalten sollen?
Hoppe: Weil sich die Patient-Arzt-Beziehung massiv verändert hat. Den Ausdruck Patientenautonomie gab es vor den siebziger Jahren noch gar nicht. Als ich im Beruf anfing, haben die Leute nicht mal gefragt, was sie haben. Sie wollten nur wissen, ob sie das überleben oder ob sie sterben müssen. Heute sind die Patienten sehr informiert und haben Wünsche. Sie erleben sich als - wenn auch ratsuchende - Vertragspartner. Und die Juristerei hat sich dementsprechend kräftig in die Patient-Arzt-Beziehung eingeklinkt.
SPIEGEL: In medizinethischen Fragen traten in der Vergangenheit stets Juristen als Motor der Liberalisierung auf. Der 66. Deutsche Juristentag forderte etwa, die standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids abzuschaffen. Darf das Standesrecht überhaupt etwas verbieten, was strafrechtlich erlaubt ist?
Hoppe: Ja, dieses Recht haben wir. Das ist gesetzlich verbrieft. Wenn wir uns darüber einig sind, dass das Töten oder die Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, dann können wir das in unser Berufsrecht hineinschreiben.
SPIEGEL: Sie sind sich aber nicht einig.
Hoppe: Ja, auch aufgrund dieser Umfrage müssen wir jetzt überdenken, ob wir im Berufsrecht bei der Frage des ärztlich assistierten Suizids weiterhin über das Strafrecht hinausgehen. Denn über das Selbstbestimmungsrecht, das unser Grundgesetz garantiert, möchten wir uns ja nicht gern hinwegsetzen.
SPIEGEL: Herr Hoppe, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Das Gespräch führte Beate Lakotta
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© DER SPIEGEL 29/2010
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