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Kühne Konstruktion

Mit umstrittenen Abschreibungsfirmen machte sich die Hamburger Staatsreederei Hadag bei der Staatsanwaltschaft verdächtig.

Der Staatsanwalt und sein Hilfstrupp verzichteten auf Anmeldung. Entschlossen drängten sie die Sekretärin beiseite und stürmten in das Chefzimmer.

Während die Eindringlinge den Vorstandssprecher der Hadag Seetouristik und Fährdienst AG, Jens F. K. Jacobsen, umringten, ließ einer von ihnen die überrumpelte Vorzimmerdame wenigstens ahnen, wie wichtig der Einfall war. "Wir sind", rief er ihr über die Schulter zu, "nur die Spitze eines Eisbergs."

Die Spitze, einige Dutzend Beamte aus der Hamburger Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung, tauchte am Donnerstag der vorvergangenen Woche zugleich an mehreren Tatorten auf. Sie besetzten die Hadag-Büros am Johannisbollwerk, störten Frau Jacobsen daheim bei der Dusche und erschreckten die Bankiers der honorigen Hamburgischen Landesbank mit barschen Befehlen.

Ein paar Aufsichtsratsprotokolle, allerlei Korrespondenz und die Gesellschaftsverträge wurden eingesammelt und mitgenommen. Offizielle Begründung des Großeinsatzes: Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung.

Der Verdacht ist kurios, denn die Hadag ist ein Staatsunternehmen -- zu 99,94 Prozent im Besitz der Stadt Hamburg, den Rest hält das Land Niedersachsen. Wenn der Verdacht begründet wäre, hätte also die eine Staatshand die andere ausgetrickst: Ausgerechnet mit dem inzwischen dubios gewordenen Vehikel "Abschreibungsgesellschaft" hatte die Landesfirma Hadag die Landesfinanzbeamten überfahren.

Auf das Geschäft mit den steuerlich attraktiven Abschreibungsgesellschaften waren die Hadag-Manager vor einigen Jahren gekommen. Sie gründeten zwischen 1973 bis 1975 drei der für Abschreibungen aller Art bestens geeigneten Kommanditgesellschaften, um die Motorschiffe "Alte Liebe", "Wappen von Hamburg" und "Elbe" mit privatem Kapital zu modernisieren.

Wer ein paar tausend Mark übrig hatte, konnte sich, steuerbegünstigt, als Kommanditist an der Schiffahrt beteiligen, sei es über den "Nereus-Fonds" der Landesbank oder einen privaten Treuhänder, die "Real-Objecta Anlagenberatung GmbH".

Der einzige Geschäftszweck dieser Firmen bestand darin, der Hadag die drei Schiffe abzukaufen, um sie Zug um Zug wieder an die Staatsfirma zu verchartern. Für die Hadag lohnte sich das Geschäft: Sie konnte Millionen in andere Projekte investieren, ohne neue Kredite oder Landeszuschüsse erbitten zu müssen.

Auch die Anleger sollten auf ihre Kosten kommen: Den Kommanditisten wurde eine hohe Verlustzuweisung -zum Teil über 280 Prozent ihrer Einlage -- zugesagt. Diese Verlustzuweisung reichte bei vielen aus, die Beteiligung voll aus den gesparten Steuern zu finanzieren.

"Dieses Finanzierungsinstrument" findet Hadag-Vorstand Jacobsen, "ist in der Reederei üblich." Auch ein Staatsbetrieb habe keinerlei Hemmung zu haben, die vom Gesetz gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Bestärkt fühlten sich Jacobsen und sein Vorstandskollege Fritz Jürgen Kröger durch den breiten Unterbau ihres Konzeptes. Nicht nur Steuerberater und die vorsichtigen Landesbankiers hatten den Plan gebilligt. Auch der hamburgische Finanzsenator, sein Kollege vom Wirtschaftsressort und das Finanzamt Hamburg-Neustadt-St. Pauli zogen mit.

Das war leichtfertig und schon damals kaum begreiflich. Denn die kühne Konstruktion -- der Verkäufer chartert das Schiff vom Käufer -- ist nicht erst seit 14 Tagen überaus wacklig.

Schon Anfang der siebziger Jahre machten der Bundesfinanzminister und der Bundesfinanzhof deutlich, daß Sonderabschreibungen die in den ersten Jahren zu den erwünschten hohen Verlusten führen -- nur dem "wirtschaftlichen Eigentümer" der Schiffe zustehen. Dieser steuerliche Eigentumsbegriff wurde präziser definiert, die Finanzämter begannen, die Steuersparvorschriften enger auszulegen.

Inzwischen hatte eine Vielzahl von Reedern ihre Schiffe an Kommanditgesellschaften verkauft und von ihnen zurückgechartert. Nachdem schließlich ganze "Zahnarztflotten" (Branchenjargon) auf den Weltmeeren schwammen, wurden die Finanzämter ab 1975 schließlich rabiat.

Sie verweigerten vielen begüterten Schiffsfinanziers die Steuerersparnis, obgleich diese in vorläufigen Bescheiden häufig bereits zugestanden war. Die Verlustzuweisungen der Abschreibungsgesellschaften wurden nicht anerkannt, die Verluste konnten daher nicht das zu versteuernde Einkommen der Anleger mindern. Folge: hohe Steuernachzahlungen der Kommanditisten.

Eine Abschreibungsgesellschaft im holsteinischen Bad Oldesloe etwa, die Industriebeteiligungagesellschaft Nord mbH Entwicklungsgesellschaft für Wirtschaft und Handel KG, mußte ihren 700 Kommanditisten statt der versprochenen Verlustzuweisung von 215 Prozent am Ende erhebliche Steuernachzahlungen zumuten: Das zuständige Finanzamt verlangte für eine Beteiligung von 100 000 Mark bis zu 61 000 Mark Steuernachschlag.

Die Hadag-Partner müssen sich nun vorwerfen lassen, daß bei ihnen das "wirtschaftliche Eigentum" an den Schiffen für die vergangenen Jahre kaum nachzuweisen ist.

Denn just die beiden Hadag-Chefs Jacobsen und Kröger hatten sich als die entscheidenden Figuren der Beteiligungsgesellschaften, als Komplementäre, ins Handelsregister eintragen lassen.

Mit ihrem Privatvermögen mußten sie allerdings nicht -- wie das Gesetz vorsieht -- haften, das nahm ihnen durch eine Freistellungserklärung der Hadag-Aufsichtsrat ab.

Diese Konstruktion machte die ohnehin fragwürdigen Abschreibungsgesellschaften vollends verdächtig: Allzu deutlich wird, daß nicht die Beteiligungsfirmen, sondern die Hadag die Marschzahl vorgab, also "wirtschaftlicher Eigentümer" war.

Schon im letzten Jahr mäkelte der Landesrechnungshof an den drei Finanzierungsgesellschaften so lange herum, bis schließlich, nach einer Betriebsprüfung, auch das Finanzamt Neustadt-St. Pauli seine Meinung korrigierte und sein Unbedenklichkeitszeugnis zurückzog.

Selbst mit einem Gutachten der Deutschen Warentreuhand, das die Auffassung des Hadag-Managements stützte, ließen sich die Steuerbeamten nicht wieder auf ihren alten Kurs bringen. Jacobsen und Kröger gaben endlich nach: Sie wurden Anfang Juni, rückwirkend zum Jahresanfang, als Komplementäre abgelöst und durch zwei Unverdächtige, einen Verlagskaufmann und einen pensionierten Landesbankier, ersetzt.

"Wir Kaufleute", beschreibt Jacobsen sein Einlenken, "haben uns bemüht, pragmatisch zu handeln." Lange Prozesse und einen Vertrauensschwund der Anleger habe er nicht riskieren wollen.

Diese Geste konnte allerdings nicht verhindern, daß die Steuervorteile der Geldgeber beschnitten wurden. Das Finanzamt strich den Kommanditisten für die vergangenen Jahre die Sonderabschreibungen und damit die hohen Verlustzuweisungen.

Die Hadag aber läßt ihre Geldgeber nicht verkommen: Die Abschreibungsfirmen zahlen vorzeitig Teile des Kommanditkapitals zurück, um damit den Anlegern die hohen Steuernachzahlungen zu ermöglichen. Beschafft wird das Geld über Kredite -- vor allem von der Hamburgischen Landesbank, die über ihren Nereus-Fonds ("Alte Liebe") am Jacobsen-Modell mitgebastelt hatte.

Das geht in einer "Mischrechnung" (Jacobsen) auch für die Kommanditisten auf: Ab 1. Januar dieses Jahres nämlich dürfen die Anleger, nachdem ihre Gesellschafts- und Charterverträge von drei auf fünf Jahre verlängert wurden, auch wieder Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen.

Ehe besorgte Kommanditisten aufmucken konnten, verschickten die Treuhandgesellschaften beruhigende Rundschreiben. Die Nereus Verwaltungsgesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH stellte ihren Kunden "weitere steuersparende Verlustzuweisungen" in Aussicht. Da die Vorteile der neuen Lösung noch erheblich über den bisherigen lägen, habe die Gesellschaft dem Kompromiß zugestimmt.

Auch den Rettungsversuch hatten Jacobsen und sein Kompagnon -- wie zuvor bereits ihr ursprüngliches Konzept -- sorgfältig mit ihrem Aufsichtsrat (Vorsitzender: Wirtschaftssenator Wilhelm Nölling), dem Hamburger Senat und dem Finanzamt abgestimmt. Um so überraschter registrierten die Staatsreeder den Besuch der Staatsanwaltschaft.

Selbst Senator Nölling wußte letzte Woche nicht zu sagen, was die Beamten zu ihrem Vorstoß veranlaßt hatte. Dafür setzte sich bei Jacobsen ein böser Verdacht fest. Er meint, die Staatsanwälte vermuteten, nach seiner Ansicht zu Unrecht, er und sein Kollege Kröger hätten sich unter der Hand an den Abschreibungsfirmen bereichert.

Seinen Aufsichtsrat ließ Jacobsen am vergangenen Mittwoch wissen, er werde "als Privatmann" das rüde Vorgehen der Fahnder nicht hinnehmen. Für ihn sei die ganze Aktion -- hei einem kaum begründeten Verdacht gegen die Gesellschaften -- ein Vorwand, seine privaten Verhältnisse auszuforschen.

"Die hatten gehofft", mokiert sich Jacobsen über die eifrigen Fahnder, die selbst in seinem Bankschließfach nichts Belastendes fanden, "daß sie beim Weggehen wissen, warum sie gekommen sind:"


DER SPIEGEL 33/1977
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