DER SPIEGEL



VÖLKERRECHT

Weltpolitik im Landgericht

Von Darnstädt, Thomas

Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in aller Welt sind nun auch Fälle für die deutsche Justiz - ein neues Gesetz macht's möglich.

Es ist nur noch eine Frage von Tagen, bis die ersten Schriftsätze bei deutschen Landgerichten vorliegen - vielleicht sind sie sogar schon im Posteingang: Strafanzeigen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika.

Seit Montag vergangener Woche kann alles, was sich US-amerikanische Militärs und Politiker bei Anti-Terror-Einsätzen in Afghanistan oder bei Friedensmissionen auf dem Balkan zu Schulden kommen lassen, von deutschen Staatsanwälten gegen sie verwendet werden. Denn am 30. Juni ist das deutsche "Völkerstrafgesetzbuch" in Kraft getreten.

Während die Weltmacht mit allen Mitteln im Uno-Sicherheitsrat in New York dagegen kämpft, ihre Militärs der Weltjustiz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag unterstellen zu müssen, haben die Deutschen ein Regelwerk von nur 14 Paragrafen in Kraft gesetzt. Die Essenz: Alles, was der IStGH kann, können hiesige Gerichte künftig auch. Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, egal von wem und wo begangen, egal ob Bundesbürger dabei waren oder nicht, dürfen von jedem Staatsanwalt ermittelt und angeklagt werden.

Die USA haben sich die deutsche Gesetzgebung bislang kommentarlos angeschaut. Dabei haben die Fachleute im Hause der Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihr Werk sogar in sechs Sprachen übersetzen lassen und ins Internet gestellt. "Das Gesetz soll auch ein Vorbild für andere Staaten sein", sagt Peter Wilkitzki, der für das Völkerstrafrecht zuständige Abteilungsleiter. Weltweit gibt es noch kein vergleichbares Paragrafenwerk.

Wenn wirklich mal ein Ermittler zulangt und - ähnlich wie vor vier Jahren der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón mit dem Haftbefehl gegen Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet - einen durchreisenden US-Militär etwa wegen des Bombardements afghanischer Zivilisten in U-Haft nehmen lässt, wäre das, so Wilkitzki, "sicher für die USA der Casus Belli".

Ein Kriegsfall im Wortsinne: Hat doch Washington das Gesetz schon fast fertig, das den US-Präsidenten ermächtigen soll, notfalls mit militärischer Gewalt inhaftierte US-Soldaten aus der Haft der Weltjustiz zu befreien.

Schon wurde das Horrorszenario einer US-Invasion an der niederländischen Küste entworfen, da ja Den Haag für das Völkerrechtsgefängnis verantwortlich zeichnet, in das der Internationale Strafgerichtshof seine Delinquenten werfen soll. Rein rechtlich, heißt es im Justizministerium, könnte auch Deutschland Opfer einer Befreiungsaktion werden.

Dass die deutsche Justiz dem Nato-Partner USA Ärger zu bereiten im Stande wäre, treibt offenbar auch Washington um. Wann immer etwa der reisefreudige einstige Außenminister Henry Kissinger plant, einen Fuß auf deutschen Boden zu setzen, erscheint im Berliner Justizministerium eine Abgesandte der US-Botschaft, um rein vorsorglich zu fragen, ob etwas gegen den Mann vorliege. Bis jetzt wurde das stets verneint.

Doch das könnte sich ändern. Intern lassen die Gesetzesmacher im Hause Däubler-Gmelin wenig Zweifel, dass ein Verfahren gegen Kissinger wegen Völkermord (Paragraf 6) zumindest zu prüfen wäre: Die bis heute nicht geahndeten Verstrickungen des US-Politikers in den gewaltsamen Sturz der Regierung Salvador Allendes in Chile sind ein typischer Fall fürs Völkerstrafrecht.

Geradezu ein Paradefall wäre auch der Nato-Angriff auf das Gebäude des serbischen Regierungssenders RTS in Belgrad während des Kosovo-Einsatzes der Allianz im April 1999 gewesen. Angriffe auf zivile Einrichtungen können als Kriegsverbrechen (Paragraf 11) gelten.

Der Aufarbeitung der Vergangenheit vor den deutschen Landgerichten sind allerdings Grenzen gesetzt. Unter dem Wust der denkbaren Straftaten kann nur der Völkermord rückwirkend verfolgt werden.

Vom neuen Weltenrecht ließen sich etwa die blutigen Auseinandersetzungen im Nahen Osten erfassen. Die Deutschen sehen schon Verfahren auf sich zukommen, die nicht weniger heikel sind als jene um mutmaßliche Kriegsverbrechen bei gemeinsamen Nato-Einsätzen. Die Siedlungspolitik des Ministerpräsidenten Ariel Scharon fällt nach Berliner Lesart ebenfalls unters hiesige Völkerstrafrecht.

Mit mutmaßlichen Verbrechen des israelischen Regierungschefs hat sich schon die belgische Justiz beschäftigt. Vor wenigen Tagen allerdings stoppte dort ein Gericht ein Strafverfahren gegen Scharon mit dem Argument, niemand könne angeklagt werden, der sich gar nicht in Belgien aufhalte.

In Berlin, wo solche Einschränkungen nicht gelten, fürchten die Rechtskundigen nun diplomatische Verwicklungen. Sollte das Außenministerium Druck machen, von politisch missliebigen Verfahren die Finger zu lassen, könnte Däubler-Gmelins Mannschaft, selbst wenn sie es wollen würde, wenig bewegen. Unabhängige Landgerichte hören nicht auf eine Berliner Ministerin.

Die Detailvorschriften für das neue Regelwerk sahen ursprünglich vor, dass für die brisanten internationalen Verfahren der an Berliner Weisungen gebundene Generalbundesanwalt zuständig sein sollte. Doch die spezielle Order wurde wegen interner Querelen mit den Ländern nicht rechtzeitig fertig. So gelten bis auf weiteres dieselben Zuständigkeiten wie für jeden rückfälligen Eierdieb - jeder Staatsanwalt kann sich der Fälle annehmen.

Das ganze heikle Gesetzeswerk deshalb erst mal zu verschieben schien den Berliner Juristen nicht opportun. "Das Gesetz sollte am selben Tag in Kraft treten, an dem der IStGH in Den Haag seine Arbeit aufnimmt", sagt Wilkitzki, "als ein Signal: Wir sind auch da und können solche Verbrechen sehr gut selber verfolgen." Das ist sicher nachvollziehbar, denn das IStGH-Statut legt es allen Unterzeichner-Staaten nahe, für die Weltrechtspflege etwas zu tun.

Die deutsche Betriebsamkeit hat darüber hinaus aber noch einen anderen - und wichtigeren - Grund. Eine Klausel im Internationalen Statut stellt die Soldaten jener Länder von der Verfolgung durch den IStGH frei, deren Heimatstaaten willens und in der Lage sind, die Ahndung eventueller Verbrechen selbst zu übernehmen.

Nach dieser Regel könnten sich auch die USA die gefürchteten Verfahren vor dem IStGH vom Leibe halten. "Die haben in ihrem nationalen Strafrecht alle wesentlichen Vorschriften", sagt Wilkitzki, "um selber solche Verbrechen zu bestrafen." Doch bei den mächtigen Freunden, so der Berliner Beobachter, sei es wohl eher "eine Frage des politischen Wollens".

Die Deutschen hingegen wollten Zeichen setzen. Die Kriegs-Rechtler des Verteidigungsministers Rudolf Scharping machten bei den Kollegen von der Justiz Druck: Es müsse sichergestellt sein, dass das deutsche Recht dem internationalen ganz schnell angeglichen werde, damit gegen Bundeswehrsoldaten gegebenenfalls daheim verhandelt werden kann.

Das hat geklappt - und zumindest darüber, sagt ein Ministerialer, seien die Amerikaner "ziemlich muffig". Den deutschen Juristen ist bereits still gelungen, worum die Weltmacht noch mit viel Getöse kämpft: Keiner von den eigenen Soldaten muss jemals vor die Schranken des Weltgerichts. THOMAS DARNSTÄDT


DER SPIEGEL 28/2002
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