Die Bundestagsabgeordnete Lieselotte Berger (CDU) schrieb, was sie meistens schreibt: eine Absage. In einem Brief an die "Initiative Bremer Abrüstungspetition" teilte die Vorsitzende des Bundestags-Petitionsausschusses mit, die Eingabe sei "abschließend bearbeitet" worden, Ausschuß und Bundestag betrachteten das Begehren "als erledigt".
Was die Christdemokratin "mit freundlichen Grüßen" und einem Federstrich abhaken wollte, waren rund 5400 Beschwerden von Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine Nachbehandlung des Nachrüstungsbeschlusses vom Herbst 1983 erbeten hatten. Die Petenten hatten vorgetragen, der Streit um Pershing 2 und Cruise Missiles müsse heute anders entschieden werden als damals.
Deshalb hatten sie den Abzug der neuen Raketen, die Errichtung "ABCwaffenfreier Zonen" sowie eine "Senkung des Verteidigungshaushalts um 3% pro Jahr zugunsten der Schaffung ziviler Arbeitsplätze" gefordert und knapp 700 detaillierte Abrüstungsvorschläge unterbreitet.
Daß sie mit ihrer Eingabe die Verteidigungspolitik der Kohl-Regierung wenden würden, damit hatten die Petenten nicht ernstlich gerechnet. Aber wie die Bundestagsabgeordneten mit dem Anliegen umgegangen sind, das hat die Rüstungsgegner enttäuscht: "Wir wollten ein grundgesetzlich garantiertes Recht wahrnehmen", sagt der Organisator der Abrüstungspetition, der Bremer Pädagoge Reinhard Bockhofer, "und sind dabei völlig verarscht worden." Deshalb bereiten
die abgewiesenen Petenten einen Schritt vor, der einmalig in der westdeutschen Parlamentsgeschichte ist. Sie wollen Mandatsträger vor dem Verwaltungsgericht verklagen - wegen Untätigkeit.
Der Fall der Bremer Beschwerdeführer gehört zu jenen Eingaben, die zunehmend Bilanz und Selbstverständnis der Bonner Bürgeranwälte durcheinanderbringen. Zwar tragen noch immer Tausende einzelner Bittsteller individuelle Anliegen vor. Den einen sind die Schulden über den Kopf gewachsen, andere beklagen mangelnde Beförderungsaussichten, wieder andere ärgern sich darüber, daß ihnen Vermieter Kabelanschlüsse aufgenötigt haben.
Doch solche Einzelfälle machen nur noch den kleineren Teil der
rund 100 000 Bürgerbegehren pro Jahr aus; immer mehr Westdeutsche
nutzen das Petitionsverfahren als eine Art Sprachrohr für Volkes
Stimme. Die meisten Eingaben stammen von kleineren oder größeren
Gruppen, die via Ausschuß Einfluß auf die Politik der
Bundesregierung nehmen wollen. So
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forderten 72 Bürger "sofortige Verhandlungen mit der
Regierung der USA mit dem Ziel, sämtliche chemischen
Kampfstoffe vom Gebiet der Bundesrepublik zu entfernen
und zu vernichten";
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verlangten 1354 Unterzeichner einer Petition, "auf
Bundesebene die Gesetzgebung durch Volksentscheid
einzuführen"; einen "Entwurf eines
Bundesabstimmungsgesetzes" legten sie gleich bei;
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protestierten mehr als 2000 Baden-Württemberger gegen
den geplanten Neubau der Bundesstraße 33 durch das
Kinzigtal im Schwarzwald;
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wollten fast 7000 Einsender eine "Verlagerung der
Zuständigkeit für den Tier-, Natur- und Artenschutz"
vom Landwirtschafts- ins Innen- oder ein neu zu
schaffendes Umweltministerium;
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begehrten 11 000 Einsender, die Bundesregierung möge
ein Gesetz zur Finanzierung von Frauenhäusern vorlegen;
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setzten sich rund 50 000 Petenten für eine
Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Horror-Videos
ein.
Gruppenpetitionen wandten sich gegen Tierversuche und den Transport von Schlachtpferden. Sammeleingaben richteten sich gegen tieffliegende Militärflugzeuge wie gegen den Import von Meeresschildkröten.
Solche Forderungen bringen die 29 Ausschußmitglieder zunehmend in Verlegenheit. Einerseits haben sie seit einer Verfassungsänderung vor zehn Jahren ähnliche Befugnisse wie die Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. So können sie jederzeit Zutritt in Ministerien und Ämtern sowie Akten und Auskünfte von Regierung und Bundesbehörden verlangen.
Andererseits kann der Ausschuß sein Recht, die Masseneingaben detailliert zu prüfen, kaum wahrnehmen. "Wir sind", sagt Grünen-Ausschußmitglied Norbert Mann, "nicht in der Lage, das zu leisten, was von diesem Ausschuß geleistet werden könnte." Die "zeitliche Belastung der Abgeordneten und der Mitarbeiter des Büros", so die Vorsitzende Lieselotte Berger, "setzt der Inanspruchnahme von Befugnissen enge Grenzen".
Auch der politische Standort der Ausschußmitglieder schränkt die Hilfsbereitschaft ein. Da die Zusammensetzung des Gremiums den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag entspricht, aber gerade Massenpetitionen sich häufig gegen die Politik der Bonner Regierung richten, geraten die Abgeordneten von CDU/ CSU und FDP regelmäßig in Konflikte.
Sie müssen zwar das Bürgerrecht, "sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", getreu dem Grundgesetz erfüllen. Kommen sie aber dieser Pflicht nach und greifen die Kritik von der Basis auf, führt das zwangsläufig zu einer Konfrontation mit der Bundesregierung. Auch deshalb wird von der Ausschußmehrheit nur ein Bruchteil der Bürgerbitten erfüllt. "Dem Anliegen konnte nicht entsprochen werden" - der Satz ist zu einer Standardformel in Petitionsverfahren geworden.
Gegen diesen Mißstand wollen nun die Bremer Abrüstungspetenten vor Gericht angehen. Zwar hatte die Ausschußvorsitzende, formal korrekt, dem abweisenden Schreiben ausführliche Stellungnahmen des Außen- und des Verteidigungsministeriums beigefügt, in denen der Nachrüstungsbeschluß verteidigt wird.
Doch über den Inhalt der Massenpetition war, wie Zeugen bekundeten, im Ausschuß überhaupt nicht geredet worden. Wie mit dem Begehren der 5400 umgegangen wurde, schildert der SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Peter: "So hat die CDU alle Versuche, im Petitionsausschuß eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Anliegen der 'Bremer Abrüstungspetition' zu erreichen, niedergestimmt."
Dazu paßt, wie Peters christdemokratischer Kollege Hans-Wilhelm Pesch die Ablehnung der Eingabe begründete. Da das Nachrüstungsthema schon vor zwei Jahren im Bundestag erörtert worden sei, könne es nun im Petitionsausschuß nicht noch einmal behandelt werden.
Weil sich aber mit der Begründung, ein Thema sei irgendwann schon einmal im Parlament zur Sprache gekommen, nahezu jede Eingabe abwehren läßt, fordern Sozialdemokraten und Grüne nun eine Neuregelung des Verfahrens. Die Minderheit im Ausschuß müsse das Recht haben, Petitionen auch gegen den Willen der Mehrheit inhaltlich zu diskutieren.
Petenten wie der Bremer Bockhofer sehen einer Änderung des Verfahrens allerdings mit Skepsis entgegen. Sie fürchten, die Christliberalen könnten eher geneigt sein, die Frage politischer Massenpetitionen zu lösen wie weiland die deutsche Bundesversammlung.
Die hatte 1832, als die Untertanen allzu häufig aufmuckten, Petitionen einfach verboten - als "Acte der Auflehnung gegen die im Staatsoberhaupte vereinigte Staatsgewalt".
DER SPIEGEL 38/1985
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