DER SPIEGEL



MEDIZIN

Bis dass der Tod sie scheidet

Von Martens, Heiko

Eine Razzia in deutschen Transplantationszentren zeigt: Pharmariesen kämpfen mit allen Mitteln um das Milliardengeschäft mit Organempfängern.

Den ersten Tipp bekam der Münchner Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld schon vor einigen Monaten von den Kollegen der Finanzverwaltung. Bei einer ganz normalen Betriebsprüfung der Münchner Europazentrale des japanischen Pharmakonzerns Fujisawa waren den Beamten viele Überweisungen "im fünfstelligen Bereich" (ein Ermittler) an Chirurgen deutscher Transplantationszentren aufgefallen. Zu viele.

Am vergangenen Dienstag schlug Schmidt-Sommerfeld zu. 13 Staatsanwälte und über 200 Polizeibeamte durchkämmten insgesamt acht Transplantationszentren in München und Stuttgart, in Bonn, Hannover, Hamburg, Münster und Berlin. "Mindestens 30 Beamte" zählte allein der erschrockene Fujisawa-Geschäftsführer Wolfgang Schoch morgens kurz vor neun in seinem Büro.

Bei der Münchner Transplantationskoryphäe Walter Land vom Klinikum Großhadern klingelten die Ermittler sogar zu Hause an der Tür. Schon vorher hatten die Finanzfahnder einen Vertrag zwischen Fujisawa und Land entdeckt, der dem weltweit bekannten Chirurgen allein für ein Jahr 20 000 Euro für Studien- und Anwendungsbeobachtungen sicherte. Das veranlasste die Staatsanwälte zum Einbruch in die Privatsphäre des Professors. Der sieht das gelassen. Sein Mandant, so Lands Anwalt Hartmut Wächtler, habe sich "nichts vorzuwerfen".

Über 70 Ärzte und 20 Mitarbeiter des Pharmakonzerns stehen nun im Verdacht der Bestechung oder Bestechlichkeit. Der Vorwurf: Mit großzügigen Honoraren habe Fujisawa die Transplantationsärzte dazu gebracht, ihre Patienten auf ein teures Medikament aus dem eigenen Hause einzuschwören.

Das hohe Interesse Fujisawas an Chirurgen, die sich auf die Verpflanzung von Lebern und Nieren spezialisiert haben, ist allzu verständlich. Denn von der Verschreibungspraxis in der überschaubaren Zahl von Transplantationszentren hängt das Wohl und Wehe des japanischen Konzerns ab.

Ihren globalen Aufstieg verdanken die Japaner vor allem einem Medikament, mit dem das körpereigene Immunsystem von Organempfängern gehindert wird, das Implantat wieder abzustoßen.

Vornehmlich ihrem Immunsuppressivum Prograf, dessen Wirkstoff Tacrolimus die Japaner aus einem heimischen Bodenpilz gewinnen, haben sie es zu verdanken, dass ihr Konzerngewinn im vergangenen Jahr um 9,5 Prozent auf 240 Millionen Dollar emporschoss. Prograf wird in den USA, wo sich die Transplantationszahlen in vier Jahren verdoppelt haben, inzwischen bei 70 Prozent der Leber- und der Hälfte der Nierenverpflanzungen eingesetzt.

Die Erfolgsstory ihres Medikaments in den USA möchten die Manager aus Osaka in Europa gern fortsetzen. Mit aller Macht versuchen sie deshalb, ihr Produkt in den Markt zu drücken. Weil die Gefahr der Überreaktion des Immunsystems nach der Verpflanzung über Jahrzehnte erhalten bleibt, müssen die Organempfänger in der Regel ihr Leben lang Medikamente wie Prograf schlucken. Anders als bei normalen Medikationen bestimmt der operierende Arzt in der Klinik ein für alle Mal, welches Präparat genommen wird.

Es sind also die wenigen Spezialisten in den Transplantationszentren, die über Milliardenumsätze der Immunpräparate entscheiden. Rund 24 Euro kostet derzeit die Tagesdosis von Prograf, das damit zu den teuersten derartigen Arzneien zählt. Jeder neue, auf das Fujisawa-Präparat eingestellte Organempfänger ist eine wandelnde Umsatzquelle - bis dass der Tod sie scheidet.

Fujisawa werde alles daransetzen, so Vizepräsident Michio Iida, seine überlebenswichtige Expansion außerhalb Japans mit Nischenprodukten wie Prograf, das mit einer kleinen Verkaufsmannschaft Milliardenumsätze generieren kann, voranzutreiben. Tatsächlich braucht Fujisawa für Prograf in den USA gerade mal 150, in Europa gar nur etwa 100 Außendienstler.

Seit voriger Woche stehen 20 von ihnen in Deutschland unter dem Verdacht, mit "unangemessener Honorierung so genannter Studien und Anwendungsbeobachtungen" gegen das Strafrecht verstoßen zu haben, so Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld. Laut ärztlicher Berufsordnung ist es verboten, "für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln von dem Hersteller oder Händler eine Vergütung oder sonstige wirtschaftliche Vergünstigung zu fordern oder anzunehmen".

Fujisawa-Geschäftsführer Schoch gibt sich gelassen. Auch in Zukunft werde man die Hilfe der verordnenden Ärzte bei Langzeitstudien etwa über das Zusammenwirken Prografs mit anderen Medikamenten in Anspruch nehmen - und sie für den Zeitaufwand angemessen bezahlen. Darauf besteht Schoch.

Dagegen hat auch der Oberstaatsanwalt nichts einzuwenden. Doch bei der Frage, was angemessen ist, gehen die Meinungen weit auseinander. Honorare um die 50 Euro pro Patient werden, das ist die gängige Praxis, durchaus akzeptiert. "Aber bei 20 000 Euro", so ein Ermittler, "hört die Liebe mit Sicherheit auf."

HEIKO MARTENS


DER SPIEGEL 29/2003
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