Von Ulrich, Andreas; Mestmacher, Christoph; Ulrich, Andreas
Es war der erste massive Angriff dieser Art gegen Rechte im Cyberspace, und er begann ebenso plötzlich wie vollautomatisch: Das Ziel war, Mitte 1996, die Website des Holocaust-Leugners und Rechtsradikalen Ernst Zündel ("Zundelsite"). Sie lag auf einem vermeintlich sicheren Internet-Server im kalifornischen Santa Cruz.
Plötzlich konnten Neonazis in aller Welt aber nicht mehr auf Zündels Propaganda zugreifen. Hacker hatten ihre Rechner mit Spezialprogrammen, deren Nachfolger heute etwa unter dem Namen Stacheldraht im Netz kursieren, ausgestattet. Dann bombardierten sie die Site mit 200 E-Mails pro Sekunde. Dem Ansturm war der kalifornische Computer nicht gewachsen, Zündel tobte über "Holocaust-Terrorismus in Aktion".
Der Fall zeigt, dass sich braune Propaganda im Netz technisch ohne weiteres sabotieren lässt. Ein beliebter Hacker-Trick nutzt ausgerechnet die Passwort-Funktion, die viele Seiten vor unwillkommenen Besuchern schützt. Der Server wird bei Abfragen mit einer solchen Menge sinnloser Passwörter belegt, dass ihn die Überprüfung vollends beschäftigt. Andere Angriffsprogramme zwingen den Rechner, nicht vorhandene Dateien zu suchen - mit gleichem Effekt.
Die Blockade trifft freilich nicht nur die Nazis, sondern auch alle anderen Angebote, die auf dem Computer bereitliegen. Das soll, so das Kalkül, Anbieter zwingen, die attackierte Site zu entfernen, um es sich nicht mit anderen Kunden zu verderben.
Doch solche Angriffe auf fremde Daten sind fast überall auf der Welt strafbar. Wo es nach Recht und Gesetz geht, müssen Behörden passen. Deutsche Strafverfolger können nur gegen deutsche Internet-Adressen mit der Endung .de vorgehen. Denn die unterliegen deutschem Recht: Wer verbotene Inhalte verbreitet, muss mit einer Anklage rechnen. Solche Internet-Adressen (Domains) werden zentral beim Deutschen Network Information Center in Frankfurt (www.denic.de) registriert, einer Genossenschaft, in der sich 130 deutsche Internet-Provider zusammengeschlossen haben. Der Denic-Rechner prüft nur, ob die beantragte Domain frei ist und verknüpft sie dann mit der Nummer des entsprechenden Servers im Netz. Das geschieht bei Denic pro Tag rund 10 000-mal.
Nachdem vergangene Woche ein Oberfeldwebel der Bundeswehr aus Mecklenburg-Vorpommern aufflog, der sich bei Denic die Adresse www.heil-hitler.de hatte reservieren lassen, möchte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin am liebsten alle nur denkbaren Namen für Internet-Adressen mit rechtsextremistischen oder neonazistischen Inhalten von einem gemeinnützigen Verein besetzen lassen - und für Aufklärung nutzen. Internet-Surfer, die dann etwa eine Site mit dem Namen blitzkrieg.de aufriefen, würden dort statt Nazi-Propaganda Aufklärung über Verbrechen des Dritten Reiches serviert bekommen.
Schon verhöhnt der norddeutsche Rechtsextremist André Goertz auf seiner Homepage "Nachrichten, Information, Theorie" die Initiative der Justizministerin als "amüsante Schnapsidee". Der Einfallsreichtum seiner Kumpane gehe schon über Adolf.de und zyklonb.de hinaus. So hat sich zum Verdruss der Kommune Neustadt an der Weinstraße der dortige Kreisverband der rechten Republikaner die Internet-Adresse www.neustadt-weinstrasse.com gesichert. Die Verwaltung der Kleinstadt überlegt jetzt, gegen die Republikaner zu klagen.
Der Verfassungsschutz kennt derzeit etwa 350 "Heimseiten" deutscher Rechtsextremisten im Internet, die Hälfte davon wird aus dem Ausland, vor allem aus den USA und aus Kanada, ins Netz gestellt - unerreichbar für deutsche Staatsanwälte, denn dort genießt selbst übelste Hetzpropaganda den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Von 610 Anzeigen aus der Internet-Auswertung, die das Bundeskriminalamt in den ersten sechs Monaten dieses Jahres einleitete, bezogen sich nur 4 auf Rechtsextremismus. "Wir haben nun einmal", klagt Karlheinz Moewes, Internet-Fahnder des Polizeipräsidiums München, "ein globales Netz und eine territoriale Gesetzgebung."
Die Bundesregierung könnte allenfalls auf Stichwörter programmierte Software als Filter ins Netz schalten lassen, die einschlägige Inhalte erkennt und nicht durchlässt. Doch der Methode würden zahllose unschuldige Seiten zum Opfer fallen. Zudem, so Carsten Meincke, Sprecher der Internet-Firma AOL, würde "die Geschwindigkeit leiden und damit die gesamte Zukunft des Netzes auf dem Spiel stehen". CHRISTOPH MESTMACHER,
ANDREAS ULRICH
DER SPIEGEL 33/2000
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizensieren.