27. Januar 2003, 00:00 Uhr

Abschuss entführter Passagiermaschinen soll rechtlich machbar sein - nur ist die Luftwaffe darauf nicht vorbereitet

Für den Abschuss durch Selbstmordattentäter entführter Passagierflugzeuge ist nach Überzeugung des Bundesjustizministeriums keine Grundgesetzänderung nötig. Artikel 35 des Grundgesetzes lasse es zu, die Bundeswehr zur Vermeidung größerer Katastrophen einzusetzen, argumentieren Verfassungsrechtler aus dem Haus von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Auch Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier hat sich dieser Rechtsposition angeschlossen. Derweil zeigt ein interner Bericht über den Einsatz von Abfang-Jets, die Anfang Januar einen Verwirrten in einem Motorsegler über Frankfurt am Main“ umkreisten, dass die Militärs für die neue Aufgabe noch nicht gerüstet sind. Die "Phantom“-Piloten erfuhren laut Bericht nicht, ob der Mann Geiseln oder gar Sprengstoff an Bord hatte. Verborgen blieben ihnen auch die per Funk geführten Verhandlungen der Polizei mit dem Flugzeugentführer, denn deutsche Militär-Jets haben keine Geräte, die das Mithören zivilen Funkverkehrs ermöglichen. Auch wussten die Crews nicht, ob Teile der Stadt evakuiert waren. Selbst Warnschüsse der Kampf-Jets hätte der Lenker des Motorseglers wohl kaum bemerkt, denn für die 20-Millimeter-Bordkanone fehlt der Luftwaffe die Leuchtspurmunition. Zudem verlor die Alarmrotte in der Dämmerung ihr potenzielles Ziel aus den Augen. Auf dem Bordradar der "Phantom“ werden sehr langsam fliegende Maschinen nicht dargestellt – und Nachtsichtbrillen für ihre Jagdflieger hat die Bundeswehr auch nicht.


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© DER SPIEGEL 5/2003
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