Von Friedrichsen, Gisela
Für einen Neurologen ist es die schlimmste Diagnose", sagt der Sachverständige, "denn er muss mit dem Patienten das Sterben besprechen. Die Atemmuskulatur wird ja irgendwann ganz aussetzen, auch Schlucken wird dann nicht mehr möglich sein. Herr Professor Immendorff wird also in den nächsten Wochen entscheiden müssen, wie er sterben will. Ob ihm dabei geholfen werden soll - oder ob er an Beatmungsgeräte angeschlossen werden will." Der Vorsitzende Richter gähnt.
Der Sachverständige beschreibt den dramatischen Verfall des 59 Jahre alten Düsseldorfer Malers und Kunstprofessors, der greisenhaft bleich und ausgezehrt auf der Anklagebank sitzt. Er leidet seit etwa 1997 an der amyotrophen Lateralsklerose, einer Nervenkrankheit, die zum Tod durch Ersticken führt. Hoffnung gibt es nicht.
Einen Normalbürger hätte man vor dem Schöffengericht angeklagt, nach zwei Stunden wäre die Sache dort vom Tisch gewesen. Aber Immendorff - "ein arrivierter Künstler wie Sie", spottet der Vorsitzende - ist kein Normalbürger. Weil der Angeklagte an der Kunstakademie lehrte und wegen des medialen Aufsehens - als ob die Medien den gesetzlichen Richter bestimmten - kam die Sache zum Landgericht und dort vor die 12. Große Strafkammer mit dem Vorsitzenden Jochen Schuster.
Erst war es die linke Hand, die Malhand. Dann ließ sich der rechte Arm nicht mehr beugen. Immendorff kann nichts mehr heben oder halten. Auch die Beine wurden zunehmend schwächer. Inzwischen kann er nicht mehr allein vom Stuhl aufstehen. Ein Pfleger greift ihm im Gerichtssaal unter die Arme und stellt ihn hin.
"Jetzt beginnt es mit der Zwerchfellmuskulatur", fährt der Sachverständige fort. "Kein Zweifel, dass er todkrank ist. Er muss jetzt sein Sterben planen. Wenn er eine Lungenentzündung bekommt, was zu erwarten ist, denn seine Atmung ist bereits auf 32 Prozent reduziert, muss er wissen, wie er es haben will." Wie er sterben will. Der Vorsitzende gähnt schon wieder.
Muss einem todkranken Mann noch der Prozess gemacht werden? Gewiss, am 16. August vorigen Jahres, in einer Hotelsuite, fand man 11,9 Gramm Kokain bei ihm. Zu Hause hatte er noch einmal 9,7 Gramm. Schlechte Qualität und viel zu teuer eingekauft. 125 Euro pro Gramm hatte ihm der Lieferant jahrelang für Ware abgenommen, die noch nicht einmal die Hälfte wert war. Bestohlen hat man Immendorff, über den Tisch gezogen und zu erpressen versucht. Egal: In der Sprache des Gesetzes handelte es sich um eine nicht geringe Menge eines Rauschgifts, ein Verbrechen also. Mit einem Strafbefehl wie im Fall Friedman ließ sich das nicht erledigen.
Er hatte gerade wieder einmal zu einer Party mit Callgirls ins Düsseldorfer Steigenberger Parkhotel eingeladen. Keine Damen von der Straße, sondern bei einer Agentur bestellte. Die Staatsanwaltschaft war durch eine anonyme Anzeige alarmiert - eine der Damen hatte offenbar kein oder zu wenig Geld bekommen. Man observierte das Hotel, ließ sich Gästelisten zeigen. Dann der Zugriff. Er lag auf dem Bett. Neun Frauen, 11,9 Gramm Koks, 56 000 Euro in bar in einer Tasche. Der Stoff befand sich in einem Aschenbecher, der ihm gereicht wurde. Er konnte ja selbst nichts mehr heben. Er sagte sofort: "Das ist meines." Außergewöhnlich "freundlich und kooperativ" habe er sich verhalten und alles zugegeben, erinnert sich der maßgebliche Ermittler als Zeuge vor Gericht. "Wenn wir immer solche Tatverdächtige hätten, das würde uns die Arbeit sehr erleichtern."
Immendorff verfügt nur noch über einen minimalen Rest an Lebenskraft. Muss die in einem Gerichtssaal verzehrt werden? Muss man ihm zusetzen mit Fragen, wie sie der Vorsitzende nicht lassen kann: Wann er erstmals Stoff gekauft habe, so etwas weiß man doch schließlich, das muss man einfach wissen, und wo und wie viel und wie oft, und warum er Prostituierte kommen ließ und warum er überhaupt ins Hotel ging und Frauen bestellte und nicht an das Risiko dachte und an seine Familie und sein gesellschaftliches Ansehen. "Ja, und wie war es mit dem Saufen?" Der Vorsitzende lacht. Denn auch Schampus gab es und feine Häppchen.
"Was hat Ihre Frau denn dazu gesagt, dass Sie gekokst haben?", fragt Schuster. "Die hat nichts gewusst", antwortet Immendorff matt. Der Vorsitzende amüsiert sich. "Ach, Frauen wissen oft viel mehr, als ihre Männer ahnen. Sie meinen also wirklich, sie hat nichts gewusst? Na, diese Meinung behalten Sie sich mal, damit kann man besser leben!"
Der Vorsitzende wundert sich, als Immendorff beteuert, er habe das Kokain nur selbst konsumiert, für die Damen sei es tabu gewesen, bis auf einmal, als sich eine selbst bediente. Der Vorsitzende fragt: "Warum sind Sie denn so knickerig mit Kokain? Sie
haben mehr als 40 000 Euro für das Hotel aufgewendet und jeder der Frauen jeweils 500 Euro gegeben! Warum waren Sie nicht großzügiger und haben gesagt: Ihr sollt es auch gut haben, nehmt euch, was ihr wollt?"
"Ich habe immer klar gemacht, dass ich das nicht möchte", sagt Immendorff. "Den Frauen gegenüber?" "Ich hielt es für selbstverständlich, dass da keine rangeht." "Also haben Sie es nicht klar gemacht", beschließt der Vorsitzende. Die Anklage lautet ja auch noch auf "fahrlässige Überlassung zum Gebrauch".
Der todkranke Mann lässt seinen Anwalt erklären, dass es bei den so genannten Orgien nicht zu Geschlechtsverkehr kam, sondern dass es ihm auf eine "erotische Inszenierung", auf "orientalistische" Reflexionen der Thematik ankam. Die Droge nahm er, um den Panikattacken und Angstschüben angesichts seines Verfalls zu entkommen. Muss ihm deshalb der Prozess gemacht werden? Ob er sich in seinen letzten Tagen noch ein paar Mal in einen Rausch versetzte, in einer Hotelsuite Damen vom Gewerbe betrachtete, Geld verschwendete, derartige Partys kosteten alles in allem weit über 100 000 Euro - muss das wirklich öffentlich aufgeklärt werden bis ins Detail wegen der Strafzumessung?
Hätte nicht der Verteidiger den Prozess verhindern können? Doch Immendorff will offenbar nicht verhandlungsunfähig sein. Er will kein Behinderter, kein Pflegefall sein. Er kämpft um seine künstlerische Reputation. Er will sein Wissen weitergeben, wenn er schon nicht mehr malen kann. Er hängt an der Lehre. Das ist überlebenswichtig für ihn. Nach der Razzia wurde er von der Lehrtätigkeit an der Kunstakademie suspendiert. Wenn er zu einer Strafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird - es wäre das Ende für ihn als Kunstprofessor und als Mensch.
Für Immendorff war Kokain wie für einen sterbenden Krebskranken das Morphium. Gibt es wirklich keinen anderen Weg als den durch den Gerichtssaal, in dem er vor aller Öffentlichkeit beteuern muss, dass er nun "geläutert sei durch den Festnahmeschock"?
Das Düsseldorfer Gericht arbeitet sich an dem Fall ab, als stünde die Gleichheit vor dem Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz zur finalen Disposition. Dem Staatsanwalt sind die Hände gebunden. Der Fall Immendorff ist eine Berichtssache, wahrscheinlich wegen des überbordenden Interesses am "geilen Kunstprofessor". Man könnte es auch Selbstbefriedigung der Justiz nennen.
Der Sachverständige hält den Angeklagten für verhandlungsfähig. "Für ihn ist es wichtig zu sagen, was die Wahrheit ist. Er will das. Für ihn ist es seelisch ein Wunsch, hier zu sein." Der Vorsitzende nickt. "Ich wünsche ein gutes Ende", sagt der Sachverständige zum Schluss und geht.
Manchmal scheinen Immendorffs einstige Stärke und Dominanz auf. Etwa wenn er sich beharrlich gegen die indezenten Fragen des Vorsitzenden wehrt. Einen Rest an Privatheit will er nicht preisgeben, will nicht sagen, "wie ich die Damen platzierte". Er muss sich vom Vorsitzenden fragen lassen, welchen Beruf außer Maler er eigentlich habe, "also einen erlernten Beruf", und warum er nicht das Abitur habe und was man auf einer Kunstakademie überhaupt lerne und was er, der Herr Professor, jetzt male. "Ölgemälde? Und was haben Sie so alles an der Steuer vorbei verkauft?"
Der Vorsitzende erfährt, dass der Angeklagte das erste Mal mit 18 heiratete. "Mit 18!", bricht es aus Schuster heraus. Eine Künstlerkollegin war es, und nach zwei Jahren war alles auch schon wieder vorbei. "Na, dann haben Sie wohl die Finger von gelassen, vom Heiraten mein ich."
Ach ja, da ist noch ein unehelicher Sohn, fünf Jahre alt. "Zahlen Sie Unterhalt?" Er zahlt. "Sonst noch Besonderheiten? In sexueller Hinsicht? Es gibt ja Leute, die sind homosexuell." Immendorff will darauf nicht antworten. "Ich will doch nur wissen, ob Sie sexuell normal veranlagt sind", beschwichtigt der Vorsitzende. "Na, wenn einer mit neun Damen im Hotel angetroffen wird, ist er kaum homosexuell", sagt Immendorffs Verteidiger.
"Sie können mich von meiner Rechtsauffassung nicht abbringen", fährt der Vorsitzende einen Rechtsanwalt an, der als Zeugenbeistand Einwände gegen die Belehrung seines Mandanten erhebt. So ist dieser Vorsitzende. So geht er mit den Rechtsunterworfenen, besser: den ihm Unterworfenen, um.
Immendorff spricht einmal von seiner "Lebensgier". "Herr Professor! Lebensgierig ist doch jeder! Das erklärt doch nicht die ganzen Vorbereitungen, die Sie für die Partys trafen. 2001, als es anfing mit Ihren Aktionen im Hotel, da waren Sie doch gerade frisch verheiratet!" Was soll man darauf antworten? Immendorff spricht von den unzähligen Therapieversuchen und von der grausamen Erkenntnis, dass an der Diagnose nicht zu rütteln sei und dass er sich nicht damit abfinde zu zerfallen. Nächste Frage des Vorsitzenden: "Was stand bei Ihnen denn im Vordergrund: der Kokainkonsum oder die sexuellen Bedürfnisse?" Der Richter gähnt. "Hatten Sie eigentlich früher schon Kontakte zu Prostituierten?"
Der Vorsitzende wird sie haben. Am Dienstag sind drei Damen als Zeuginnen geladen.
DER SPIEGEL 31/2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizenzieren.