Von Gisela Friedrichsen
Ob eine Situation als bedrohlich empfunden wird oder als harmlos, liegt an der subjektiven Wahrnehmung dessen, der sich gerade in dieser Situation befindet. Was ihm davon im Gedächtnis bleibt, wird nicht zuletzt davon beeinflusst, ob er weitere Informationen oder Interpretationen des Geschehens im Nachhinein noch von anderer Seite erhält. Lücken in der Erinnerung kann er nämlich damit auffüllen und Unstimmiges stimmig machen. Auch die Erwartung desjenigen, der nach der Erinnerung fragt, und wie er danach fragt, kann das Erinnerungsvermögen der Auskunftsperson verändern.
Der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bedrohlichen Lage auf dem Sollner Bahnsteig, zu deren Beginn Brunner dem Angeklagten Sch. einen wuchtigen Faustschlag mitten ins Gesicht versetzt hatte, ging ein längeres, in zwei Phasen zu teilendes Geschehen voraus. Es begann an der S-Bahn-Station Donnersbergerbrücke, wo die Angeklagten mit einem Dritten, Christoph T., auf vier 13- bis 15-jährige Schüler trafen. Die Angeklagten und als Wortführer T. forderten von den zwei baumlangen Jungen Geld, andernfalls werde man sie verhauen. Die beiden Mädchen ließen sie in Ruhe. Es ging um 5 bis 15 Euro.
Als die Schüler sich weigerten, attackierte sie T. brutal. Er gab einem der Jungen eine Ohrfeige, schlug ihn in den Rücken, trat nach dem anderen und stieß eine Kaskade übelster Schimpfwörter aus. Der Angeklagte Sch. hingegen hielt sich zurück. Er sprach mit den Mädchen, während L. zwar bei den Pöbeleien mithielt, selbst aber nicht zuschlug.
Die Lage beruhigte sich dann, auch, weil eine Passantin Sch. und L. in ein Gespräch darüber verwickelte, wie schwer es doch sei, erwachsen zu werden. "Wie haben Sie es denn geschafft?", soll Sch. gefragt haben, worauf sich ein fast witziger Dialog entwickelte. Als eine S-Bahn einfuhr, stieg T. dort ein; er wollte seine Großmutter besuchen, um bei ihr Geld für eine Party am Abend lockerzumachen.
Unterschiedliche Aussagen der Zeugen
Über die anschließende Fahrt von Sch. und L. in Richtung Solln, die zweite Phase, gibt es, was die angeblich bedrohliche Situation später angeht, unterschiedliche Aussagen selbst jener Personen, die unmittelbar dabei waren. Sie hätten kein Geld mehr gewollt, sagen die Angeklagten, man habe nur herumgestänkert. Etwa: Wenn die Schüler nicht ihr blödes Grinsen ließen, passiere gleich etwas.
Ein älterer Mann, es war Dominik Brunner, habe sich eingemischt und sie aufgefordert aufzuhören. Sch.: "Ich verstand das nicht, weil das Gerede von mir und Basti doch offensichtlich nur Gehabe und Show war. Ich glaube auch, dass die Jugendlichen gar keine Angst vor uns hatten, da sie immer wieder grinsten."
Einer der Schüler hingegen bezeugte vor Gericht, er habe mitbekommen, wie die Angeklagten immer wieder laut getuschelt hätten: "Wann schlagen wir sie denn?" Man habe daher beratschlagt, was man tun solle, "wenn die uns folgen". "Was haben Sie denn beratschlagt?", fragte der Vorsitzende. "Weiß ich nicht mehr", lautete die Antwort.
Der zweite Schüler erinnerte sich anders. "Es fielen ein paar Schimpfwörter, mehr nicht." Der Vorsitzende fragte daher nach: "Haben Sie sich verfolgt gefühlt?" "Nein", antwortete der Schüler, "ich dachte, es hat jetzt ein Ende."
Auch eines der Mädchen bekam offenbar kaum etwas von dem Gerede der Angeklagten mit. Die zweite Schülerin bekundete vor Gericht, sie habe überhaupt nichts verstanden. Sie wisse nur noch, dass Brunner aufgestanden sei mit den Worten "Nein, das macht ihr nicht!" und die Polizei angerufen habe. In der S-Bahn habe sie keinerlei Angst gehabt.
"Alles andere als harmloses Provozieren"
Nachdem die Schüler mit Brunner in Solln ausgestiegen waren, die Angeklagten verließen weiter hinten ebenfalls den Zug, legte Brunner Rucksack und Jacke ab. "War für Sie ein Grund ersichtlich, warum er das getan hat?", fragte der Vorsitzende die heute 15-jährige Zeugin. "Wenn ich ehrlich bin, nein", antwortete sie. Angst habe sie erst bekommen, "als die Schlägerei losging". Da sei die Situation, soweit sie sich erinnert, "komplett eskaliert".
Staatsanwältin Verena Käbisch zeichnete in ihrem Plädoyer dagegen eine ganz andere Situation. In der S-Bahn hätten sich die Angeklagten bewusst neben die Schüler gesetzt, um mit der Erpressung von der Donnersbergerbrücke "nahtlos fortzufahren", trug sie vor. Sch. und L. hätten die Jugendlichen weiter lauthals bedroht: "Wann rauben wir die jetzt aus? Wann schlagen wir die?" Das Vorgehen der Angeklagten sei "alles andere als harmloses Provozieren" gewesen.
Die Staatsanwaltschaft braucht die "bedrohliche Situation" am Bahnsteig. Denn nur sie rechtfertigt Brunners Erstschlag als zulässige Notwehrhandlung. Er sei "völlig zu Recht von einem Angriff der Angeklagten" ausgegangen, plädierte Frau Käbisch. Brunner habe eine weitere Tat unmöglich gemacht und "nicht weggesehen wie andere. Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte".
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In so manchen Kommentaren wird Frau Friedrichsen eine vorgefasste Meinung vorgeworfen, die sie in ihren Artikeln angeblich sehr durchleuchten lassen soll. Ich möchte dazu keine Meinung äußern, aber ich finde es interessant, dass [...] mehr...
bevor sie weiter Unsinn verbreiten! Es könnte nämlich sein das ein Böser ihnen mit der Armbrust beikommt - eine Waffe die sogar öffentlich geführt werden darf! So viel zu ihrem Wissen über Waffen! Im Übrigen schaunen sie mal auf [...] mehr...
Einen Dank an Frau Friedrich, daß sie diesen Menschen einen geistigen Hafen geboten hat. Selbst wenn dann das zu erwartete (drakonische) Urteil von um die 8 Jahre gegen den Haupttäter gesprochen wurde, wissen wir ja auch schon [...] mehr...
Der Spiegel ist die Bildzeitung der Akademiker. Nur durch das Lesen des Spiegels sind Sie nicht besser als ein Leser der Bild-Zeitung. Es kommt darauf an, was Sie aus den Informationen machen. Leider sind die Informationen des [...] mehr...
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