Es war ein eiskalter Januartag, der Ostwind fegte Schnee über die nachtdunkle Straße. Xing-Hu Kuo, Dolmetscher bei der chinesischen Botschaft in Ost-Berlin, steuerte seinen schwarzen Mercedes 180 durch das menschenleere Viertel in der Nähe der Grenzmauer. Nur noch 50 Meter trennten ihn von dem grell erleuchteten Checkpoint Charlie, über den Kuo dank seines Ausländerpasses regelmäßig in den Westteil der Stadt gelangte.
Plötzlich rasten von rechts und links zwei russische Wolga-Limousinen auf den Mercedes zu, ein dritter Wagen versperrte Kuo den Weg. Schwerbewaffnete Männer stürzten heran und rissen den verblüfften Chinesen aus seinem Auto: "Ministerium für Staatssicherheit", stellte sich einer aus dem Trupp vor, "Sie sind verhaftet."
Der nächtliche Überfall im Januar 1965 war der Auftakt zu einem siebenjährigen Martyrium. Nach monatelangen Verhören ("Ich wurde geschlagen, getreten, geschüttelt") verurteilte das Ost-Berliner Stadtgericht Kuo wegen angeblicher Fluchthilfe und Spionage zu siebeneinhalb Jahren im berüchtigten Stasi-Gefängnis Bautzen II.
Jetzt fordert Kuo, 54, inzwischen voll rehabilitiert, Wiedergutmachung von seinen Peinigern. Vor dem Landgericht Berlin erhob er Klage gegen die PDS, Nachfolgerin der DDR-Staatspartei SED. Von ihr fordert der Chinese, der inzwischen Bundesbürger geworden ist, 1,13 Millionen Mark Schadenersatz.
Erstmalig zieht damit ein Opfer des DDR-Regimes vor das Zivilgericht. Das Besondere: Nicht die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger der DDR soll für das Unrecht geradestehen, sondern die PDS, deren Vermögen auf mehrere Milliarden Mark geschätzt wird. "Ich will, daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und nicht die Steuerzahler", sagt Kuo.
Das Geld verlangt der Polithäftling für entgangene Verdienste und die erlittenen Schmerzen. In Bautzen lebte der geschmähte Ausländer (Stasi-Beschimpfung: "Gelber Affe") meist in Isolation. Der Gefangenenarzt enthielt dem Zuckerkranken Medikamente vor, statt Diätnahrung mußte er Gesüßtes essen. Zwangsarbeit für das nahe Schaltgerätewerk schwächte Kuo zusehends. Tag für Tag mußte er unter ohrenbetäubendem Lärm Stecker zusammenschrauben, als Folge ist er heute schwerbehindert. Die Qualen in dem Stasi-Kerker hatten erst ein Ende, als die Bundesregierung Kuo im Mai 1972 freikaufte.
Ganze 300 Mark pro Monat will die Bonner Regierung jetzt politischen Gefangenen aus der DDR als Entschädigung zahlen - so sieht es ein geplantes Gesetz vor. Das ist halb soviel, wie ein unschuldig Gefangengenommener in Westdeutschland erhält - Kuo bekäme gerade 26 000 Mark.
Der Chinese, der mittlerweile in Sindelfingen Bücher verlegt, will sich damit nicht zufriedengeben. Bereits unmittelbar nach der Wende hatten ostdeutsche Bürgergruppen gefordert, mit dem SED-Vermögen politisch Verfolgte zu entschädigen - ohne Erfolg.
Nun versuchen die Opfer, mit Hilfe der Gerichte doch noch an das Geld heranzukommen. Der Regensburger Straf- und Ostrechtler Friedrich-Christian Schroeder, Mitglied der Bonner Enquete-Kommission zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts, gibt Kuos Musterprozeß "gute Chancen". Und auch Erwin Deutsch, Haftungsrechtsspezialist an der Uni Göttingen, glaubt, daß "die Ansprüche durchgreifen können".
Allerdings muß der Kläger einige juristische Hürden nehmen. Die PDS wäre nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn SED-Parteiorgane für die Polit-Verurteilung verantwortlich sind. Beispiele dafür gibt es reichlich.
So führte in den berüchtigten Waldheimer Prozessen von April bis Ende Juni 1950 nicht etwa die Justiz der DDR die Regie, sondern die SED-Abteilung Staatliche Verwaltung. Auf deren Anweisung verurteilten Sonderstrafkammern in stalinistischer Manier 3308 Personen wegen angeblicher Kriegs- und NS-Verbrechen, davon 32 zum Tode.
SED-Chef Walter Ulbricht verhängte im Juni 1955 per Hausmitteilung die Todesstrafe für zwei angebliche West-Agenten. Und sein Nachfolger Erich Honecker ordnete 1981 persönlich die Erschießung des Stasi-Hauptmanns Werner Teske an.
Kuo hat noch keine Belege für ähnliche Eingriffe in seinem Fall. Die diplomatischen Verwicklungen, die seine Verhaftung auslösten, sprechen jedoch dafür, daß das Verfahren von höchster Parteistelle beobachtet wurde.
Vorsichtshalber will Kuo noch auf anderem Weg sein Recht durchsetzen. Vom Schaltgerätewerk Oppach, für das er während seiner Haftzeit als Zwangsarbeiter _(* KZ-Häftlinge in einem Rüstungsbetrieb ) _(bei Dachau. ) schuftete, fordert er 72 000 Mark "plus Zinsen" an entgangenem Lohn. Kuo: "Das dürfte für einen chinesischen Kuli in der DDR nur billig sein."
Ähnliche Prozesse gab es nach dem Ende der Nazi-Gewaltherrschaft. In den fünfziger Jahren verklagten Zwangsarbeiter ihre ehemaligen Fronherren. In einer spektakulären Entscheidung verurteilte das Landgericht Frankfurt im Juni 1953 die IG Farben, 10 000 Mark an den jüdischen Auschwitz-Häftling Norbert Wollheim zu zahlen. In der zweiten Instanz kam es zu einem Vergleich. Der Konzern zahlte darauf 30 Millionen Mark Entschädigung an ehemalige KZ-Häftlinge. Später verpflichteten sich auch Krupp, Siemens, AEG und Rheinmetall zu ähnlichen Leistungen.
Der Haken im Fall Kuo: Der Betrieb hat tatsächlich Lohn gezahlt - allerdings an die Haftanstalt. Kuo muß also das Geld vom Freistaat Sachsen einklagen, der die Verwaltung des Bautzen-Knasts übernommen hat.
Der sächsische Justizminister Steffen Heitmann (CDU) hat seine Beamten vorsorglich schon einmal die Rechtslage begutachten lassen - und weist alle Ansprüche zurück. Für ihn sind Zahlungen an Gefangene im neuen Unrechtsbereinigungsgesetz abschließend geregelt.
Eine wacklige Argumentation: Das Bonner Gesetz will keinen Schadenersatz gewähren, sondern lediglich einen "angemessenen" Ausgleich für erlittenes Unrecht leisten. Die Zwangsarbeit, zu der in DDR-Zeiten Zehntausende zu Unrecht verurteilt wurden, kommt in dem neuen Gesetz überhaupt nicht vor. Haftungsspezialist Deutsch: "Da drohen den Ländern Millionenzahlungen."
DER SPIEGEL 29/1992
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