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Ausgabe 35/2010
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Fall Dominik Brunner "Nein, das macht ihr nicht!"

S-Bahn-Station München-Solln: "War für Sie ein Grund ersichtlich, warum er das getan hat?"Zur Großansicht
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S-Bahn-Station München-Solln: "War für Sie ein Grund ersichtlich, warum er das getan hat?"

2. Teil: "Es war klar, dass etwas passiert"

Die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen, sondern von den Angeklagten. "Er wollte und durfte Rechtsgüter verteidigen." Dass die Situation am Bahnsteig bedrohlich gewesen sei, dafür gebe es Zeugen, etwa die Schüler, vor die sich Brunner gestellt habe.

"Es war klar, dass etwas passiert", beteuerte einer der jungen Männer vor Gericht. "Wieso war das klar?", will der Vorsitzende wissen. "Die haben doch gesagt, dass sie uns schlagen. Auch sind sie drohend auf uns zugegangen.""Aber Sie waren doch zu viert und dazu noch Herr Brunner! Was deutete darauf hin, dass was passiert?", insistiert der Vorsitzende. "Weiß ich nicht mehr", antwortet der Schüler, "es war einfach klar."

"Haben die sich etwa in Kampfhaltung bedrohlich aufgestellt?", fragt der Vorsitzende weiter. Auch das weiß der junge Zeuge nicht mehr. "Was war für Sie Anlass für Herrn Brunners Faustschlag?", wiederholt der Vorsitzende. Es sei eben "so bedrohlich" gewesen. "Wollte Herr Brunner denen zuvorkommen?" Der Vorsitzende hilft etwas nach. "Genau!", antwortet der Schüler.

Der zweite Schüler hat noch vor Augen, wie sich Brunner auf dem Bahnsteig umgedreht habe, den Angeklagten in Boxhaltung ein paar Schritte entgegengegangen sei und Sch. mit den Worten "Ihr wollt's nicht anders" mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. "Hatten die beiden auch so eine Boxerhaltung eingenommen?", fragt der Vorsitzende. "Nein", sagt der Schüler, "die standen nur da."

Ein kaum vergleichbarer Fall

War die Situation wirklich so bedrohlich, dass sie einen Fausthieb aus Notwehr rechtfertigte? Oder wurde sie nur vom Opfer so und von anderen Personen vielleicht anders empfunden?

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht aber beim einzelnen Bürger, der ein paar unverschämten Halbstarken eine Lektion erteilen will, weil sie sich von ihm nichts sagen lassen. Die Verteidiger der Angeklagten, Maximilian Pauls, Hermann Sättler, Roland Autenrieth und Jochen Ringler, können auch mit Zeugen aufwarten. Und zu deren Beobachtungen passt das von der Anklage gezeichnete Bild nicht. Welcher Zeuge verfügt über die verlässlicheren Erinnerungen?

Der Zeugenbeweis ist bekanntermaßen meist der schlechteste, in einem mit so vielen Emotionen begleiteten Verfahren wie um den Tod Brunners zumal. Es gibt kaum einen vergleichbaren Fall, in dem so viele Augenzeugen so unterschiedliche Beobachtungen gemacht haben oder gemacht haben wollen.

Zumindest ein Teil der Zeugen erinnert sich offenbar eher an das, was er vor Prozessbeginn aus den Medien über den Tatablauf erfuhr, denn an die eigene Wahrnehmung. Mancher hat sich in seiner Erinnerung selbst eine Rolle in dem tragischen Geschehen zugeschrieben - die des mutigen Helfers etwa oder wenigstens die des besonders guten Zeugen, der die Angeklagten noch mehr belastet, als es die Fakten ohnehin tun.

"Billigendes Inkaufnehmen des Todes"

Für Markus Sch. hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes die Höchststrafe beantragt - das sind zehn Jahre nach Jugendstrafrecht. Sch. hat zugegeben, Brunner geschlagen und am Boden gegen den Kopf getreten zu haben. In der Sprache der Juristen nennt man das "billigendes Inkaufnehmen des Todes".

Die Verteidigung kämpft dagegen nicht. Sie verneint nur das von der Anklage unterstellte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn Brunner als Erster in einer nicht bedrohlichen Situation zugeschlagen habe, dann war dies nach ihrer Auffassung ein ungerechtfertigter Angriff, der ein unkalkulierbares Risiko heraufbeschwor. Wie zum Beispiel das Herzversagen, dem Brunner wenig später erlag.

Beim Angeklagten L. rückte die Staatsanwaltschaft von der Mordanklage ab, da es keine Zeugen gebe, die bei ihm "eine konkrete Erinnerung" an Tritte hätten. Es sei allerdings keine Frage, dass Brunner "an den Schlägen und Tritten beider Angeklagter" starb. Es spreche viel dafür, dass auch L. den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen habe ("Sie sind maximal einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt!"), doch es blieben "Restzweifel".

Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, unterscheidet sich vom Antrag gegen Sch. nur unwesentlich. Der öffentlichen Wahrnehmung der Angeklagten als brutale Exzesstäter kommt er jedenfalls sehr entgegen.

Verhängt das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen, wird es für das Publikum neben Brunner einen zweiten Helden zu verehren geben: den Vorsitzenden Richter Baier, der zwar ein jovialer Verhandlungsleiter, beim Strafen aber gefürchtet ist. Das Urteil soll am 6. September verkündet werden.

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insgesamt 121 Beiträge
werner_2010 03.09.2010
"Das Gewaltmonopol liegt beim Staat". Das Gewaltmonopol möchte ich dem Staat auch gar nicht nehmen. Es liegt aber in der Natur der Sache von Gewalttaten, dass der Staat im Augenblick des Geschehens nicht zugegen ist. [...]
"Das Gewaltmonopol liegt beim Staat". Das Gewaltmonopol möchte ich dem Staat auch gar nicht nehmen. Es liegt aber in der Natur der Sache von Gewalttaten, dass der Staat im Augenblick des Geschehens nicht zugegen ist. Und selbst Kameras schrecken heutzutage niemanden mehr ab und u.U. dürfen die Aufnahmen nicht einmal verwendet werden. Ich fürchte nur, wenn man das Gewaltmonopol überstrapziert, wird es bald gar keine Initiative mehr geben - ebenso wie bei anderen Monopolstellungen des Staates oder anderen Institutionen.
Taske 03.09.2010
Die Art und Weise mit der Frau Friedrichsen versucht den Lesern ihre Sicht der Dinge aufzunötigen, verursacht fast schon körperliche Schmerzen.
Zitat von sysopHat Dominik Brunner in Notwehr gehandelt? Im Prozess um die tödliche Schlägerei am S-Bahnhof München-Solln ist dies eine zentrale Fragen. Nun steht das Urteil an. Die Angeklagten Markus Sch. und Sebastian L. müssen mit hohen Strafen rechnen. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,714886,00.html
Die Art und Weise mit der Frau Friedrichsen versucht den Lesern ihre Sicht der Dinge aufzunötigen, verursacht fast schon körperliche Schmerzen.
obacht! 03.09.2010
Immer dieses differenzieren statt holzschnittartig zu bleiben. Immer diese möglicht objektive Sichtweise statt subjektiv zu spekulieren. Wie ich sie hasse, diese Sachlichkeit. Nix ist einfach nur Gut oder Böse, immer [...]
Zitat von TaskeDie Art und Weise mit der Frau Friedrichsen versucht den Lesern ihre Sicht der Dinge aufzunötigen, verursacht fast schon körperliche Schmerzen.
Immer dieses differenzieren statt holzschnittartig zu bleiben. Immer diese möglicht objektive Sichtweise statt subjektiv zu spekulieren. Wie ich sie hasse, diese Sachlichkeit. Nix ist einfach nur Gut oder Böse, immer irgendwas zwischen drinn. Ich bekomme Kopfschmerzen, wenn ich so viele Aspekte bedenken muss.
Parthenon 03.09.2010
Angesichts der Problematik von immer mehr sinnlosen Gewalttaten vor allem in den öffentlichen Verkehrsbetrieben, bin ich der Ansicht, dass zwei Maßnahmen ergriffen werden müssen. 1. Es muss mehr Sicherheitskräfte in Bahnhöfen [...]
Angesichts der Problematik von immer mehr sinnlosen Gewalttaten vor allem in den öffentlichen Verkehrsbetrieben, bin ich der Ansicht, dass zwei Maßnahmen ergriffen werden müssen. 1. Es muss mehr Sicherheitskräfte in Bahnhöfen und Zügen geben und damit meine ich mehr Polizei und mehr Wachleute der Verkehrsbetriebe. 2. Ein Mensch sollte grundsätzlich das Recht haben, einen "präventiven Erstschlag" durchzuführen, wenn er in einem Bahnhof oder im Zug von einem oder mehreren Tätern umringt wird und diese ihn bepöbeln oder gar auffordern, Wertgegenstände auszuhändigen. Ich bin der Meinung, dass einem oder mehreren Menschen, die einen anderen Menschen grundlos in die Enge treiben, ihn dabei bepöbeln, ausrauben und/oder verprügeln möchten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit in dem Moment aberkannt werden muss. Der Umringte sollte also das Recht haben, in diesem Moment sogar ein Messer unumschränkt einsetzen zu dürfen, trotz der Möglichkeit, einen oder mehrere der Aggressoren tödlich zu verletzen. Auch Unbeteiligte sollten das Recht haben, jedes erdenkliche Mittel einsetzen zu dürfen, um dem in die Enge getriebenen Menschen helfen zu können. Wenn Opfer und Passanten sich in einer brenzligen Situation Gedanken um die Rechte des Täters machen müssen und davor Angst haben, sich unumschränkt zu verteidigen bzw. Hilfe zu leisten, da am Ende nicht der Täter, sondern sie plötzlich vor Gericht stehen würden, dann läuft in diesem Land etwas gewaltig schief. Dieser Fall ist meiner Meinung nach ein absoluter Skandal: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,660228,00.html
jdm11000 03.09.2010
... nun, Sie als Aussenstehender, haben anscheinend mal gar kein "dickes Fell"... kein Wunder, weshalb alles mit Schmerz erfüllt ist?
Zitat von TaskeDie Art und Weise mit der Frau Friedrichsen versucht den Lesern ihre Sicht der Dinge aufzunötigen, verursacht fast schon körperliche Schmerzen.
... nun, Sie als Aussenstehender, haben anscheinend mal gar kein "dickes Fell"... kein Wunder, weshalb alles mit Schmerz erfüllt ist?
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