Von Gisela Friedrichsen
Die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen, sondern von den Angeklagten. "Er wollte und durfte Rechtsgüter verteidigen." Dass die Situation am Bahnsteig bedrohlich gewesen sei, dafür gebe es Zeugen, etwa die Schüler, vor die sich Brunner gestellt habe.
"Es war klar, dass etwas passiert", beteuerte einer der jungen Männer vor Gericht. "Wieso war das klar?", will der Vorsitzende wissen. "Die haben doch gesagt, dass sie uns schlagen. Auch sind sie drohend auf uns zugegangen.""Aber Sie waren doch zu viert und dazu noch Herr Brunner! Was deutete darauf hin, dass was passiert?", insistiert der Vorsitzende. "Weiß ich nicht mehr", antwortet der Schüler, "es war einfach klar."
"Haben die sich etwa in Kampfhaltung bedrohlich aufgestellt?", fragt der Vorsitzende weiter. Auch das weiß der junge Zeuge nicht mehr. "Was war für Sie Anlass für Herrn Brunners Faustschlag?", wiederholt der Vorsitzende. Es sei eben "so bedrohlich" gewesen. "Wollte Herr Brunner denen zuvorkommen?" Der Vorsitzende hilft etwas nach. "Genau!", antwortet der Schüler.
Der zweite Schüler hat noch vor Augen, wie sich Brunner auf dem Bahnsteig umgedreht habe, den Angeklagten in Boxhaltung ein paar Schritte entgegengegangen sei und Sch. mit den Worten "Ihr wollt's nicht anders" mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. "Hatten die beiden auch so eine Boxerhaltung eingenommen?", fragt der Vorsitzende. "Nein", sagt der Schüler, "die standen nur da."
Ein kaum vergleichbarer Fall
War die Situation wirklich so bedrohlich, dass sie einen Fausthieb aus Notwehr rechtfertigte? Oder wurde sie nur vom Opfer so und von anderen Personen vielleicht anders empfunden?
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht aber beim einzelnen Bürger, der ein paar unverschämten Halbstarken eine Lektion erteilen will, weil sie sich von ihm nichts sagen lassen. Die Verteidiger der Angeklagten, Maximilian Pauls, Hermann Sättler, Roland Autenrieth und Jochen Ringler, können auch mit Zeugen aufwarten. Und zu deren Beobachtungen passt das von der Anklage gezeichnete Bild nicht. Welcher Zeuge verfügt über die verlässlicheren Erinnerungen?
Der Zeugenbeweis ist bekanntermaßen meist der schlechteste, in einem mit so vielen Emotionen begleiteten Verfahren wie um den Tod Brunners zumal. Es gibt kaum einen vergleichbaren Fall, in dem so viele Augenzeugen so unterschiedliche Beobachtungen gemacht haben oder gemacht haben wollen.
Zumindest ein Teil der Zeugen erinnert sich offenbar eher an das, was er vor Prozessbeginn aus den Medien über den Tatablauf erfuhr, denn an die eigene Wahrnehmung. Mancher hat sich in seiner Erinnerung selbst eine Rolle in dem tragischen Geschehen zugeschrieben - die des mutigen Helfers etwa oder wenigstens die des besonders guten Zeugen, der die Angeklagten noch mehr belastet, als es die Fakten ohnehin tun.
"Billigendes Inkaufnehmen des Todes"
Für Markus Sch. hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes die Höchststrafe beantragt - das sind zehn Jahre nach Jugendstrafrecht. Sch. hat zugegeben, Brunner geschlagen und am Boden gegen den Kopf getreten zu haben. In der Sprache der Juristen nennt man das "billigendes Inkaufnehmen des Todes".
Die Verteidigung kämpft dagegen nicht. Sie verneint nur das von der Anklage unterstellte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn Brunner als Erster in einer nicht bedrohlichen Situation zugeschlagen habe, dann war dies nach ihrer Auffassung ein ungerechtfertigter Angriff, der ein unkalkulierbares Risiko heraufbeschwor. Wie zum Beispiel das Herzversagen, dem Brunner wenig später erlag.
Beim Angeklagten L. rückte die Staatsanwaltschaft von der Mordanklage ab, da es keine Zeugen gebe, die bei ihm "eine konkrete Erinnerung" an Tritte hätten. Es sei allerdings keine Frage, dass Brunner "an den Schlägen und Tritten beider Angeklagter" starb. Es spreche viel dafür, dass auch L. den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen habe ("Sie sind maximal einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt!"), doch es blieben "Restzweifel".
Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, unterscheidet sich vom Antrag gegen Sch. nur unwesentlich. Der öffentlichen Wahrnehmung der Angeklagten als brutale Exzesstäter kommt er jedenfalls sehr entgegen.
Verhängt das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen, wird es für das Publikum neben Brunner einen zweiten Helden zu verehren geben: den Vorsitzenden Richter Baier, der zwar ein jovialer Verhandlungsleiter, beim Strafen aber gefürchtet ist. Das Urteil soll am 6. September verkündet werden.
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© DER SPIEGEL 35/2010
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