Von Udo Ludwig und Christoph Scheuermann

Garten für Verwahrte im Werler Gefängnis: Nicht auf die Freiheit vorbereitet
Skirl musste den fünf Männern die Knasttore gegen seinen Willen aufschließen, zuletzt drei ehemaligen Sexualstraftätern in der vergangenen Woche. Einer von ihnen wohnt jetzt nicht weit entfernt, er heißt Günter L. und wird von Polizisten bewacht, rund um die Uhr. Er hat sich wenige hundert Meter vom Knast ein Zimmer gesucht.
Werl ist ein Städtchen mit 32.000 Einwohnern, einer Wallfahrtsbasilika und einem der größten deutschen Gefängnisse. Skirls Haftanstalt liegt in einem Wohngebiet am nördlichen Rand der Stadt, aus der Luft sieht das Gebäude aus wie ein großes X, 900 Häftlinge und 60 Sicherungsverwahrte leben darin. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Michael Skirl bald noch mehr Männern aus der Sicherungsverwahrung die Tore öffnen muss. Die Werler haben davor Angst, wie viele Menschen im ganzen Land.
Der frühere Sextäter Günter L., der nun in der Stadt wohnt, wurde in eine fremde Welt geschleudert wie die übrigen 19, die in den vergangenen Wochen in Deutschland entlassen werden mussten. Rund hundert weitere ehemalige Straftäter warten unmittelbar darauf, und wie es aussieht, haben sie große Chancen auf die Freiheit, auch wenn das Justizministerium in Berlin in großer Eile das Strafgesetzbuch ändern will.
Wie viele gefährliche Männer hält ein Land aus?
Die Gesetze für Mehrfachtäter sind in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft worden, obwohl die Zahl etwa der Sexualstraftaten rückläufig ist. Vor knapp zehn Jahren erlaubte die rot-grüne Regierung den Gerichten, auch später während der Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Zuvor hatte ein Maskenmörder im bayerischen Fasching ein zwölfjähriges Mädchen umgebracht.
Die Große Koalition führte die Sicherungsverwahrung auch für Schwerverbrecher ein, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Die Verschärfung war auch eine Reaktion auf die Tat eines 28-Jährigen, der in München einen neun Jahre alten Jungen mit einer Plastiktüte erstickt hatte. Der Mörder war einige Monate zuvor aus der Haft entlassen worden. Als Heranwachsender hatte er einen Jungen mit 70 Messerstichen umgebracht.
Dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gingen die Verschärfungen zu weit. Im Dezember 2009 entschieden die Straßburger Richter in einem Fall, die Bundesrepublik dürfe den zu Unrecht Verwahrten nicht weiter festhalten. Es sei unzulässig, Strafgesetze rückwirkend zu erlassen, denn im Vollzugsalltag werde nicht zwischen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten unterschieden.
Die öffentliche Erregung war groß, als im Sommer die ersten freikamen. Man sah, wie manche Männer von Fotografen und Journalisten gejagt wurden, man sah überforderte Politiker, hilflose Richter und Staatsanwälte - und Mütter mit Pappschildern, die um das Leben ihrer Kinder bangten, nachdem ein früherer Triebtäter in die Nachbarschaft gezogen war.
Werl ist dieser Hysterie bislang entgangen, doch die Ruhe ist alles andere als stabil. Denn viele Fragen sind nicht beantwortet, die den Leiter der Haftanstalt genauso umtreiben wie den Bürgermeister, eine Psychiaterin, die Bundesjustizministerin und etliche der noch Eingesperrten.
Wie viele gefährliche Männer hält ein Land aus? Wie stellt man fest, wer noch gefährlich ist und wer nicht? Darf der Staat Menschen für unbestimmte Zeit wegsperren, nur weil er das Risiko vermeiden will, sie könnten rückfällig werden, irgendwann, irgendwie?
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© DER SPIEGEL 38/2010
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