Die vom Schweriner Bauminister Helmut Holter am vergangenen Donnerstag angekündigte Entlassung seines Referatsleiters Ronald Klinger (PDS) wegen dessen Stasi-Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) "Tilo Kant" (SPIEGEL 37/2001) wird ein juristisches Nachspiel haben. Klingers Anwalt Peter-Michael Diestel: "Wir werden einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen, der nicht nur für Holter, sondern für die gesamte Regierung von Mecklenburg-Vorpommern mehr als peinlich wird."
Noch am vergangenen Mittwoch hatte PDS-Politiker Holter bekräftigt, er werde an Klinger festhalten. Nach massiven Protesten, auch in der SPD-Landtagsfraktion, hatte Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) in einem Gespräch mit seinem Stellvertreter Holter eine Revision dieser Entscheidung erzwungen: Holter hatte sich über das Votum zweier Staatssekretäre und des Chefs der Staatskanzlei, Frank Tidick, hinweggesetzt - die er nach den SPIEGEL-Enthüllungen über Klingers Stasi-Tätigkeit um eine Prüfung des Falles gebeten hatte. Den drei Ratgebern zufolge konnten "Zweifel an der Eignung" des Ex-IM "für den höheren Dienst nicht gänzlich ausgeräumt" werden.
Für Klinger-Anwalt Diestel ist das ganze Verfahren "eine Farce". Der Minister habe bei der Darstellung der Abläufe im Falle Klinger "eindeutig gelogen". Fast zeitgleich zu Holters Entscheidung, seinen Referatsleiter zu entlassen, hatte die CDU am Donnerstag die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage in Sachen Klinger erhalten. Darin heißt es, der Ex-IM habe "Minister Holter vor seiner Einstellung als Referatsleiter ... nicht auf seine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit hingewiesen bzw. entsprechende Andeutungen gemacht".
Nach Angaben von Diestel hat Klinger jedoch am 4. September 1999 in einem Gespräch mit Holter und dem damaligen Staatssekretär Joachim Wegrad offenbart, dass er "eine MfS-Akte habe". Er wisse allerdings nicht, ob er als IM oder GMS ("Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit") geführt worden sei. Klinger, damals Geschäftsführer der umstrittenen Schweriner Beraterfirma BBJ-Servis GmbH (SPIEGEL 35/2001), war eingeladen worden, weil Holter mit ihm über eine mögliche Zukunft als Abteilungsleiter im Ministerium sprechen wollte. Am 1. Februar 2000 zog Klinger als Referatsleiter in Holters Ministerium ein. Nach dem Bescheid der Berliner Birthler-Behörde im Frühjahr 2001, so Diestel weiter, sei die Stasi-Vergangenheit seines Mandanten am 4. Mai nochmals ausführlich besprochen worden. Holter habe den Fall "als nicht besonders schwer wiegend" bezeichnet; heute kann sich der Minister an dieses Gespräch "nicht erinnern". Ein solches Ausmaß an "Heuchelei, auch von Seiten der Staatskanzlei", klagt Diestel, "ist mir noch nie begegnet".
Denn auch Staatskanzlei-Chef Tidick soll dem Verbleib Klingers im Ministerium, anders als bislang behauptet, schon im Sommer zugestimmt haben. Am 18. Juli, im Anschluss an die wöchentliche Staatssekretärsrunde,
seien Wegrad und Tidick übereingekommen, dass Klinger wegen seiner Stasi-Vergangenheit zwar nicht Abteilungsleiter oder Stellvertreter werden könne - einer Weiterbeschäftigung als Referatsleiter stehe aber nichts im Wege.
Auch in einem anderen Punkt hat Holter ungeschickt taktiert: Im Zusammenhang mit der Ehefrauen-Affäre hatte er am 23. August erklärt, seine Frau werde "ihr Arbeitsverhältnis" in der Firma der Wegrad-Gattin Veronika "in Kürze beenden". Doch zu einem in solchen Fällen üblichen Aufhebungsvertrag kam es nicht. Der Minister (monatliche Bezüge: über 20 000 Mark) soll darauf gedrängt haben, dass seiner Partnerin eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werde. Der Vorteil: Die Sperrfrist von drei Monaten bis zum Bezug des Arbeitslosengeldes entfällt dann. Holters Sprecher Helfried Liebsch erklärte auf Anfrage, "zu arbeitsrechtlichen Regelungen im Verhältnis zwischen der Firma SBW und Frau Holter" könne "das Ministerium ... keine Stellung nehmen". Am 25. September meldete sich Karina Holter im Arbeitsamt Schwerin als "Lehrerin und Sozialarbeiterin mit Verfügbarkeit ab 1. 10. 2001" und verschlechtert seitdem die Arbeitslosenstatistik ihres Mannes.
Lohn der Peinlichkeit: 284 Mark wöchentlich.
DER SPIEGEL 47/2001
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