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Ausgabe 29/2010
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Ethik "Wer helfen will, kann das tun"

2. Teil: "Wir wollen doch nicht die Usancen der Veterinärmedizin übernehmen!"

SPIEGEL: Wie bewerten Sie, dass sich immerhin ein Viertel Ihrer Kollegen offen gegenüber der aktiven Sterbehilfe zeigt?

Hoppe: Es erschüttert mich, dass viele Ärztinnen und Ärzte sich offenbar vorstellen können, einen Menschen zu töten. Wir wollen doch nicht die Usancen der Veterinärmedizin übernehmen! Wenn sich das ausbreitet, fürchte ich, dass es angesichts einer immer älteren und chronisch kränkeren Bevölkerung einen fatalen Stimmungsumschwung geben könnte und wir eine Diskussion über lebensunwertes Leben bekommen.

SPIEGEL: In einer Münchner Klinik verübte eine Tumorpatientin ganz offiziell Suizid unter ärztlicher Aufsicht, indem sie das Essen und Trinken einstellte. Die Mediziner haben dafür gesorgt, dass sie dabei nicht leidet. Das ist legal?

Hoppe: Ja. Auf diese Weise ist auch meine Schwiegermutter gestorben. Sie war 84, sie hatte eine partielle Demenz und einen Tumor. Sie fühlte sich nicht mehr kommunikationsfähig. Aber sie hatte keine Depression und immer noch einen klaren, festen Willen. Sie hat aber niemanden gebeten, ihr mit einem Medikament zu helfen, sondern hat sich entschieden, durch Verhungern aus dem Leben zu scheiden. Ihr Hausarzt hat sie begleitet, er fühlte sich völlig im Recht. Ich habe ihn dabei unterstützt. Ich habe gesagt, wenn sie nicht mehr will, dann müssen wir das respektieren.

SPIEGEL: Unterschiedliche ethische Maßstäbe gelten zu lassen ist der größte Vorzug offener Gesellschaften. Bei der Sterbehilfe sehen viele diesen Grundsatz verletzt. Stimmen für eine Akzeptanz gegenüber der Suizidbeihilfe regen sich mittlerweile sogar innerhalb der evangelischen Kirche.

Hoppe: Die allgemeine Auffassung war bisher, dass das ethisch nicht vertretbar ist. Das hat sich partiell geändert. Und das werden wir sorgfältig bedenken, wenn wir unsere Grundsätze weiterentwickeln.

SPIEGEL: Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte ihre eigene Moral über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stellen. Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem Urteil klargestellt, dass es nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten ist, eine laufende Behandlung abzubrechen, sobald diese gegen den Willen des Patienten verstößt. Was wird sich dadurch ändern?

Hoppe: Nicht viel. Genauso steht es ja schon länger in unseren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung drin. Ich habe selbst einen solchen Fall miterlebt: Ein Kollege von mir hatte Amyotrophe Lateralsklerose. Er konnte nur noch die Augen und die Brauen bewegen. Er wollte noch möglichst lange seine Kinder aufwachsen sehen, aber eines Tages hat er seine Hausärztin gebeten, seine Beatmung einzustellen. Die rief mich an und fragte: Darf ich das? Ich habe ihr gesagt: Wenn er nicht mehr will, müssen Sie das sogar. Die Kollegin hatte furchtbare Gewissensbisse, weil sie meinte, sie hätte aktive Sterbehilfe betrieben.

SPIEGEL: Auf die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen auf Wunsch des Patienten eingestellt werden sollten, antworteten aber in Ihrer Umfrage nur 74 Prozent aller Ärzte mit Ja. Das restliche Viertel tut sich schwer mit der Patientenautonomie. Warum brauchen Ärzte eigentlich immer wieder Juristen, die ihnen sagen, wie sie sich am Sterbebett verhalten sollen?

Hoppe: Weil sich die Patient-Arzt-Beziehung massiv verändert hat. Den Ausdruck Patientenautonomie gab es vor den siebziger Jahren noch gar nicht. Als ich im Beruf anfing, haben die Leute nicht mal gefragt, was sie haben. Sie wollten nur wissen, ob sie das überleben oder ob sie sterben müssen. Heute sind die Patienten sehr informiert und haben Wünsche. Sie erleben sich als - wenn auch ratsuchende - Vertragspartner. Und die Juristerei hat sich dementsprechend kräftig in die Patient-Arzt-Beziehung eingeklinkt.

SPIEGEL: In medizinethischen Fragen traten in der Vergangenheit stets Juristen als Motor der Liberalisierung auf. Der 66. Deutsche Juristentag forderte etwa, die standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids abzuschaffen. Darf das Standesrecht überhaupt etwas verbieten, was strafrechtlich erlaubt ist?

Hoppe: Ja, dieses Recht haben wir. Das ist gesetzlich verbrieft. Wenn wir uns darüber einig sind, dass das Töten oder die Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, dann können wir das in unser Berufsrecht hineinschreiben.

SPIEGEL: Sie sind sich aber nicht einig.

Hoppe: Ja, auch aufgrund dieser Umfrage müssen wir jetzt überdenken, ob wir im Berufsrecht bei der Frage des ärztlich assistierten Suizids weiterhin über das Strafrecht hinausgehen. Denn über das Selbstbestimmungsrecht, das unser Grundgesetz garantiert, möchten wir uns ja nicht gern hinwegsetzen.

SPIEGEL: Herr Hoppe, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Das Gespräch führte Beate Lakotta

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insgesamt 52 Beiträge
gerthans 22.07.2010
Der Tod ist ein Teil der Natur und gehört zum irdischen Leben dazu. Aber die christliche Religion verspricht Überwindung des Todes und ewiges Leben. Im christlichen Jenseits hat der Tod keine Macht mehr und ist nicht mehr zu [...]
Der Tod ist ein Teil der Natur und gehört zum irdischen Leben dazu. Aber die christliche Religion verspricht Überwindung des Todes und ewiges Leben. Im christlichen Jenseits hat der Tod keine Macht mehr und ist nicht mehr zu fürchten, er ist dort ausgebürgert, kommt nicht mehr vor. Wenn es nach Jörg-Dietrich Hoppe geht, hat auch der Arzt nichts mit dem Tod zu tun: ---Zitat--- Bislang besteht in der Ärzteschaft die Auffassung: Man will nicht, dass das Töten auch nur ansatzweise zum Handwerkszeug von Ärztinnen und Ärzten gehört. ---Zitatende--- ---Zitat--- In der Öffentlichkeit darf nicht der Eindruck entstehen, dass Ärzte darüber nachdenken, ob der Tod eine Alternative zum Heilen, Helfen oder Lindern sein könnte. ---Zitatende--- ---Zitat--- Ich bin überzeugt, wenn sich diese Einstellung verbreitet, würde es das Vertrauensverhältnis zerstören, auf dem jede Patient-Arzt-Beziehung beruht. ---Zitatende--- Arztpraxen und Krankenhäuser sollen, wenn es nach Prof. Hoppe geht, dem christlichen Jenseits gleichen: Der Tod hat dort nichts zu suchen. Arztpraxen und Krankenhäuser sind so überirdische Orte, Vorhallen zum christlichen Jenseits, und Ärzte haben eine göttliche Aura, aus der der Tod verbannt ist, Ärzte sind (Halb)Götter in Weiß. Nun sollte der Mensch sich aber nicht anmaßen, hier unten auf Erden Gott zu spielen. Größenwahn rächt sich!
browneyes 22.07.2010
Zitat: ... Denn über das Selbstbestimmungsrecht, das unser Grundgesetz garantiert, möchten wir uns ja nicht gern hinwegsetzen. Na immerhin sie möchten nicht und wenn, dann tun sie es nicht gerne. Was für ein Trost. Bin ich [...]
Zitat: ... Denn über das Selbstbestimmungsrecht, das unser Grundgesetz garantiert, möchten wir uns ja nicht gern hinwegsetzen. Na immerhin sie möchten nicht und wenn, dann tun sie es nicht gerne. Was für ein Trost. Bin ich hier der Zyniker oder ist das Herr Dr. Hoppe?
loncaros 22.07.2010
Stimme dem Mann völlig zu Gerthans hat offensichtlich nicht begriffen worum es ihm geht. Ärzte sollen nicht töten, das ist der Kern. Die Straffreiheit bei Suizidbeihilfe ist meines Erachtens nach die beste Grenze die wir haben [...]
Stimme dem Mann völlig zu Gerthans hat offensichtlich nicht begriffen worum es ihm geht. Ärzte sollen nicht töten, das ist der Kern. Die Straffreiheit bei Suizidbeihilfe ist meines Erachtens nach die beste Grenze die wir haben können. Ich möchte mir jedenfalls keinen Arzt vorstellen der seinem Patienten sagt "morgen tot wäre eigentlich für alle besser, darf ich?" Und daran ändert auch irrelevante religiöse Polemik nichts.
Tubus 22.07.2010
Hoppe hat Recht, wer helfen will, kann das heute schon. Tatsächlich ist doch die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe hauchdünn und wird im stillen Kämmerlein mit Sicherheit auch überschritten. So [...]
Zitat von sysopDer Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, über die wachsende Zustimmung der Mediziner zur Sterbehilfe und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,707320,00.html
Hoppe hat Recht, wer helfen will, kann das heute schon. Tatsächlich ist doch die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe hauchdünn und wird im stillen Kämmerlein mit Sicherheit auch überschritten. So lange das Einzelfälle sind, noch dazu bei einer engen Arzt-Patienten Bindung kann das nur Ideologen erregen. Problematisch wird das Ganze erst im Rahmen unseres industrialisierten Medizinbetriebs. Vor allem wenn ökonomische Interessen auf Entscheidungen über Leben und Tod einwirken. Tatsächlich ist das schon heute in erschreckendem Ausmaß der Fall, wenn Patienten nur zu dem Zweck am Leben gehalten werden, weil sie dem Krankenhaus Geld bringen. Stichwort Wachkoma-Patienten. Statt ideologischer Diskussionen wäre es wichtig, sich institutionell darum zu sorgen, dass das Patienteninteresse bei Entscheidungen über Leben und Tod allein im Vordergrund zu stehen hat.
Tubus 22.07.2010
Hoppe hat Recht, wer helfen will, kann das heute schon. Tatsächlich ist doch die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe hauchdünn und wird im stillen Kämmerlein mit Sicherheit auch überschritten. So [...]
Zitat von sysopDer Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, über die wachsende Zustimmung der Mediziner zur Sterbehilfe und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,707320,00.html
Hoppe hat Recht, wer helfen will, kann das heute schon. Tatsächlich ist doch die Grenze zwischen der Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe hauchdünn und wird im stillen Kämmerlein mit Sicherheit auch überschritten. So lange das Einzelfälle sind, noch dazu bei einer engen Arzt-Patienten Bindung kann das nur Ideologen erregen. Problematisch wird das Ganze erst im Rahmen unseres industrialisierten Medizinbetriebs. Vor allem wenn ökonomische Interessen auf Entscheidungen über Leben und Tod einwirken. Tatsächlich ist das schon heute in erschreckendem Ausmaß der Fall, wenn Patienten nur zu dem Zweck am Leben gehalten werden, weil sie dem Krankenhaus Geld bringen. Stichwort Wachkoma-Patienten. Statt ideologischer Diskussionen wäre es wichtig, sich institutionell darum zu sorgen, dass das Patienteninteresse bei Entscheidungen über Leben und Tod allein im Vordergrund zu stehen hat.
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Zur Person
Norbert Michalke
Jörg-Dietrich Hoppe, 69, ist Präsident der Ärztekammer.
Die Debatte
AP
Sollen Ärzte schwerkranken Patienten auf deren Wunsch hin beim Suizid helfen oder deren Leben aktiv beenden dürfen? Stets behaupteten Ärztefunktionäre, die deutsche Ärzteschaft lehne dies einhellig ab: "Wir brauchen diese Debatte nicht", erklärte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, noch im November 2008 gegenüber dem SPIEGEL. Bald darauf sorgte ein SPIEGEL-Bericht für Unruhe in der Ärzteschaft: Er beschrieb, wie Mediziner in Deutschland sehr wohl im Verborgenen Sterbehilfe leisten. Eine repräsentative SPIEGEL-Umfrage unter Ärzten ergab, dass knapp 40 Prozent aller Mediziner bereit wären, Patienten beim Suizid zu helfen.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.
Sterbehilfe in anderen Ländern
Die NIEDERLANDE waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte BELGIEN dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.






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