DER SPIEGEL



URTEILE

Gold für Paragrafenreiter

Von Ludwig, Udo und Verbeet, Markus

Immer öfter entscheidet der Internationale Sportgerichtshof über Medaillen oder Dopingsperren. Viele Athleten beklagen die Formaljuristerei der Verbände.

Die Attacke geschah bei Kilometer 36. Vanderlei Lima führte beim olympischen Marathon in Athen mit 29 Sekunden, als plötzlich ein Mann in rotem Kilt auf die Strecke sprang und ihn aufhielt. Zuschauer halfen dem Brasilianer zwar, sich von dem irren Attentäter zu befreien. Doch nach dem Zwischenfall, sagte Lima, sei es schwierig gewesen, "den Laufrhythmus wiederzufinden". Der Südamerikaner, im April Sieger des Hamburg-Marathons, wurde von zwei Konkurrenten noch abgefangen und gewann Bronze.

Jetzt möchte Lima, 35, mehr. Beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne klagt der Profi darauf, dass neben dem regulären Sieger auch ihm eine Goldmedaille verliehen werde.

Die olympische Flamme ist erloschen, die Fahne eingeholt, das Schlusswort gesprochen. Aber ob die Verteilung der Medaillen bei den Athener Spielen endgültig ist, darüber wird noch verhandelt werden müssen. Sieben Anträge sind im Nachhinein beim CAS eingegangen. Zwei Turner wollen bessere Platzierungen, vier Dopingsünder ihr Edelmetall zurück - und jetzt klagt auch noch Lima.

Die nacholympische Prozesswelle scheint typisch für die modernen Zeiten im Sport. Schluss ist heutzutage nicht mehr mit der Siegerehrung, sondern mit dem Spruch eines Gerichts.

Selten wurde das so deutlich wie während der Athener Sommerspiele. Das Drama um die deutsche Vielseitigkeitsreiterin Bettina Hoy und ihre vier Mannschaftskollegen füllte tagelang Schlagzeilen und Talkrunden. Den Reitern wurden die Goldmedaillen gleich mehrfach zu- und wieder aberkannt. Am Ende der juristischen Kapriolen stand die Niederlage der Deutschen - und damit, meinen Kritiker, ein Sieg der Paragrafenreiterei.

Kein Medaillenspiegel scheint mehr sicher vor den Juristen in der französischen Schweiz. So fürchtet derzeit auch der Turner Paul Hamm um sein Gold. Der Amerikaner, der vorvergangene Woche in Lausanne als Zeuge aussagte, hatte davon profitiert, dass die Wettkampfrichter einen anderen Athleten fehlerhaft bewerteten. Sein Fall ist einer von 180 seit Januar - schon jetzt ein neuer Jahresrekord.

Die Schuld der obersten Sportrichter ist das freilich nicht. Sie werden als ultimative Instanz angerufen, wenn sich Athleten gegen eine Dopingsperre oder andere Sanktionen wehren, zunehmend aber auch, wenn sie mit dem Ausgang eines Wettkampfs nicht einverstanden sind.

Können die Sportler nicht mehr in Ehren verlieren? Thomas Bach, Vorsitzender der Juristischen Kommission im Internationalen Olympischen Komitee, hält diese Tendenz für fatal. Auch er habe sich früher über Kampfrichterentscheidungen aufgeregt, sagt der Fecht-Olympiasieger von 1976. Aber: "Das sind Wertungen, die einem menschlichen Irrtum entspringen können - die müssen akzeptiert werden."

Dass es im Leistungssport inzwischen von Prozesshanseln zu wimmeln scheint, führen Experten wie der emeritierte Bayreuther Rechtsprofessor Bernhard Pfister auf die Kommerzialisierung zurück. Heute sei der Sport ein großes Geschäft. Pfister: "Sportrecht ist weitgehend Wirtschaftsrecht."

Wenn etwa der Sportartikelhersteller Puma den Fußball-Weltverband verklagt, weil der die einteiligen Trikots nicht mag, wie sie die kamerunische Nationalmannschaft so gern trüge, dann übersteigt der Streitwert schnell zwei Millionen Euro. Erst vorige Woche forderte Sturm Graz vor dem CAS vom VfB Stuttgart eine Ausbildungsentschädigung für den zu den Schwaben gewechselten Stürmer Imre Szabics.

Längst spezialisieren sich Anwälte auf die Probleme von Sportlern und Vereinen. Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Gerhard Mayer-Vorfelder, beklagt, dass sich immer mehr Juristen für den Sport interessieren, "weil sie sich dort einen richtigen Prozess und die damit einhergehende öffentliche Aufmerksamkeit versprechen".

Der Gang zum Gericht gilt nicht mehr als unsportlich. "Das ist wie im Nachbarschafts- oder Arbeitsrecht: Die Streitbereitschaft ist erheblich gewachsen", sagt Paul-Werner Beckmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.

Doch Gerechtigkeit erfahren Athleten nicht in jedem Fall. Formaljuristerei geht, wie in der Causa der Military-Reiterin Hoy, zuweilen vor Fair Play. Die Interessen des Sportverbandes nimmt mancher Richter wichtiger als das Schicksal des Aktiven. Deshalb verlassen sich prominente Athleten nicht auf die Jurys der Sportverbände, sie rufen staatliche Gerichte an - wie der kenianische Läufer Bernard Lagat.

Demnächst wird der Olympia-Dritte von Sydney beim Landgericht Köln eine Schadensersatzklage gegen die Welt-Anti-Doping-Agentur und den Internationalen Leichtathletik-Verband einreichen. Streitwert: 200 000 Euro. Lagat war wegen Dopings suspendiert worden; später stellte sich das Testverfahren als untauglich heraus. Der Mittelstreckler wurde freigesprochen, verpasste aber die Weltmeisterschaft 2003 und lukrative Wettkämpfe im Spätsommer.

Solche Zivilklagen passen den Sportverbänden überhaupt nicht. "Sie leben bisweilen immer noch in einer Eigenwelt", sagt der Erlanger Rechtswissenschaftler Klaus Vieweg. Um ihren eigenen Rechtsraum abzuschotten, werden die Aktiven deshalb dazu gedrängt, sich in schriftlichen Erklärungen bedingungslos den Sportgerichten zu unterwerfen - wie jeder Olympiateilnehmer in Athen den CAS als höchste Instanz akzeptieren musste.

Unbestritten kennen sich die Richter in den jeweiligen Sportarten gut aus und fällen ihre Urteile zügig. Doch ist es mit der allgemeinen Rechtskenntnis nicht immer zum Besten bestellt: Manches Verfahren verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze und lädt die Sportler geradezu zum Widerspruch ein.

Die Triathletin Katja Schumacher war bei einem Wettkampf mit einem irrwitzig hohen Testosteron-Wert aufgefallen. Da sie sich gerade in den USA aufhielt und Fachleute hinzuziehen wollte, erwirkte sie beim Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung, die Öffnung der B-Probe zu verschieben. Die Funktionäre ließen die Probe dennoch öffnen und analysieren, ohne dass die Athletin oder ihr Anwalt anwesend gewesen wären - und sperrten Schumacher dann, ohne sie anzuhören.

Ähnlich fragwürdig ist das Vorgehen des internationalen Ruderverbandes gegen den Argentinier Ulf Lienhard, der des Kokain-Dopings angeklagt wird. Der in Deutschland lebende Skuller, Teilnehmer der Olympischen Spiele 2000, fiel bei einer Urin-Kontrolle mit zehn Nanogramm des Rauschmittels auf.

Lienhard streitet ab, gekokst zu haben, sein Anwalt Michael Lehner sieht den Ruderer "einem Verband ausgeliefert, der es bisher nicht einmal geschafft hat, einen Grenzwert für Kokain aufzustellen". Lehner verweist auf Untersuchungen aus den USA: Demnach könne bis zu 76 Nanogramm Kokain aufweisen, wer Dollarnoten anfasse. UDO LUDWIG, MARKUS VERBEET


DER SPIEGEL 42/2004
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