Als ich das erste Mal das Johannes-Evangelium abschreiben sollte, war ich zwölf Jahre alt. Ich ging auf ein Jesuiteninternat, und wir hatten wieder etwas angestellt. Ich weiß nicht mehr, was es war, wahrscheinlich hatten wir den ausgestopften schwarzen Orang-Utan vors Lehrerzimmer gestellt, oder wir waren in die Domkuppel geklettert, irgendetwas in dieser Art jedenfalls. Die Strafe war drakonisch, das Johannes-Evangelium ist für einen zwölfjährigen Jungen wirklich sehr lang. Der Pater sagte, er meine es gut mit uns. Wir saßen an unseren Pulten und schrieben und schrieben. Die Fenster standen offen, draußen war es warm, wir konnten die anderen Kinder auf dem Sportplatz hören. Wir sahen uns an und waren uns sicher, dass das ganze glückliche Leben für immer ohne uns stattfinden würde.
In Wirklichkeit war Pilatus der Statthalter des römischen Kaisers Tiberius in der Provinz Judäa. Es gibt zahllose Legenden über ihn, aber historisch gesichert ist wenig. Wahrscheinlich war er ein durchschnittlicher Staatsbeamter, abgestellt in der Provinz, weit weg von Rom, überarbeitet, angestrengt und genervt von dem neuen Verfahren. Pilatus war nach römischem Recht der höchste Richter in der Provinz, er traf die letzten Entscheidungen. Jesus wurde ihm vorgeführt, die Anklage hatte Tod durch Kreuzigung beantragt. Nach dem Johannes-Evangelium sagte er zu Jesus: Also bist du doch ein König? Jesus antwortete: Du sagst es, ich bin ein König. Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, dass ich für die Wahrheit Zeugnis ablege. Jeder, der aus der Wahrheit ist, hört auf meine Stimme. Pilatus sagte zu ihm: Was ist Wahrheit? (Joh. 18,38). Und nun kommt es: Pilatus wartet nicht auf die Antwort, er wendet sich ab und erklärt, er fände keinen Grund, Jesus zu verurteilen.
Ich stelle mir vor, dass Pilatus nur mit den Schultern zuckte und sagte: "Was ist schon Wahrheit." Der Tatnachweis gegen Jesus war nicht zu führen, er beanspruchte kein weltliches Reich. Pilatus überließ die Entscheidung dem Volk und wusch seine Hände in Unschuld. Vielleicht hat er aber mit seiner Frage nach der Wahrheit nur die Antwort gegeben, die auch 2000 Jahre später jeder Richter geben muss. Sie ist ärgerlich, aber es gibt keine andere, und jeder, der in der Strafjustiz arbeitet, muss sie mühsam lernen: Die Wahrheit eines Verfahrens ist nur eine Theorie über die Wirklichkeit.
Zurzeit beschäftigen zwei Hauptverhandlungen die Öffentlichkeit, zwei Indizienprozesse, und wieder wird in beiden Verfahren die Antwort auf die Frage nach der Wahrheit unbefriedigend sein.
"Wir führen gegen die Macht das Argument des Rechts ins Feld"
Verena Becker ist wegen Mordes an dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback angeklagt. Buback wurde 1977 ermordet, die Anklage geht davon aus, sie sei dabei gewesen. Bubacks Sohn sagt, er wolle nur die Wahrheit wissen. Aber er verschwieg, dass er vor anderthalb Jahren einen Hinweis auf den Verbleib des Motorrads erhielt, das von den Tätern bei der Tat benutzt wurde. Natürlich ist so ein Beweismittel enorm wichtig. Buback erklärte, er habe es den Behörden verschwiegen, weil seine früheren Mitteilungen nicht richtig beachtet worden seien. Offensichtlich misstraut er den Anklägern, aber das halte ich für grundfalsch: Das Gericht scheint in diesem Verfahren unabhängig die Vorwürfe zu prüfen, ganz anders als die Gerichte und Ankläger in den StammheimProzessen.
Damals schien die noch recht junge Bundesrepublik unsicher, Richter, Staatsanwälte und Politiker glaubten, sie müsse verteidigt werden, und die fehlerhaften Prozesse dieser Zeit dürften mitverantwortlich dafür sein, dass für viele die RAF noch immer ein verklärter Mythos ist. Aber die Zeiten haben sich geändert. Als Otto Schily, der damals die RAF-Terroristin Gudrun Ensslin vertrat, im Gericht durchsucht werden sollte, brüllte er: "Wir führen gegen die Macht das Argument des Rechts ins Feld." So richtig der Satz war, so lächerlich klänge er heute im Gericht. Schon längst geht es in diesen Prozessen nicht mehr um die Macht des Staates, wir wollen nur noch wissen, was passiert ist. Aber alles scheint zu lange her, die Zeugen erinnern sich kaum, manches aus dieser Zeit ist in den Akten seltsam. Wenn Verena Becker freigesprochen wird, so ist das nur ein Urteil über die Beweise, die man heute noch hat - nicht mehr und nicht weniger.
Auch das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist ein Indizienprozess. Eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, der Mann streitet es ab. Aussage steht gegen Aussage. Die Beweislage ist schwierig. In den Akten finden sich 1400 Seiten Chat-Protokolle - sie sind abscheulich. Die Frau wurde über Jahre seelisch zugrunde gerichtet, sie tat nach und nach, was von ihr sexuell verlangt wurde. Und auch wenn alles freiwillig war, ist es gar keine Frage: Kachelmanns moralische Schuld wiegt schwer.
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© DER SPIEGEL 43/2010
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