Von Friedrichsen, Gisela
Die Geschichte lässt sich in zwei Versionen erzählen, von denen keine falsch ist. Auch das Ende ist das gleiche. Und doch sind es zwei völlig voneinander abweichende Geschichten. Die erste betrifft den Fall: Junger Mann sticht im niedersächsischen Meinersen den Freund seiner Mutter nieder und verletzt ihn lebensgefährlich. Auch der Mutter versetzt er zwei Stiche, als sie sich ihm in den Weg stellt. Er wird festgenommen und kommt in Braunschweig in U-Haft. Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn jetzt wegen versuchten Totschlags und zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
In der anderen Geschichte geht es weniger um die Tat als um die daran Beteiligten und die Umstände, die dazu führten. Der Fall ist nur ein Beispiel: Ein Heranwachsender sucht verzweifelt nach einem hoffnungsvollen Platz im Leben für sich und scheitert damit.
Maik S. wird sieben Jahre vor der Wende in einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt geboren. Er hat zwei jüngere Geschwister und einen vom Wesen her unsteten, oft aggressiven Vater, der als Fernfahrer immer wieder arbeitslos war, der trank und dann auf Frau und Kinder einprügelte. Als kleiner Junge schon lief Maik oft weg von zu Hause. Die Familie zog von hier nach da und dann nach dort, die Eltern trennten sich, kamen wieder zusammen, trennten sich erneut, es war ein ständiges Hin und Her, ein Chaos. Die Mutter wandte sich einem anderen zu, dann tauchte der Vater wieder auf. Dann der nächste Freund. Und wieder kurzzeitig der Vater.
Maiks Mutter, immer auf der Suche nach einer verlässlichen Beziehung, landet schließlich in Niedersachsen. Wieder Umzüge, Ortswechsel. Sie will nun mit Gerhard, einem Schrotthändler, zusammenbleiben, hat nur noch Augen für ihn, wogegen die heranwachsenden Kinder aufbegehren. Maik droht, zum Vater zu ziehen, wenn sich die Mutter nur noch um Gerhard, nicht mehr aber um die Kinder kümmere. Die Mutter macht einen Rückzieher, doch bald schon geht die Sache mit dem Schrotthändler wieder los.
Eigentlich kommt Maik mit Gerhard zunächst ganz gut aus, auf Distanz jedenfalls. Doch dann passiert es: In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai vorigen Jahres treffen Vater und Liebhaber aufeinander. Die Männer geraten sofort in Streit. Maik stürzt hinzu und sieht den Vater auf dem ihm körperlich weit unterlegenen Gerhard liegen. Er versucht, den Vater wegzureißen, und als das nicht gelingt, tritt er den sich heftig Wehrenden mehrfach gegen den Kopf - und verlässt daraufhin die Walstatt. Gerhard nimmt in der Folge den Vater in den Schwitzkasten und erdrosselt ihn dabei. Ein Gericht wird ihn später freisprechen, weil er in Notwehr gehandelt habe.
Noch in der Nacht zieht Gerhard bei Maiks Mutter ein. Stück für Stück bringt er in den nächsten Tagen sein Hab und Gut in die Wohnung. Von da an wird es, wie Maik später sagen wird, "unerträglich".
Doch das ist noch längst nicht alles. Maik hatte nach der Schule eine Lehre als Fertigungsmechaniker begonnen. Nach sechs Monaten, im Jahr 2000, verunglückte er mit dem Motorrad schwer, er war betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Vier Monate Krankenhausaufenthalt. Mit der Lehre war es nun vorbei. Bis heute kann er nicht richtig gehen. Die Unfallfolgen werden ihn sein Leben lang beeinträchtigen.
Von Februar 2002 an nahm er dann an einer Berufsfindungsmaßnahme teil, um es anschließend mit einer Lehre zum Bürokaufmann zu versuchen. Wieder ein Fehlschlag: Er zog sich eine Hauterkrankung zu und musste auch diese Ausbildung beenden. Wieder kehrt er nach Hause zurück "zu Mutti", wie er immer sagt. Wohin hätte er auch sonst gehen sollen?
Denn Maik ist überdies von Geburt an auf beiden Ohren schwerhörig. Festgestellt wurde dies erst in der Schule. Noch heute fällt sein unterdurchschnittlicher Wortschatz auf und dass er sich schwer tut, etwas
nachzusprechen. Er nickt wie viele Hörbehinderte oft vorschnell zustimmend, um zu überspielen, dass er nicht wirklich verstanden hat, was gesagt wurde.
Wer will ihn haben? Wo kann er sich behaupten? Wie soll es weitergehen? Seit Gerhard seine Mutter in Beschlag nahm, war für ihn kein Platz mehr. Gerhard drang darauf, dass er ausziehe und sich eine eigene Wohnung nehme. Doch wovon sollte er die bezahlen? Zu seinem Verteidiger sagt er später, dass die Idee mit der Wohnung ohnehin eine Illusion gewesen sei. Denn selbst wenn er Arbeit gefunden hätte - er würde morgens den Wecker nicht hören, da er die Hörgeräte nachts herausnehmen müsse. Er würde also oft zu spät kommen, man würde ihn nach kurzer Zeit hinauswerfen. Er spielt die desolate Situation mit vielerlei Ausreden herunter.
Durch seine Handicaps und die Brüche in seiner Entwicklung ist er hilfsbedürftiger und instabiler als andere Männer. Er traut sich nichts zu, ist bedrückt und gehemmt. Seit dem Tod des Vaters - der zwar kein Mustervater war, an dem der Sohn aber gleichwohl hing, denn er war eben sein Vater und nicht nur ein vorübergehender Lebensgefährte der Mutter - ist er noch unsicherer geworden, antriebsloser und verlorener denn je. Er gibt sich eine Mitschuld an dem Unglück, das ihn völlig aus der Bahn warf. Er trinkt zu viel. Er ist anfällig für Drogen. Alles egal.
Zu Gerhard verhält er sich nach dem Tod des Vaters ambivalent. Er will ihn als neuen Vater akzeptieren und wirbt um dessen Anerkennung. Er weicht den Konflikten mit ihm aus. Aber ist Gerhard nicht auch der fremde Eindringling, der die Mutter wegnimmt, der sich aufspielt und für die Probleme Maiks kein Gespür hat?
Am Abend des 28. Februar dieses Jahres sticht Maik Gerhard nieder, fast hätte er ihn umgebracht. Und seine Mutter auch noch. Vorausgegangen waren Monate voller Streit, Kränkungen und Unverständnis. Gerhard drängte Maik aus der Wohnung. Tagtäglich nörgelte er an dem Jungen herum - aus seiner Sicht möglicherweise zu Recht. Natürlich bemühte sich der Junge zu wenig um Arbeit. Natürlich blieb er oft bis Mittag im Bett, weil er sich nachts herumtrieb. Natürlich trank er zu viel. Zu Maiks Mutter sagte Gerhard, ihr Sohn sei "ein faules Schwein".
Am Tattag geht es wie so oft um Kleinigkeiten. Maik soll beim Entladen eines Lastwagens helfen. Er weigert sich, weil er nicht als "Lückenbüßer" dienen will, wenn Gerhards Sohn, auf den er eifersüchtig ist, gerade keine Zeit hat. Wenn er Gerhard gefragt habe, so stellt Maik es vor Gericht dar, was er tun solle oder wie er helfen könne, habe er regelmäßig keine Antwort bekommen. Gerhard habe ihn einfach wie Luft behandelt. Das habe er als besonders kränkend empfunden.
Man stritt um die Benutzung des Rasierapparats. Gerhard schimpfte, die Toilette sei verschmutzt. Maik, immer Maik, der an allem schuld ist. Streit, Geschimpfe, böse Worte wie jeden Tag. Manchmal aber kann ein Wort wie ein Tropfen das Fass eben zum Überlaufen bringen.
Maik wollte endgültig weg von zu Hause. Er hatte es satt, nur geduldet zu sein. Den ganzen Tag über hatte er getrunken, Haschisch geraucht und Tabletten genommen. Er spielt mit Selbstmordgedanken. Es war jetzt anders als früher, als "Mutti" ihn zwar auch mal hinausgeworfen, aber stets wieder aufgenommen hatte. Wohin mit ihm? Das wusste er selbst nicht. Sich umbringen, ja, Schluss machen. Doch vorher will er "denen" noch mal die Meinung sagen. Er geht in die Küche - und hat plötzlich ein Messer in der Hand. Dann, sagt er, wisse er nichts mehr.
Das Gericht, die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim mit dem Vorsitzenden Richter Ulrich Pohl, begegnet Maik mit der Kälte und Unsensibilität, die man von ihm kennt. Auf Maiks Hörbehinderung durch Verteidiger Wolf Römmig aufmerksam gemacht, wendet sich Pohl, für seine Verhältnisse sogar freundlich, Maik zu: "Also wenn Sie etwas nicht verstehen, von dem Sie meinen, es wäre wichtig zu hören, sagen Sie es ruhig!" Das ist Richterlogik.
Maiks Freundin, von der er nicht wusste, ob sie noch zu ihm hält, sagt als Zeugin aus. Maik schlägt die Hände vors Gesicht, als sie den Saal betritt. Sie spricht extrem leise, als sie ihn schwer belastet. Der Vorsitzende muss jedes Wort wiederholen. Maik blickt zu Boden. Später wirft man ihm vor, nicht von den Lippen der Zeugin abgelesen zu haben.
Die Hildesheimer Schwurgerichtskammer tut sich schwer, nicht jeden Angeklagten erst einmal für einen Simulanten, Aufschneider und Schwindler zu halten. Bei Maik war die Sache von vornherein klar. Hörprobleme? Na, so schlimm wird es schon nicht sein. Alkoholisiert bei der Tat? Na, die angegebene Menge war wohl ganz schön übertrieben. Selbstmordgedanken? "Wer so gut drauf ist, der bringt sich nicht um", so der Vorsitzende Pohl. Erinnerungslücke? "Das sagen 70 Prozent aller Angeklagten." Aufgestaute Affekte zur Tatzeit? Na, wer hat denn provoziert, wer wollte den Lastwagen denn nicht ausladen? Maik, wer sonst. Selbst schuld.
Vor einem solchen Gericht helfen weder ein Verteidiger vom Rang Römmigs noch ein wehrhafter Sachverständiger wie der Göttinger Psychiater Professor Peter Müller, der einen Affektdurchbruch bei Maik konstatiert und zumindest eine "ganz erheblich verminderte Handlungsfähigkeit" für gegeben hält. Müller legte dem Gericht akribisch seine Gründe dar, warum er bezüglich einer vollständigen Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nichts Verlässliches sagen könne, sie aber auch nicht ausschließe. Und erntete dafür von Pohl die Bemerkung, dass es ihm "persönlich völlig egal ist, ob der Angeklagte nun einen Affektdurchbruch hatte oder nicht. Ich mache hier schließlich nur meinen Job".
Richter müssten sich manchmal reden hören. Vielleicht käme mancher dann ins Grübeln, ob es in diesem "Job" reicht, nur revisionsfeste Urteile schreiben zu lassen.
Zur zweiten, der ausführlicheren Geschichte über Maik ist noch eine Anmerkung zu machen: Er wurde nicht nur von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Seine Mutter und Gerhard, mit dem sie inzwischen verheiratet ist, saßen ihm als Nebenkläger gegenüber. Die Mutter gegen den eigenen Sohn - das ist eine Rarität, selbst vor Gericht.
DER SPIEGEL 36/2004
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