DER SPIEGEL



Ja, wenn man ein Schwächling ist

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im Prozeß gegen den ehemaligen BDK-Vorsitzenden Rolf Grunert

Er sagt, sein Kampfgeist sei der Resignation gewichen. Zur Resignation gehöre Charakter, hat Goethe einmal (in einem Gespräch mit Sulpiz Boisserée) bemerkt.

Als am 7. September sein Prozeß vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg beginnt, genügt es Rolf Grunert, 53, nicht, darauf hinzuweisen, daß er seit 474 Tagen in Untersuchungshaft sitzt. Er trägt auch vor, daß er seit "11 370 Stunden oder 41 Millionen Sekunden" auf das strengste isoliert wird.

Es genügt ihm nicht, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Er bejaht sie "mit Herz und Hirn". Er will sich nicht nur vollkommen offenbaren. Er will auch rücksichtslos gegen sich selbst sein.

Das Strafverfahren gegen Rolf Grunert bis zur Hauptverhandlung hat einmal mehr gezeigt, wie sehr sich interpretieren läßt, was als rechtsstaatlicher Umgang mit einem Verdächtigen gilt (SPIEGEL 36/1975). Man geht also voll Skepsis in die Sitzung.

Auch hat Rolf Grunert, seit er 1972 zum Vorsitzenden des "Bundes Deutscher Kriminalbeamter" (BDK) gewählt wurde, bewiesen, daß er die Kunst beherrscht, sich Feinde zu machen, Ist er vielleicht das Opfer von Machenschaften?

Der OLG-Senat wird darüber befinden, ob Rolf Grunert sich der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig gemacht hat oder nicht. Doch der Mann, den man nun als Angeklagten kennenlernt, ist zunächst einmal sein eigenes Opfer. Daß er sich zu verantworten hat, muß er sich selbst zuschreiben.

Rolf Grunert hat nämlich, seine Einlassung ist unmißverständlich, kein anderes Ziel gehabt, als in Verdacht zu geraten. Er wollte, daß man mißtrauisch wurde, daß man ihn überwachte und daß man ihn schließlich festnahm.

Nur der Festnahme sollte kein Haftbefehl folgen ...

Es sollte sich vielmehr unmittelbar nach der Festnahme die Unschuld Rolf Grunerts so leuchtend erweisen, daß an einen Haftbefehl gar nicht mehr zu denken war ...

Warum, warum, warum? Oh, die Antwort ist ganz einfach: Ein unschuldig verdächtigter und sogar festgenommener Rolf Grunert wäre wie das Jüngste Gericht über jene gekommen, die sich erdreistet hatten, den unschuldigen Rolf Grunert zu verdächtigen und sogar festzunehmen.

"Eine schwierige Situation", meditiert Dr. Helmut Plambeck, 49, der Vorsitzende Richter im 3. Strafsenat des OLG Hamburg, rückblickend: "Sie provozieren so weit, daß es zu einer Festnahme reicht, nicht aber zum Haftbefehl Rolf Grunert räumt ein, er habe falsch disponiert.

Doch dafür, daß sich seine Unschuld nicht unverzüglich nach der Festnahme herausgestellt hat und daß es zu einem Haftbefehl kam, weiß er eine Erklärung, die aus dem Mund des ehemaligen BDK-Vorsitzenden nicht ohne traurigen Witz ist: Er habe das kriminalistische Vermögen der Ermittler überschätzt.

Wer an dieser Stelle erklärt, nun reiche es aber und dies sei die lausigste Ausrede, die je erfunden wurde, der muß um Geduld gebeten werden. Der Fall Grunert geht nämlich auch deshalb aufs Gemüt .- weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß Rolf Grunert die Wahrheit sagt.

Der BDK wurde 1965 gegründet, er stand von Anfang an in erbittertem Kamp( mit den anderen Berufsvertretungen der Polizei, die nicht bereit waren, den Kriminalbeamten einen Sonderstatus einzuräumen. Die "Gewerkschaft der Polizei" (GdP) beispielsweise sprach von einem Zusammenschluß (im BDK), dem es bei allem vorgegebenen Idealismus um "handfeste Eigeninteressen" gehe. Die GdP betonte immer wieder, daß die Stärke der Polizei in ihrer Einheit liege.

Der BDK war daher bemüht, seine Notwendigkeit zu beweisen. Ihm war es um Erfolge zu tun, und er wollte von sich reden machen. Als der BDK 1972 Rolf Grunert zu seinem Vorsitzenden wählte, entschied er sich für einen Mann, der diesem Bedürfnis in erstaunlicher, aber auch beunruhigender Weise gerecht wurde.

In der Person seines Vorsitzenden kam der BDK wieder und wieder ins Gespräch. 1972 gab es die Gasofen-Affäre. "Es gibt Sachbearbeiter, die wissen alles besser, die gehören am besten in den Gasofen", sagte der stellvertretende Hamburger Kripo-Chef Günter Bertling während eines Fortbildungslehrgangs. Rolf Grunert brachte diese Äußerung an die Öffentlichkeit und handelte sich damit ein Disziplinarverfahren ein, in dem er 1974 freigesprochen wurde.

Das Jahr 1974 war auch das Jahr der "Wanzenaffäre" und der "Lügenvermerke". Rolf Grunert entdeckte hinter einem Vorhang seines Dienstzimmers im Hamburger Polizeipräsidium eine Abhörvorrichtung. Und er behauptete 1974, Kriminalbeamte seien so überlastet, daß sie sich der Arbeitsflut durch falsche Aktenvermerke erwehren müßten.

Der BDK war im Gespräch. Anfangs grauste (las einige seiner Mitglieder noch, etwa während der Gasofen-Affäre. Doch später fand man Gefallen am Wirbel um Rolf Grunert, der ja nun offenbar auch, wie die Wanzenaffäre zu beweisen schien, seiner BDK-Aktivitäten wegen verfolgt wurde.

Die großen Erfolge blieben allerdings aus. Der BDK setzte sich mit seiner Forderung nach einem einheitlichen Organisationsschema für die Polizei der Länder, mit seinem Ruf nach einer Bundeskriminalpolizei (nach dem Muster des FBI) und anderem nicht durch.

Rolf Grunert mochte Interviews in die Gazetten bringen und alarmierend "Die Lage wird immer unerträglicher" klagen (und sogar von der Möglichkeit einer Meuterei bei der deutschen Kripo sprechen): Es brachte nichts.

In Hamburg vor Gericht schildert er die Situation. Er stellt für den Verband eine Forderung, er weist auf einen Mißstand hin und bittet um Maßnahmen. Es geschieht nichts. Er mahnt. Man gibt ihm einen vertröstenden Bescheid. Man führt vielleicht sogar ein Gespräch mit ihm, doch danach braucht man eine Pause, um nachzudenken.

Das Nachdenken dauert so lange, daß er wieder bohren muß. Die Antwort lautet, man sei noch in der Überlegungsphase. Als diese nicht enden will, greift er an, denn jetzt ist es ihm zu dumm geworden: Jetzt wendet er sich an "Volksvertreter", und zwar an solche von der Opposition.

Die bringen die Forderungen per Anfrage ein. Ergebnis: Nun fühlen sich die Leute, die er so lange vergeblich angesprochen hat, erpreßt. Böse Worte fallen. Die Anfrage wird mit der Behauptung abgetan, den Forderungen lägen falsche Angaben zugrunde, sie seien unvernünftig.

Abgekaspert" werde man, klagt Rolf Grunert in Hamburg, und so verfalle man in Erbitterung, in Verzweiflung und zuletzt in Zorn. So komme man zu der Erkenntnis, daß es "spektakuläre Ereignisse" braucht, um etwas in Gang zu bringen. Erbitterung, Verzweiflung und Zorn müssen beim BDK gelegentlich sehr groß gewesen sein.

Denn anders ist wohl nicht zu erklären, daß man eines Tages überlegt, ob man nicht auf dem Rathausmarkt in Hamburg eine mit Rolf Grunerts Papieren ausgestattete Leiche verbrennen soll, um auf die Forderungen des BDK aufmerksam zu machen. Das sei mehr "angedacht" gewesen als ein ernsthafter Plan, meint Rolf Grunert jetzt, das sei das Produkt einer "Bierlaune" gewesen.

Doch er spricht sehr viel, so viel, daß er nicht selten den Überblick verliert, und so hat er denn auch gesagt: "Wenn man eine Leiche hätte kriegen können. dann hätte man das vielleicht gemacht Der Vorsitzende Richter Plambeck merkt an: "Eine für die Vertretungsspitze der deutschen Kriminalbeamten doch ziemlich eigentümliche Betrachtungsweise.

Der Vorsitzende Richter Plambeck, dessen freundliche Sachlichkeit eine Chance, aber auch eine strenge Prüfung für jeden Angeklagten ist, bemüht sich, mit Rolf Grunert darüber ins Gespräch zu kommen, wie man sich denn zu verhalten hat, wenn "der demokratische Rahmen erschöpft" ist. Was ist, "wenn man sich bescheiden muß"? Rolf Grunert weiß keine rechte Antwort. Einerseits sei man Beamter, "andererseits wollten wir ja mit den anderen Gewerkschaften mithalten können".

Doch der Vorsitzende Richter Plambeck läßt nicht locker. Ob nicht, am Ende vergeblicher Anstrengungen, vielleicht nur der Rücktritt bleibe'? "Ja, wenn man ein Schwächung ist", gibt Rolf Grunert zur Antwort. "Sicher, ein Schwächling bricht zusammen", fährt er fort. Doch wenn man aufgebe, dann werde die gewerkschaftliche Konkurrenz triumphieren. Dann werde sie sagen, es sei genau so gekommen, wie sie es vorausgesagt habe.

Rolf Grunert war wiederholt in der DDR, ohne seine Dienststelle zu unterrichten. Er hat sich mit seiner Schwester getroffen. Bei seiner Schwester begegnete er gelegentlich einem Mann, der nichts mit irgendwelchen Geheimdiensten zu tun hatte, so sagt er; einem Mann, über den er den Versuch betrieb, Kontakt zum FDGB, der Gewerkschaftsorganisation der DDR herzustellen.

Was wäre das für eine Sensation gewesen, wenn ausgerechnet der BDK, den viele ziemlich weit rechts angesiedelt sehen, eine Basis für eine Zusammenarbeit mit der DDR gefunden hätte! Und was für ein Knall zum Vorteil des BDK, wenn ehrenwerte Bemühungen seines Vorsitzenden Rolf Grunert zu leichtfertiger Verdächtigung. zu einer Festnahme gar führen würden -- zu einer Festnahme, die sichtbar macht, welchen Verfolgungen die Kriminalbeamten ausgesetzt sind, die doch nur das Wohl der Gemeinschaft vor Augen haben.

1952 trat Rolf Grunert hei der Polizei in Hamburg ein. Er brachte das Abitur mit, doch (las hat seiner Laufbahn wenig geholfen. Erst sehr spät wurde er zum Kriminaloberkommissar befördert. Die Versuchung, seinen Einsatz für den BDK für einen selbstlosen Einsatz zu halten, ist sehr groß gewesen.

Immer wieder sagt er:,, Auf jeden Fall wollte ich provozieren." Er will auf das gewitzteste provokativ operiert haben. Vorhalte des Senats, worin denn da und dort die Provokation bestanden haben könnte, lassen ihn mitunter die Fassung verlieren: "Das ist ja Mist, wie soll ich zu dem ganzen Mist noch etwas sagen ..." Vielleicht sollten sich seine Verteidiger einmal überlegen. ob die vom Senat angeordnete Begutachtung der Glaubwürdigkeit ihres Mandanten ausreicht.

Es erweist sich als unumgänglich, daß auch Rolf Grunerts Privatleben zur Sprache kommt. Seine zweite Frau Lydia ist leider zufällig anwesend, als dies in der letzten Woche zum ersten Mal durch Abspielen eines Tonbands geschieht. Wenn Rolf Grunerts Einlassung zutrifft, dann sollte er wirklich ohne jede Rücksicht sich selbst gegenüber aussagen -- um seiner Frau willen.

Seit Dezember 1976 ist sie mit ihm verheiratet. Ihre Tapferkeit muß eine Qual für sie gewesen sein in der vergangenen Woche. Als Zeugin hat sie ausgesagt, es könne sein, "daß sich Rolf einen Schuh anzog, der ihm nicht paßte".

Der Vorsitzende Richter Plambeck hat Rolf Grunert darauf hingewiesen. daß es zu seiner These von der Provokation im BDK-Interesse doch eigentlich passen würde, daß er, Rolf Grunert, die Wanze selbst angebracht hat. die er 1974 in seinem Büro entdeckte. Die Herkunft der Wanze ist bis heute nicht geklärt worden.

Doch Rolf Grunert weiß über die Wanze nichts Neues. Sein Wahlverteidiger Dr. Wolfgang Vehlow und sein Pflichtverteidiger Horst Wulf Lehmann beantragen Haftverschonung für ihren Mandanten. Der Senat lehnt ab. Wenn Rolf Grunert tatsächlich dem Wahn zum Opfer gefallen ist, durch Provokation bis zum Schwachsinn etwas für den BDK erreichen zu können, dann wird er mutiger sein müssen, als er es bisher war.


DER SPIEGEL 39/1978
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