Von Dahlkamp, Jürgen; Hildebrandt, Tina; Mascolo, Georg; Ulrich, Andreas
Die Männer im siebten Stock kippten mechanisch ein Glas Sekt herunter, mancher stopfte noch ein halbes Käsebrötchen hinterher. Dann, nach nur eineinhalb Stunden, war am vergangenen Montag beendet, was mal als feuchtfröhlicher Abschied für drei Kameraden des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Frankfurter Flughafen geplant war.
Der Tod des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb, 30, bei der Abschiebung im Lufthansa-Airbus LH 588 drei Tage zuvor hat dem BGS mehr als eine Party verdorben - und wieder einmal die deutsche Abschiebepraxis in Verruf gebracht.
Als "organisierte Unmenschlichkeit" brandmarkte die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl Ageebs Behandlung in der Maschine nach Kairo; Bundesinnenminister Otto Schily stoppte nach einem Wutanfall jede weitere BGS-Abschiebung per Jet, wenn Widerstand zu erwarten ist. Und der Grüne Gerd Poppe, Menschenrechtsbeauftragter im Auswärtigen Amt, verlangte prompt: keine Ausweisung mehr in den Sudan und andere Länder, welche die Menschenrechte nicht garantieren.
Noch fehlt endgültige Klarheit, ob die BGS-Beamten mit dem sich heftig wehrenden "Schübling" (Behördenjargon) beim Start des Jets korrekt umgegangen sind. Doch obwohl eine erste Obduktion nicht letzte Sicherheit erbracht hat, deutete am vergangenen Freitag für die Mediziner alles darauf hin, daß Ageeb, an Händen und Füßen gefesselt, mit einem Motorradhelm auf dem Kopf und von drei Beamten nach unten gedrückt, an einem "Positional Asphyxia-Phänomen" gestorben ist. "Anzeichen für einen Erstickungsmechanismus" machten die Ärzte bei der Obduktion aus.
In Amerika füllen Untersuchungen zu diesem "lagebedingten Erstickungstod" ganze Regale: Der Festgenommene wehrt sich, weil er im Fesselgriff der Polizisten zu wenig Luft bekommt; das kostet ihn noch mehr Sauerstoff und veranlaßt die Beamten zu einer noch härteren Gangart. Der Gefangene erstickt.
Das Phänomen, das vor allem hocherregte Delinquenten trifft, ist auch deutschen Polizisten bestens bekannt: Erst im Februar hat das Regierungspräsidium Darmstadt das hessische Innenministerium aufgefordert, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen der Frankfurter Polizei landesweit für verbindlich zu erklären. Auch nach einer Richtlinie der hessischen Bereitschaftspolizei ist auf "plötzlich nachlassende Reaktionen zu achten", die nicht bloß auf ein Nachgeben des Verdächtigen zurückzuführen sind.
Offenbar haben die BGS-Beamten diese Regeln nicht beachtet - weil sie es nicht besser wußten. Am vergangenen Freitag räumte das Bundesinnenministerium ein, daß der BGS über die hessischen Vorschriften nicht unterrichtet war. Innenstaatssekretär Claus Henning Schapper: "Das war dort nicht bekannt." Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen die beteiligten Beamten nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Doch der Tod dieses Asylbewerbers taugt nur bedingt zum Ideologenstreit. Weder scheint der vor fünf Jahren eingereiste Ageeb daheim politisch verfolgt worden zu sein, noch war es ein Akt von Willkür, daß der Sudanese mit dem Integralhelm auf dem Kopf das Land verlassen mußte - eine Maßnahme, die laut BGS nur dann ergriffen wird, wenn die Gefahr besteht, daß der Ausländer sich heftig wehrt oder randaliert. Nach BGS-Angaben verlassen weniger als 0,2 Prozent der Abgeschobenen mit dem schwarzen Helm auf dem Kopf von Frankfurt aus das Land. Noch vor einem Jahr war der in Wedel bei Hamburg lebende Ageeb in sein Heimatland geflogen, um seinem sterbenden Vater beizustehen. Offenbar unbehelligt von den sudanesischen Behörden kehrte er zwei Monate später nach Deutschland zurück. Auch sein langjähriger Pinneberger Anwalt Henning Behrens kann sich nicht erinnern, daß sein Mandant je politische Gründe für ein Leben in Deutschland genannt hätte. Ageebs Panik führt Behrens vielmehr auf die Angst des Sudanesen vor drohender Schande zurück: "Er schämte sich, daß er nach der Abschiebung die neunköpfige Familie nicht mehr aus Deutschland hätte versorgen können".
Behrens hat den Afrikaner als leicht aufbrausenden Menschen erlebt: "Er war kein brutaler Typ, aber er hatte eine strikte Vorstellung von Gerechtigkeit, die sich mit deutschen Gesetzen nur selten in Einklang bringen ließ." Mal brachte ihm das eine 900-Mark-Geldstrafe ein, weil er zweimal die Notbremse im stehenden Zug gezogen hatte, um den Schaffner wegen eines Nachlösezuschlags zur Rede zu stellen; mal wurde er angeklagt, weil er einer 15jährigen an die Brust gefaßt haben soll.
Im April wurde Ageeb in Karlsruhe festgenommen - der Abschiebe-Haftbefehl nach der Scheidung von einer deutschen Lehrerin war schon fast ein Jahr alt. In der Mannheimer Haft explodierte er dann: Erst, so Gefängnisdirektor Rudolf Winkler, spuckte er einem Beamten durch die Zellenklappe ins Gesicht und schlug ihm die Brille vom Kopf. Tags darauf trat er zwei Vollzugsbediensteten mit einem Tablett mit Erbrochenem entgegen und drohte mit dem Messer seines Bestecks, er werde sie und sich selbst töten. Als Ageeb nach einem Gerichtstermin in Karlsruhe in einer Polizeizelle übernachtete, habe er seinen Kopf gegen die Wand gerammt.
"Ageeb", sagt sein früherer Anwalt Behrens, "konnte unbequem werden" - möglicherweise hat ihn das, gepaart mit zu hartem Durchgreifen der Grenzschützer, das Leben gekostet.
JÜRGEN DAHLKAMP, TINA HILDEBRANDT,
GEORG MASCOLO, ANDREAS ULRICH
DER SPIEGEL 23/1999
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