DER SPIEGEL



INFORMATIONSRECHT

Schotten dicht

Von Cziesche, Dominik und Verbeet, Markus

Rot-Grün versprach ein Gesetz, das Bürgern und Medien mehr Auskunftsrechte gegenüber Behörden sichert. Beamte torpedieren die neue Offenheit.

Als George W. Bush noch Gouverneur von Texas war, stand er im Ruf, ein Faulpelz zu sein. Ein Journalist der "New York Times" wollte es genau wissen und beantragte, den Terminkalender des Politikers einzusehen.

Der Reporter erfuhr, dass der Gouverneur morgens um neun ins Büro kommt, es meist um fünf verlässt, dass er sich zwei Stunden Mittagspause gönnt und für das Aktenstudium von Todesurteilen gewöhnlich 15 Minuten einplant.

An solche aufschlussreichen Details über das Gebaren von Staatsdienern zu gelangen fällt in den USA vergleichsweise leicht: Der "Freedom of Information Act", ein Gesetz von 1966, erlaubt nicht nur Journalisten, sondern allen Amerikanern Einblick in Akten und Dateien der Verwaltung. Schließlich soll der Steuerzahler erfahren, was mit seinem Geld passiert, und der Presse geholfen werden, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen.

Solche Auskunftsrechte wurden auch den Deutschen versprochen, als Rot-Grün 1998 die Regierung übernahm: Mehr Transparenz, mehr Offenheit, mehr Demokratie wollten die neuen Machthaber wagen. Jetzt, sechs Jahre später, wird der Kanzler sein Versprechen wohl einlösen.

"Informationsfreiheitsgesetz" nennt sich das neue Transparenzrecht. Eine rot-grüne Arbeitsgruppe will bis November einen Entwurf vorlegen. Doch so gewaltig der Name, so dürftig könnte der Inhalt werden. Denn die Beamten - der Tradition des Obrigkeitsstaats verhaftet - wehren sich vehement gegen die neue Offenheit.

So wollte das Finanzministerium hohe Gebühren für Auskünfte festschreiben, das Verteidigungsministerium möchte komplett ausgespart werden, und das Bundesinnenministerium ist der Ansicht, wenn Fragen der Sicherheit nur "berührt" würden, sollten die Schotten dicht bleiben - über diesen Punkt wird noch diskutiert.

Die Einwände blieben nicht folgenlos. Zwar sieht der Entwurf vor, dass Behörden den Antragstellern innerhalb von vier Wochen die gewünschte Auskunft erteilen müssen - generell. Tatsächlich aber sollen etliche Bereiche ausgenommen werden.

Auf so sensiblen Gebieten wie der Landesverteidigung oder bei laufenden Gerichtsverfahren ist die Zurückhaltung verständlich. Dass aber alle "vertraulichen Informationen" besonderen Schutz genießen, wie im Entwurf vorgesehen, führt die Idee der Transparenz ad absurdum - zumal die Definition den Behörden überlassen bleiben soll. Die Expertengruppe wolle an dieser Stelle nachbessern, habe aber noch keine Lösung gefunden, sagt ihr Leiter Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Befürworter des neuen Gesetzes sind alarmiert ob der drohenden Verwässerung: Es laufe Gefahr, "durch restriktive Detailregelungen in seinem Kernanliegen ausgehöhlt zu werden", heißt es in einem Brief von Manfred Redelfs an Wiefelspütz. Redelfs ist Sprecher eines Bündnisses von Journalistenverbänden, der Anti-Korruptions-Bewegung Transparency International und der Humanistischen Union.

Sein Urteil über den Entwurf fällt vernichtend aus: "Damit würde sich Deutschland im internationalen Vergleich vom letzten auf den vorletzten Platz vorarbeiten." Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, hat dagegen eingelenkt: "Mir ist dieser Kompromiss lieber als gar kein Gesetz."

Besonders verärgert Redelfs und seine Mitstreiter, dass sich die Wirtschaft in

Berlin offenbar durchsetzen konnte. Der Bundesverband der Deutschen Industrie macht Lobbyarbeit gegen das Gesetzesvorhaben - offenbar mit Erfolg.

Denn das Wirtschaftsministerium scheint zu erreichen, dass der "Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" nur gewährt wird, wenn der Betroffene einwilligt. Im Klartext: Firmen, die Verträge mit Behörden schließen, können gegen die Offenlegung ihr Veto einlegen.

So wird der Steuerzahler auch in Zukunft nichts über die Abmachungen erfahren, die der Staat mit Unternehmen wie Toll Collect aushandelt. Über die Details des desaströs gescheiterten Lkw-Maut-Auftrags gaben die Vertragspartner lange nicht einmal dem Bundestag Auskunft.

"Natürlich sind wir umzingelt von Bedenkenträgern", räumt Wiefelspütz ein. Mehr als einmal habe er darauf hinweisen müssen, dass die vier Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben, "immer noch existieren".

In Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist die befürchtete Flut von Anträgen neugieriger Bürger ausgeblieben. "Die Behörden klagen keineswegs über eine große Zusatzbelastung", sagt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert.

Allerdings verteidigen Beamte ihr Herrschaftswissen zuweilen so vehement, als ginge es um Staatsgeheimnisse. So wollte der Bürgermeister von Dormagen partout nicht verraten, wer ihm eine neue Amtskette geschenkt hatte. Die spendablen Gönner müssten einen Ansturm von Bittstellern fürchten, behauptete er. Das absurde Argument aber half ihm nicht. Ein Bürger, der sich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen berief, bekam vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht.

In den nächsten Tagen wird er die Akten zum "Verwaltungsvorgang Amtskette" einsehen und das Geheimnis des Silberschmucks lüften. DOMINIK CZIESCHE,

MARKUS VERBEET

* Die Minister Joschka Fischer, Wolfgang Clement, Otto Schily, Peter Struck mit Kanzler Gerhard Schröder (2. v. r.).

DER SPIEGEL 42/2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.

Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizenzieren.

DER SPIEGEL 42/2004

Titelbild

Abo-Angebote

Den SPIEGEL lesen oder verschenken und Vorteile sichern!


Ältere SPIEGEL-Ausgaben

Kostenloses Archiv:
Stöbern Sie im kompletten SPIEGEL-Archiv seit
1947 – bis auf die vergangenen zwölf Monate kostenlos für Sie.

Wollen Sie ältere SPIEGEL-Ausgaben bestellen?
Bei Spodats erhalten Sie Ausgaben, die älter als drei Jahre sind.

Artikel als PDF

Artikel als PDF ansehen

INFORMATIONSRECHT:
Schotten dicht

TOP



TOP