Die japanischen Sicherheitsbehörden rätseln über die wahren Beweggründe eines Mannes, der die berüchtigte Atomanlage Tokaimura nordöstlich von Tokio zerstören wollte: Dazu hatte der 39-jährige Tatsufumi Oshiba, ein ehemaliger Spielhöllengehilfe, eine Bombe angefertigt, die bei der Explosion auch ihn selber töten sollte. Oshiba gibt an, er habe mit der Wahnsinnstat gegen den Atomunfall von Tokaimura protestieren wollen, bei dem im September mehrere Techniker verstrahlt wurden und ein Arbeiter starb. Weil der Attentäter jedoch keinen Weg fand, in die schwer bewachte Uranfabrik einzudringen, stellte er die Tasche mit der Bombe unter einer Sitzbank am Bahnhof von Tokaimura ab; später wurde sie samt Oshibas Versicherungsausweis einige hundert Meter weiter gefunden. Die Wirkung der Bombe hatte der Mann durch zwei Anschläge auf Eisenbahneinrichtungen getestet: Im Abfall eines Superexpress-Zuges auf der Linie von Tokio nach Osaka deponierte er einen Sprengsatz, der dann in einer Müllanlage explodierte. In der Station Urawa bei Tokio wurde ein Bahnangestellter schwer an der Hand verletzt, als die zweite Bombe in einem Schließfach explodierte. Offenbar treibt den Urheber der Anschläge die Zwangsvorstellung um, Pannen in Japan durch Anschläge bestrafen zu müssen. Unmut äußerte er nämlich auch darüber, dass sich in mehreren Eisenbahntunnels vor kurzem Betonbrocken von der Decke lösten und Züge beschädigten. Die technische Anleitung für seine Sprengkörper will Oshiba aus einem im Handel erhältlichen Buch haben, von dem bisher 25 000 Exemplare verkauft worden sind.
DER SPIEGEL 3/2000
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizenzieren.