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Ausgabe 45/2010
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Kriminalität Auf der Flucht

Opfer G. (mit Kopftuch): "Es war die Hölle"Zur Großansicht
Manfred Witt

Opfer G. (mit Kopftuch): "Es war die Hölle"

4. Teil: Gefährdet ist die ganze Familie

Hinzu kommt: Bei einem Rechtsstreit um die Zahlung von Schmerzensgeld widerrief er aus dem Gefängnis heraus sein Geständnis, ließ Frau G. über seinen Anwalt als Lügnerin darstellen. Und wie schon früher ist er offenbar nach wie vor von der Vorstellung besessen, nicht er sei an seinem Unglück schuld, sondern sein Opfer.

Bei der Polizei wird K.s bevorstehende Freilassung deshalb als ernsthafte Bedrohung für Frau G. gesehen. Dazu heißt es in einem Papier der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck: "Seit seiner Inhaftierung versucht der Täter immer wieder, Kontakt mit der Geschädigten aufzunehmen. Insbesondere ist er daran interessiert, den aktuellen Wohnort von Frau G. zu erfahren. Hierzu stellt er fadenscheinige Anfragen an verschiedene öffentliche Stellen. Die Geschädigte hat deshalb Angst, dass der Täter nach seiner Entlassung erneut Kontakt zu ihr sucht und sie angeht. Diese Befürchtungen teilt auch der unterzeichnende Sachbearbeiter."

In einer Gefährdungsanalyse kommen Kripo-Experten zu einem alarmierenden Ergebnis: Gefährdet ist nicht nur Frau G., sondern die ganze Familie, bedroht sind insbesondere die bereits volljährigen Töchter. Der Familie wird deshalb dringend empfohlen, mit Hilfe eines speziellen Schutzprogramms eine neue Identität anzunehmen und unterzutauchen.

Dem Rat der Polizei zu folgen ist Frau G. äußerst schwergefallen. "Wenn ich keine Kinder hätte, dann hätte ich vielleicht gezögert, hätte mehr riskiert", erklärt sie. "Dann hätte ich mir eine Waffe besorgt, um mich im Notfall wehren zu können." Allerdings: Der Antrag der ausgebildeten Sportschützin auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte wurde abgelehnt.

Was es bedeutet, das alte Leben hinter sich zu lassen, alle Brücken abzubrechen, erfährt Frau G. jeden Tag. Zwar wird sie von Polizeibeamten und Mitarbeitern der Opferorganisation Weißer Ring unterstützt. Doch schon beim Kampf gegen die Mühlen der Bürokratie gibt es immer wieder Probleme. "Nichts funktioniert reibungslos", bedauert sie, "immer braucht es vier, fünf Anläufe."

Als Preis für mehr Sicherheit wird die Familie zerrissen

Der alte Handyvertrag soll vorzeitig gekündigt werden. Geht nicht, sagt der Telefonanbieter. Das Krankengeld soll auf ein Konto unter dem neuen Namen überwiesen werden. Nur möglich mit neuer Sozialversicherungsnummer, sagt die Krankenkasse. Die Impfausweise sollen umgeschrieben werden. Sind wir nicht für zuständig, sagt das Gesundheitsamt.

Hinzu kommt eine finanzielle Schieflage. Die Wohnungssuche für die Kinder, die damit verbundenen Reisen, die unzähligen Telefonate haben weit mehr gekostet, als Frau G. bezahlen kann. Ihr Konto ist heillos überzogen, ein Kredit wurde gekündigt. Die Töchter können nur weiterstudieren, weil eine Stiftung den größten Teil der Kosten übernommen hat.

Noch verheerender ist der Verlust nahezu aller persönlichen Beziehungen. Frau G. soll auf Jahre hinaus ihren Vater nicht mehr sehen, ihre Schwester nicht mehr besuchen. Auch den Kontakt zu ihren Kindern soll sie möglichst vermeiden, nicht mehr mit ihnen telefonieren, keine Briefe schreiben. Als Preis für mehr Sicherheit wird die Familie zerrissen.

Die drei Kinder müssen zudem Abschied nehmen von allen Menschen, die sie seit Jahren kennen: den Kumpels vom Sportverein, den Studienkollegen, den alten Schulfreunden. "Ich bin einfach verschwunden, von heute auf morgen", berichtet eine von Frau G.s Töchtern. Nur ein paar engen Vertrauten habe sie eine schriftliche Nachricht hinterlassen: Nehmt es nicht persönlich, es musste sein, vielleicht kann ich euch später alles erklären.

"In den USA gibt es vernünftige andere Lösungen"

Die andere Tochter trifft es noch härter. Sie muss sich von ihrem Freund trennen, den sie seit zwei Jahren kennt, den sie nach wie vor liebt. Der Mann soll sie auf keinen Fall an ihrem neuen Wohnort aufsuchen, sich zumindest für unbestimmte Zeit so verhalten, als würde er sie nicht kennen. "Das tut verdammt weh", gesteht die 21-Jährige, "aber es ist notwendig."

Wirklich? "In den USA gibt es vernünftige andere Lösungen", erklärt Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover und ehemaliger niedersächsischer Justizminister. Dort komme in vergleichbaren Fällen sensible Elektronik zum Einsatz: Der entlassene Strafgefangene muss sich als Auflage einen Sender am Körper installieren lassen, die gefährdete Person wird mit einem Empfänger ausgestattet. Bei verbotener Annäherung schlägt das System Alarm. Schon eine einmalige Übertretung führt zu erneuter Inhaftierung.

Mit seinem Vorschlag, diese Methode in Deutschland zumindest zu testen, ist Sozialdemokrat Pfeiffer während seiner Ministerzeit sowohl bei den eigenen Genossen als auch bei den anderen Parteien gescheitert. Die Vorgehensweise, bekam er zu hören, passe nicht zum deutschen Rechtssystem.

Immerhin: Nach einem Kabinettsbeschluss von Ende Oktober soll es künftig auch in Deutschland möglich sein, neue Wege zu gehen. Um die Allgemeinheit vor psychisch gestörten und gefährlichen Tätern zu schützen, sollen Verurteilte nach Verbüßung ihrer Strafe in speziellen Therapieeinrichtungen untergebracht werden können, die sich grundsätzlich von Gefängnissen unterscheiden. Im Vordergrund muss dabei die medizinische Behandlung stehen.

Frau G. nützt das jüngste Handeln der Politik nichts mehr. Sie interessiert vielmehr, ob Andreas K. künftig bestimmte Bedingungen erfüllen muss. In vergleichbaren Fällen wurden Täter jedenfalls nur unter der Bedingung entlassen, sich von ihren ehemaligen Opfern fernzuhalten. Ob dies auch im Fall Andreas K. zutrifft, darüber wird von den bayerischen Behörden keine Auskunft erteilt, auch nicht gegenüber der betroffenen Familie.
Frau G. hat vergangene Woche zum vorerst letzten Mal mit ihrer ältesten Tochter telefoniert.

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insgesamt 140 Beiträge
Huuhbär 09.11.2010
gehört auf einem nicht von Menschen besiedelten Atoll ohne Werkzeug und Waffen in die Freiheit entlassen.
gehört auf einem nicht von Menschen besiedelten Atoll ohne Werkzeug und Waffen in die Freiheit entlassen.
Boesor 10.11.2010
Das ist natürlich Schwachsinn, aber es ist schon bitter, dass unsere Rechtsprechung offenbar keine Mittel hat einen gefährlichen Menschen in Haft zu lassen.
Zitat von Huuhbärgehört auf einem nicht von Menschen besiedelten Atoll ohne Werkzeug und Waffen in die Freiheit entlassen.
Das ist natürlich Schwachsinn, aber es ist schon bitter, dass unsere Rechtsprechung offenbar keine Mittel hat einen gefährlichen Menschen in Haft zu lassen.
Wieso eigentlich krank? Krank ist hier unser Rechtssystem, wenn ein Mann , zenhnmal vorbestraft, im Gerichtssaal derartige Äußerungen ohne folgen im Urteil machen darf.
Zitat von Huuhbärgehört auf einem nicht von Menschen besiedelten Atoll ohne Werkzeug und Waffen in die Freiheit entlassen.
Wieso eigentlich krank? Krank ist hier unser Rechtssystem, wenn ein Mann , zenhnmal vorbestraft, im Gerichtssaal derartige Äußerungen ohne folgen im Urteil machen darf.
ronald_m 10.11.2010
Was will man in Deutschland auch erwarten? Es ist ja nicht ungewöhnlich dass der Schutz des Täters viel wichtiger ist als der der Opfer...
Was will man in Deutschland auch erwarten? Es ist ja nicht ungewöhnlich dass der Schutz des Täters viel wichtiger ist als der der Opfer...
Rainer Girbig 10.11.2010
Der deutsche Staat ist an Opfern von Gewalttaten nicht interessiert, sie sind ihm schlicht egal. Stets steht der Täter im Mittelpunkt des juristischen, medizinischen und sozialen Interesses. Es muss sich doch irgend etwas finden [...]
Der deutsche Staat ist an Opfern von Gewalttaten nicht interessiert, sie sind ihm schlicht egal. Stets steht der Täter im Mittelpunkt des juristischen, medizinischen und sozialen Interesses. Es muss sich doch irgend etwas finden lassen, um seine Schuld zu mindern, seine Tat(en) zu minimieren, oder dem Opfer einen Teil der Schuld "abzugeben." Die Hoffnung nach Resozialisierung des Täters steht über allem. Manchmal ist die Hoffnung trügerisch, aber sie wird niemals aufgegeben. Politiker und Gesellschaftskritiker zumal aus dem linken Spektrum stehen oftmals auf dem Standpunkt, die Gesellschaft sei ohnehin saturiert, trage deshalb eine Mitschuld an Entgleisungen einzelner und müsse diese Zustände eben aushalten. Aber die Gesellschaft sind wir alle und keiner von uns würde sich freiwillig furchtbaren Schmerzen und Demütigungen aussetzen. Wir sind doch nicht im Krieg!! Wenn der Staat uns keinen Selbstschutz erlaubt, dann muss er sich mit aller Macht für die Opfer von Gewalttaten einsetzen und hart gegen Gewalttäter vorgehen. Ordnungswidrigkeiten werden hierzulande strikt verfolgt und zum Teil überhart bestraft. Je brutaler, hinterhältiger und verabscheuungswürdiger aber das Verbrechen, desto milder die Verfolgung und Ahndung der Taten. Das kann es nicht gewesen sein.
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Bei der Sicherungsverwahrung wird ein Straftäter über das Ende seiner Strafhaft hinaus, aufgrund entsprechender Anordnung im Urteil, wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Haft gehalten. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft heraus. Dann soll die Sicherungsverwahrung aufgrund qualifizierter Prognoseentscheidungen auch noch im Nachhinein angeordnet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 zunächst für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Täter, seit 2008 auch für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeführt.





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