Von Palmer, Hartmut
Vergessen Sie es", heißt es im Kanzleramt, "das wird nicht passieren!" - "Haben wir nicht", sagt SPD-Chef Franz Müntefering. "Daran denken wir erst", behauptet ein einflussreicher Unionspolitiker, "wenn es wirklich dazu kommt."
Aber das stimmt nicht. Rote, grüne, schwarze und gelbe Strategen beschäftigen sich insgeheim längst mit "Plan B" - dem Fall der Fälle. Juristen, Journalisten, Politologen und Verfassungsexperten studieren die einschlägigen Kommentare und loten mögliche Szenarien aus.
Ginge es nur nach dem Grundgesetz, wäre die Antwort ganz einfach: Wenn Bundespräsident Horst Köhler das Parlament nicht auflöst, bliebe Gerhard Schröder Kanzler und Angela Merkel Kandidatin. Dass er in diesem Fall "selbstverständlich im Amt bleiben" werde, hat der regierende Sozialdemokrat den Bundespräsidenten bereits wissen lassen.
Aber die politische und gesellschaftliche Realität sieht anders aus. Schröder hat Neuwahlen in Aussicht gestellt und damit überschwängliche Erwartungen und Hoffnungen geweckt, die er nicht mehr enttäuschen kann. Ein Abrücken von diesem Ziel wäre Wasser auf die Mühlen der Opposition: Die Union würde den Kanzler verspotten und die öffentliche Meinung seinen Rücktritt verlangen, während die Umfragewerte für die SPD ins Bodenlose stürzen dürften.
Nach der Rechtslage könnte Schröder Regierungschef bleiben, politisch aber - das sehen inzwischen seine engsten Berater und wohl auch er selbst - wäre seine Position nach einem negativen Votum des Staatsoberhauptes nahezu unhaltbar.
Köhler selbst würde auf einer Woge der Zustimmung schwimmen. Er hätte bewiesen, dass er eben nicht "Merkels Präsident", sondern unabhängig ist und dass er es allen Großkopfeten in der Politik zeigen kann. Die CDU-Chefin hätte er um den schon sicher geglaubten Wahlsieg im Herbst gebracht und den Kanzler in die Bredouille.
Angela Merkel dürfte ihren Ärger über den unbotmäßigen Köhler nicht zeigen. Schröder könnte - theoretisch - zwar eine Klage gegen ihn anstrengen, hätte aber wegen des Ermessensspielraums, den das Verfassungsgericht auch dem Bundespräsidenten explizit eingeräumt hat, praktisch keine Chance.
"Das gewinnt der Kanzler nicht", prophezeit deshalb ein ehemaliger Verfassungsrichter, der den amtierenden Präsidenten Köhler in der aktuellen Sache beraten hat und nicht genannt werden will.
Zu vorgezogenen Wahlen gäbe es dann aber nur noch zwei Wege: einen brutal direkten, aber sicheren, und einen sehr verschlungenen, aber unsicheren.
* Der sichere: Schröder wirft die grünen Minister raus und beendet die rot-grüne Koalition, um danach erneut die Vertrauensfrage zu stellen; der Bundespräsident müsste das dann nicht mehr fiktive, sondern tatsächlich negative Votum akzeptieren und Neuwahlen ansetzen.
* Der unsichere: Schröder tritt zurück und löst damit einen komplizierten Prozess aus, an dessen Ende alles Mögliche stehen kann: ein neuer Kanzler Franz Müntefering - oder Peter Struck oder Peer Steinbrück. Oder eine Kanzlerin Angela Merkel und mit ihr eine Große Koalition. Aber nicht unbedingt Neuwahlen.
Die erste Variante geht dem Kanzler gründlich gegen den Strich: Wenn es ihm nötig und opportun erschien, konnte Schröder durchaus persönliche und politische
Freundschaften abrupt beenden, aber ein Rausschmiss der Grünen zum eigenen Machterhalt wäre ihm offenkundig allzu peinlich und würde ihn auch politisch beschädigen. Die kaltschnäuzige Trennung von Prinzipien, politischen Zielen und langjährigen Weggefährten bliebe als hässlicher Fleck im Geschichtsbuch zurück.
Die zweite Variante - Neuwahlen per Rücktritt - hat der Kanzler bislang abgelehnt. Trotzdem ist es durchaus möglich, dass Schröder unter dem Trommelfeuer der öffentlichen Meinung am Ende doch dieses Schlupfloch wählt, um sich in Sicherheit zu bringen. Verlockend sind beide Varianten nicht.
Auch die Union hat ihren "Plan B" schon fertig: Angela Merkel bliebe zwar vorerst nur Kandidatin, aber die Lage der Union wäre in jedem Fall komfortabler als jene der SPD. Sie könnte ihren innenpolitischen Streit um das Wahlprogramm beenden und auf die Genossen einprügeln.
Solange Schröder im Amt bliebe, würden CDU und CSU lauthals seinen Rücktritt fordern. Sollte er versuchen, die Christdemokraten diskret für eine Große Koalition auf Zeit zu gewinnen, würde die Union dies entrüstet zurückweisen und stattdessen verlangen, dem Bundestag per Grundgesetzänderung ein Selbstauflösungsrecht zu geben.
Träte der Kanzler aber zurück, wüsste die Union auch schon ziemlich genau, was sie täte: "Wir würden öffentlich dafür plädieren", sagt ein Berater Merkels, "dass weder die SPD noch wir einen Kandidaten in die Kanzlerwahl schicken." Das Kalkül: Wenn kein neuer Regierungschef gewählt wird, könnte Horst Köhler nach mehreren vergeblichen Anläufen den Bundestag auflösen.
Dass es zu dieser Vereinbarung kommt, hält man im Kanzleramt allerdings für ausgeschlossen. Die SPD werde eine solche Farce nicht mitmachen, legt sich ein Schröder-Vertrauter fest. "Dann kandidiert eben derjenige von uns, den Sozis und Grüne gleichermaßen mögen." Das müsse nicht unbedingt Partei- und Fraktionschef Müntefering sein. In Frage kämen auch der frühere Fraktionsvorsitzende und jetzige Verteidigungsminister Struck oder der in NRW gescheiterte Ministerpräsident Steinbrück.
Das Spiel scheint allerdings mit den Grünen nicht zu laufen. Fraktionschefin Krista Sager erklärte bereits öffentlich, der durch die wochenlange Diskussion genährte Wunsch nach Neuwahlen könne nicht mehr ignoriert werden. Dass die Grünen einen SPD-Kandidaten wählen oder sich an anderen Abreden beteiligen würden, hält sie nach dem Gewürge um die Vertrauensfrage für ziemlich unwahrscheinlich.
Ein Rücktritt des Kanzlers verkürzt den Weg zu Neuwahlen nicht - es ist ein Umweg mit vielen Hürden. Aber der Bundespräsident bekommt, zumindest auf dem ersten Abschnitt dieses Weges, Gelegenheit, eine wichtige Rolle zu spielen: Nur auf seinen Vorschlag hin kann ein neuer Regent aus der Taufe gehoben werden.
In dieser ersten Phase ist es dem Staatsoberhaupt erlaubt, Druck auf die Fraktionen auszuüben, sich möglichst zügig zu einigen. Köhler könnte durchaus auch eigene Kandidaten ins Spiel bringen: Es muss kein Abgeordneter, es müsste noch nicht einmal ein Politiker sein. Allerdings kommen nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes in Frage, die das passive Wahlrecht besitzen und keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.
Die Wahl selbst aber bleibt in jedem Fall Sache des Parlaments. Wenn der vom Präsidenten vorgeschlagene Kandidat nicht die absolute Mehrheit bekommt, erlischt das Initiativrecht des Staatsoberhauptes. Er ist dann erst einmal aus dem Spiel. Das Parlament hat dann 14 Tage Zeit, um zu kungeln, Koalitionen zu schmieden und einen Kandidaten zu suchen, der die Kanzlermehrheit bekommt. Nach Ablauf dieser Frist genügt die relative Mehrheit. Dann kann es sogar einen Regierungschef geben, der entweder toleriert wird oder mit wechselnden Mehrheiten operieren muss - auch keine ideale Vorstellung für die an stabile Verhältnisse gewöhnten Deutschen.
Lehnt Köhler einen solchen Minderheitskanzler ab, muss er innerhalb einer Woche den Bundestag auflösen, um Neuwahlen herbeizuführen. Nach langem Hin und Her und viel Trickserei hätte das Volk dann endlich das, was es sich jetzt schon sehnlichst wünscht. HARTMUT PALMER
DER SPIEGEL 27/2005
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