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Ausgabe 38/2010
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Justiz Die Rückkehr des Bösen

Im Gefängnis einer Kleinstadt in Westfalen leben 60 Sicherungsverwahrte: Mörder, Vergewaltiger, notorische Räuber, vor denen die Allgemeinheit geschützt werden soll. Fünf kamen schon in Freiheit. Nun wächst die Angst, dass weitere folgen.

Garten für Verwahrte im Werler Gefängnis: Nicht auf die Freiheit vorbereitetZur Großansicht
Roland Geisheimer / Attenzione

Garten für Verwahrte im Werler Gefängnis: Nicht auf die Freiheit vorbereitet

Michael Skirl läuft über den langen Flur von Haus II, vorbei an schweren Eisentüren. Manchmal steht eine der Türen offen, und er sieht einen Mann, der in seiner Zelle vor dem Fernseher sitzt. Skirl ist der Leiter der Haftanstalt von Werl, 30 Kilometer östlich von Dortmund. Er ist verantwortlich für Mörder, Geiselnehmer, Vergewaltiger, notorische Räuber und Betrüger.

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In Haus II sind die Sicherungsverwahrten untergebracht, also Männer, die ihre Strafe längst verbüßt haben. In Freiheit sind sie trotzdem nicht, weil man die Gesellschaft vor ihnen schützen will. Allerdings sind fünf Zellen in Skirls Knast vor kurzem frei geworden.

Skirl musste den fünf Männern die Knasttore gegen seinen Willen aufschließen, zuletzt drei ehemaligen Sexualstraftätern in der vergangenen Woche. Einer von ihnen wohnt jetzt nicht weit entfernt, er heißt Günter L. und wird von Polizisten bewacht, rund um die Uhr. Er hat sich wenige hundert Meter vom Knast ein Zimmer gesucht.

Werl ist ein Städtchen mit 32.000 Einwohnern, einer Wallfahrtsbasilika und einem der größten deutschen Gefängnisse. Skirls Haftanstalt liegt in einem Wohngebiet am nördlichen Rand der Stadt, aus der Luft sieht das Gebäude aus wie ein großes X, 900 Häftlinge und 60 Sicherungsverwahrte leben darin. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Michael Skirl bald noch mehr Männern aus der Sicherungsverwahrung die Tore öffnen muss. Die Werler haben davor Angst, wie viele Menschen im ganzen Land.

Der frühere Sextäter Günter L., der nun in der Stadt wohnt, wurde in eine fremde Welt geschleudert wie die übrigen 19, die in den vergangenen Wochen in Deutschland entlassen werden mussten. Rund hundert weitere ehemalige Straftäter warten unmittelbar darauf, und wie es aussieht, haben sie große Chancen auf die Freiheit, auch wenn das Justizministerium in Berlin in großer Eile das Strafgesetzbuch ändern will.

Wie viele gefährliche Männer hält ein Land aus?

Die Gesetze für Mehrfachtäter sind in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft worden, obwohl die Zahl etwa der Sexualstraftaten rückläufig ist. Vor knapp zehn Jahren erlaubte die rot-grüne Regierung den Gerichten, auch später während der Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Zuvor hatte ein Maskenmörder im bayerischen Fasching ein zwölfjähriges Mädchen umgebracht.

Die Große Koalition führte die Sicherungsverwahrung auch für Schwerverbrecher ein, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Die Verschärfung war auch eine Reaktion auf die Tat eines 28-Jährigen, der in München einen neun Jahre alten Jungen mit einer Plastiktüte erstickt hatte. Der Mörder war einige Monate zuvor aus der Haft entlassen worden. Als Heranwachsender hatte er einen Jungen mit 70 Messerstichen umgebracht.

Dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gingen die Verschärfungen zu weit. Im Dezember 2009 entschieden die Straßburger Richter in einem Fall, die Bundesrepublik dürfe den zu Unrecht Verwahrten nicht weiter festhalten. Es sei unzulässig, Strafgesetze rückwirkend zu erlassen, denn im Vollzugsalltag werde nicht zwischen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten unterschieden.

Die öffentliche Erregung war groß, als im Sommer die ersten freikamen. Man sah, wie manche Männer von Fotografen und Journalisten gejagt wurden, man sah überforderte Politiker, hilflose Richter und Staatsanwälte - und Mütter mit Pappschildern, die um das Leben ihrer Kinder bangten, nachdem ein früherer Triebtäter in die Nachbarschaft gezogen war.

Werl ist dieser Hysterie bislang entgangen, doch die Ruhe ist alles andere als stabil. Denn viele Fragen sind nicht beantwortet, die den Leiter der Haftanstalt genauso umtreiben wie den Bürgermeister, eine Psychiaterin, die Bundesjustizministerin und etliche der noch Eingesperrten.

Wie viele gefährliche Männer hält ein Land aus? Wie stellt man fest, wer noch gefährlich ist und wer nicht? Darf der Staat Menschen für unbestimmte Zeit wegsperren, nur weil er das Risiko vermeiden will, sie könnten rückfällig werden, irgendwann, irgendwie?

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insgesamt 38 Beiträge
utada 24.09.2010
Ich persönlich finde es nach Lektüre des Artikels sehr merkwürdig, wie viele unterschiedliche Verbrechertypen bei der Sicherungsverwahrung in einen Topf geworfen werden: Sexualstraftäter, Kinderschänder, Mörder, Räuber, Betrüger, [...]
Ich persönlich finde es nach Lektüre des Artikels sehr merkwürdig, wie viele unterschiedliche Verbrechertypen bei der Sicherungsverwahrung in einen Topf geworfen werden: Sexualstraftäter, Kinderschänder, Mörder, Räuber, Betrüger, Diebe... Meine persönliche Meinung dazu: ja zur Sicherungsverwahrung (auch zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung) bei Sexualstraftätern, Kinderschändern und Mördern, aber bei Leuten, die hauptsächlich Eigentumsdelikte begangen haben, halte ich die Sicherungsverwahrung oft für nicht gerechtfertigt. Delikte gegen Leib und Leben müssen anders = härter bestraft werden als Eigentumsdelikte! Es kann nicht sein, dass ein Kerl, der jahrelang kleine Kinder sexuell misshandelt u. missbraucht, eine Haftstrafe von einigen wenigen Jahren bekommt (die er dann nach Absitzen von der Hälfte oder zwei Drittel wegen guter Führung schon verlassen kann!) und ein Bankräuber gleich in die Sicherungsverwahrung!
esopherah 24.09.2010
Im Gefängnis einer Kleinstadt in Westfalen werden 60 unschuldige unrechtmässig gefangengehalten. Unser staat macht sich auch in Ihrem namen strafbar. Es gibt keine sicherungsverwahrung, das ist ein verniedlichendes word für [...]
Im Gefängnis einer Kleinstadt in Westfalen werden 60 unschuldige unrechtmässig gefangengehalten. Unser staat macht sich auch in Ihrem namen strafbar. Es gibt keine sicherungsverwahrung, das ist ein verniedlichendes word für willkürliche unrechts justiz, sonst nix. Gutachter ersetzen richter, das ganze system wird damit vernichtet. 9 von 10 gutachten sind schrott und gehen zulasten unschulidger. Jemanden mit gewalt zu therapieren (gedankenpolizei) bedeutet absolut gegen das grundgesetz zu verstoßen. Und nein, es gibt kein gestiegenes sicherheitsbedürfnis, es gibt nur miese propaganda die sämltliche erfahrungen und realitäten ignoriert.
Transmitter 24.09.2010
Sicherheitsverwahrung ist ein hochgefährliches, absolut unkontrollierbares Herrschaftsinstrument! Vorsicht! Da werden Menschen ohne Anklage, ohne Urteil einfach weggesperrt. Per Verwaltungsverfügung sozusagen. Aktuell werden [...]
Zitat von sysopIm Gefängnis einer Kleinstadt in Westfalen leben 60 Sicherungsverwahrte: Mörder, Vergewaltiger, notorische Räuber, vor denen die Allgemeinheit geschützt werden soll. Fünf kamen schon in Freiheit. Nun wächst die Angst, dass weitere folgen. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,719002,00.html
Sicherheitsverwahrung ist ein hochgefährliches, absolut unkontrollierbares Herrschaftsinstrument! Vorsicht! Da werden Menschen ohne Anklage, ohne Urteil einfach weggesperrt. Per Verwaltungsverfügung sozusagen. Aktuell werden "Kinderschänder" als Modellgruppe für die Sicherverwahrung öffentlich fokussiert. Aber wer schützt uns, wenn auf einmal "Störung der öffentlichen Ordnung" oder wer schützt SpOn, wenn "Volksverhetzung", bei nicht herrschaftskonformer Medienberichterstattung, auf die Liste kommen? Im Falle dieses heiklen Themas spielen wir alle mal wieder mit unserer gesellschaftlichen Werteordnung, mit der Zukunft, in der wir leben sollen, und mit unser Aller Freiheit. Merken das denn wirklich so wenige Foristen hier?
adrianhb 24.09.2010
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, die Strafe ist schon abgegolten. Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Straftätern schützen, die mhoher Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen werden. Wenn einer kein Jahr [...]
Zitat von utadaIch persönlich finde es nach Lektüre des Artikels sehr merkwürdig, wie viele unterschiedliche Verbrechertypen bei der Sicherungsverwahrung in einen Topf geworfen werden: Sexualstraftäter, ....
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, die Strafe ist schon abgegolten. Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Straftätern schützen, die mhoher Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen werden. Wenn einer kein Jahr ohne Straftat verbringen kann und Menschen mit einer Ge bedroht hat, liegt die Vermutung schon nahe, dass er bald wieder ein Leben bedroht. Dann vielleicht mit tödlichem Ausgang. Der Typ scheint auch etwas einfach gestrickt zu sein. Ist natürlich schwierig zu entscheideas jemand in der Zukunft machen wird. Aber gerade wenn Täter immer wieder straffällig werden, ohne daraus zu lernen oder wiederholt keine Kontrolle über sich hatten oder mit besonderer Kaltblütigkeit oder Berechnung vorgehen kann ich mir vorstellen, dass eine Sicherungsverwahrung sinnvoll ist.
quone 24.09.2010
Da bricht einem schon wirklich das Herz. Diese armen, armen Täter. Wie kann die böse Gesellschaft nur dieses primitive Gefühl eines Sicherheitsbedürfnisses haben und beanspruchen vor Tätern geschützt zu werden.
Zitat von esopherahIm Gefängnis einer Kleinstadt in Westfalen werden 60 unschuldige unrechtmässig gefangengehalten. Unser staat macht sich auch in Ihrem namen strafbar. Es gibt keine sicherungsverwahrung, das ist ein verniedlichendes word für willkürliche unrechts justiz, sonst nix. Gutachter ersetzen richter, das ganze system wird damit vernichtet. 9 von 10 gutachten sind schrott und gehen zulasten unschulidger. Jemanden mit gewalt zu therapieren (gedankenpolizei) bedeutet absolut gegen das grundgesetz zu verstoßen. Und nein, es gibt kein gestiegenes sicherheitsbedürfnis, es gibt nur miese propaganda die sämltliche erfahrungen und realitäten ignoriert.
Da bricht einem schon wirklich das Herz. Diese armen, armen Täter. Wie kann die böse Gesellschaft nur dieses primitive Gefühl eines Sicherheitsbedürfnisses haben und beanspruchen vor Tätern geschützt zu werden.
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Bei der Sicherungsverwahrung wird ein Straftäter über das Ende seiner Strafhaft hinaus, aufgrund entsprechender Anordnung im Urteil, wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Haft gehalten. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft heraus. Dann soll die Sicherungsverwahrung aufgrund qualifizierter Prognoseentscheidungen auch noch im Nachhinein angeordnet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 zunächst für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Täter, seit 2008 auch für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeführt.

Schwarz-gelbe Baustellen
dpa
Bis 2014 wollen Union und FDP im Bundeshaushalt 81,6 Milliarden Euro einsparen, vor allem bei Arbeitslosen, Familien und im Öffentlichen Dienst. Auch die Wirtschaft soll zur Kasse gebeten werden. Aus der Union gibt es aber Forderungen, Spitzenverdiener stärker zu belasten, weil das Paket zu unsozial sei.




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