DER SPIEGEL



NIGERIA

Tödliche Wahrheit

Von Schwarz, Birgit

Weil sie ein uneheliches Kind zur Welt gebracht hat, soll eine Frau gesteinigt werden. Nun muss ein Berufungsgericht den Fall entscheiden.

Safiya Hussaini war fast noch ein Kind, als sie das erste Mal verheiratet wurde. Mit 31 Jahren war sie Mutter von vier Kindern und zum dritten Mal geschieden. Zwei Jahre später wurde sie erneut schwanger, ohne einen Ehemann zu haben. Das sollte ihr zum Verhängnis werden.

Denn dort, wo Safiya zu Hause ist, im muslimischen Norden Nigerias, werden außereheliche Schwangerschaften wie Kapitalverbrechen geahndet. Inzwischen haben 12 von 36 Bundesstaaten des westafrikanischen Landes die islamische Rechtsprechung Scharia eingeführt. Jetzt soll Safiya im Alter von 35 Jahren sterben, weil sie einem Kind Leben schenkte.

Der Tod, zu dem ein Richter in Sokoto, einer kargen Provinz an der Grenze zu Niger, sie verurteilt hat, könnte kaum grausamer sein: Während ihr Körper in der Erde eingegraben sein wird, soll ihr Kopf solange mit Steinen beworfen werden, bis die Schädeldecke zertrümmert ist.

Ein Berufungsgericht wird am kommenden Montag erneut über dieses Urteil zu verhandeln haben. Sollte Safiya die Wahrheit und nichts als die Wahrheit berichten über das, was wirklich geschah am Zeugungstag ihrer Tochter Adama, so würde sie ihrer Hinrichtung kaum noch entrinnen können.

Doch Safiya ist klüger geworden seit dem ersten Urteilsspruch und kämpferischer. Diese neue Wehrhaftigkeit verdankt sie nicht zuletzt jenen elf Anwälten, die internationale Menschenrechtsgruppen zu ihrer Verteidigung engagierten. Die Berufungsrichter werden deshalb eine Geschichte voller Widersprüche zu entwirren haben, eine Geschichte von Lügen und religiösem Übereifer.

Sie spielt in einem staubigen Dorf namens Tunga Tudu, in dem junge Männer sich als Wächter über die Moral und Keuschheit ihrer Mütter, Schwestern und Gattinnen aufspielen. Längst ist der Fall Safiya auch zum Testfall für die gerade mal drei Jahre alte Demokratie Nigerias geworden. Das Urteil entscheidet über die Grenzen der Religionsfreiheit und darüber, ob im überwiegend von Muslimen bewohnten Norden des Landes eine Rechtspraxis Bestand haben darf, wie sie zuletzt nur noch im Afghanistan der Taliban und in Iran Anwendung fand.

Kein Thema strapaziert den Zusammenhalt des bevölkerungsreichsten Landes Afrikas so sehr wie die Einführung der Scharia. Tausende sind bei Zusammenstößen zwischen Christen und Muslimen bereits ums Leben gekommen, seit der Gouverneur von Sokotos Nachbarprovinz Zamfara als erster Regionalchef des Nordens im Januar 2000 islamisches Recht für allgemein verbindlich erklärte.

Zur selben Zeit, als sich auch in den Dörfern rings um Sokoto die ersten Einheiten der "Hisba", der Sittenwächter, formierten, war bei Safiya die Monatsblutung ausgeblieben. Da war der eigene Bruder, der viel Zeit in der Koranschule verbrachte, bereits in den Sog der Fundamentalisten geraten. Er zeigte die Schwester an.

Safiya war im siebten Monat schwanger, als sie verhaftet wurde. Sie konnte weder lesen noch schreiben, noch ahnte sie, dass das Kind in ihrem Bauch als Beweis für ein Verbrechen herangezogen werden würde, auf das nach islamischem Gesetz die Todesstrafe stehen kann. Sie gab zu, ein Verhältnis gehabt zu haben. Das besiegelte ihr Schicksal.

Er sei froh, wenn sie gesteinigt werde, sagt ihr Richter, ein 49jähriger Islamgelehrter, der nach Jahrzehnten politischer und religiöser Gängelung endlich seine Chance gekommen sah, den Willen Allahs zu vollstrecken. Doch noch könnten das weltweite Aufsehen, das sein Urteil erregte, und ein pfiffiger Anwalt, der sich als Erster des heiklen Falls annahm, Safiya das Leben retten.

Rechtsanwalt Abdulkadir Imam Ibrahim hat das Strafgesetzbuch selbst mit überarbeitet, auf dessen Grundlage Safiya verurteilt worden war. Er habe nichts gegen die Einführung der Scharia, sagt er: Richtig angewendet, könne es gar nicht zur Vollstreckung des Todesurteils kommen.

Der Anwalt weist darauf hin, dass die Angeklagte ihre Aussagen bis zum Schluss widerrufen kann. Doch weil Safiya den Islamisten zum Präzedenzfall geworden ist, hat ihr Verfahren längst einen politischen Hintergrund erhalten.

Den will Ibrahim, 43, nun entschärfen. Als der Anwalt Safiya zum ersten Mal sah, war diese bereits eine Todeskandidatin. Die Geschichte allerdings, die sie ihm zu ihrer Entlastung erzählte, klang schon deshalb fragwürdig, weil sie sie im ersten Verfahren nicht zu ihrer Verteidigung angeführt hatte. Sie gab an, der Vater ihrer Tochter habe sie sich mit Fetischen und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt.

Für das Berufungsverfahren entschied sich Ibrahim gegen die Vergewaltigung als Verteidigungsstrategie und für eine Behauptung, von der er als aufgeklärter Muslim weiß, dass sie unmöglich der Wahrheit entsprechen kann: Er will darauf plädieren, dass Safiyas Tochter das Produkt einer "ruhenden Schwangerschaft" sei - ein Begriff, der dem islamischen Recht nicht fremd ist.

Nach dieser Auffassung wurde das Kind von Safiyas vor mehr als drei Jahren verschollenem letztem Ehemann gezeugt. Und weil DNS-Tests nach der in Sokoto herrschenden Lehrmeinung von der Scharia nicht zugelassen sind, wird niemand das Gegenteil beweisen können.

Schon einmal hat Ibrahim mit diesem Argument die Freilassung einer ledigen Mutter erwirkt. BIRGIT SCHWARZ


DER SPIEGEL 11/2002
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