DER SPIEGEL



STAATSOBERHAUPT

Erforschung der Motive

Von Hipp, Dietmar; Knaup, Horand; Nelles, Roland

Im Bundespräsidialamt naht die Entscheidung zur Neuwahl-Frage: Horst Köhler wird den Bundestag wohl auflösen und sich zuvor direkt ans Volk wenden - mit einer Fernsehansprache.

Der Präsident hatte seine Brille abgenommen und blickte ernst in die Kamera. "Ich habe mir die Sache nicht leicht gemacht", wandte er sich mit fester Stimme an sein Volk. Alles, was zu prüfen gewesen sei, habe er geprüft. Auch habe er mit allen Beteiligten geredet. Mit dem Kanzler und den Fraktionschefs. Nunmehr sei seine Entscheidung klar: "Ich habe heute den Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt", verkündete er.

Das war am 7. Januar 1983, und der Bundespräsident hieß Karl Carstens. 22 Jahre später könnte sich die Geschichte wiederholen. Wie Carstens will sich auch Horst Köhler in einer Fernsehansprache an die Deutschen wenden, um sein Votum über die Auflösung des Bundestages nach Artikel 68 Grundgesetz zu verkünden. Laut Gesetz bleibt ihm dafür noch bis Ende dieser Woche Zeit.

Es wird die wohl folgenreichste Entscheidung seiner Amtszeit sein. Denn nur in dieser Frage hat der Bundespräsident, den die Verfassungsväter nach den katastrophalen Erfahrungen mit der Weimarer Präsidialdemokratie auf die Rolle des obersten Zeremonienmeisters der Republik beschränkten, großen eigenen Entscheidungsspielraum. Weigert er sich, das Parlament aufzulösen, müsste der Kanzler weiterregieren - oder zurücktreten.

Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Denn intern hat Köhler bereits signalisiert, dass er der Auflösung des Parlaments, die Gerhard Schröder am 1. Juli beantragt hatte, zustimmen werde. Aus staatspolitischer Verantwortung.

Nichts fürchtet der Präsident so sehr wie das politische Chaos, das nach einer negativen Entscheidung ausbrechen dürfte. Die Akteure würden sich gegenseitig mit Schuldzuweisungen überziehen und das Ansehen der politischen Klasse in Deutschland endgültig ruinieren. Schröders Ankündigung, er werde im Falle der Ablehnung weiterregieren, empfindet Köhler eher als Drohung.

Im Präsidialamt sind die Vorarbeiten für die Bekanntgabe der Entscheidung nahezu abgeschlossen. Hält sich Köhler an das Drehbuch seines Vorgängers Carstens, wird er vor der landesweit ausgestrahlten Fernsehansprache zunächst den Bundeskanzler unterrichten. Schließlich muss Schröder die Anordnung zur Auflösung des Parlaments gegenzeichnen. Das Dokument würde dann durch einen hochrangigen Boten aus dem Präsidialamt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zugestellt, der anschließend die Fraktionsvorsitzenden unterrichten müsste.

Seit Wochen schon klopfen Köhler und die Juristen seines Hauses die äußerst schwierige Rechtslage ab. Der Präsident darf zwar nach einer gescheiterten Vertrauensfrage das Parlament auflösen, doch zugleich muss er prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Und daran gibt es Zweifel, denn Schröder wollte verlieren. Ein Großteil der rot-grünen Abgeordneten folgte seinem Wunsch und enthielt sich der Stimme. Im Kern begründete der Kanzler dieses Vorgehen mit dem Argument, er könne sich des "stetigen Vertrauens der Mehrheit des Hohen Hauses" nicht mehr sicher sein und benötige deshalb ein neues Mandat vom Wähler.

Drei Tage nach Schröders Antrag auf Auflösung des Parlaments fragte Köhler bei den Beteiligten nach. Er bat das Kanzleramt um jenes Dossier, das Schröder in der SPD-Fraktionssitzung am 1. Juli erwähnt hatte. Der Regierungschef hatte von einer Dokumentensammlung gesprochen, die man im Zweifel dem Bundesverfassungsgericht übergeben werde: unter anderem eine Zusammenstellung von Zeitungsberichten über mögliche Abweichler in den Reihen von SPD und Grünen.

Köhler wollte noch mehr wissen. In neun Punkten erwartete er eine präzise Erklärung für diverse Ungereimtheiten und Widersprüche in der Kanzler-Argumentation.

Wie sei es zu bewerten, so Frage vier, dass die Bundesregierung kurz vor dem Vertrauensvotum noch problemlos 40 Gesetze mit ihrer rot-grünen Mehrheit verabschieden konnte? Besonders heikel die Frage acht: Wie denn die Bemerkung von Fraktionschef Franz Müntefering am 1. Juli zu interpretieren sei, wonach "Gerhard Schröder als Bundeskanzler das Vertrauen der SPD-Bundestagsfraktion" habe? Hatte Müntefering damit, absichtlich oder unabsichtlich, Schröders Argumentation ad absurdum geführt?

Die Szene im Bundestag war denkwürdig: Mitten in seiner Rede überraschte Müntefering das Hohe Haus - und vor allem den Kanzler - mit seinem Vertrauensbekenntnis zu Schröder (siehe Seite 34). Als daraufhin auf der CDU-Seite gesteigerte Unruhe zu verzeichnen war, wich der Fraktionschef von seinem Redemanuskript ab und

schimpfte in Richtung Opposition: "Stellen Sie den Antrag auf ein Misstrauensvotum! Sie werden sehen: Sie sind in der Minderheit hier in diesem Haus. Das werden Sie ganz deutlich erleben!"

Auch die öffentlichen Treueschwüre einiger Koalitionsabgeordneter haben dem Präsidenten die Entscheidung erschwert. In seinem Fragenkatalog wollte Köhler deshalb wissen, warum der Kanzler dennoch darauf beharre, dass das "stetige Vertrauen" nicht mehr gewährleistet sei.

Und schließlich fragte das Staatsoberhaupt nach, inwiefern denn die CDU/CSU-Dominanz im Bundesrat das Vertrauen in die rot-grüne Mehrheit im Parlament gefährde. Vor allem Müntefering hatte immer wieder auf die Blockade durch die Länderkammer hingewiesen.

Auf 13 Seiten, die dem Präsidialamt bereits am vergangenen Dienstag zugingen, haben Verfassungsexperten von Kanzleramt, Innen- und Justizministerium ihre Sicht der Dinge zusammengetragen. Sie argumentieren ganz im Sinne Schröders, dass Kompromisse in Bundesrat und Vermittlungsausschuss in die rot-grünen Fraktionen hinein kaum mehr vermittelbar gewesen seien. Man könne den Abgeordneten, so die Ausführungen, kaum auf Dauer zumuten, Kompromisse zu verabschieden, deren Erfolgsaussichten ungewiss seien.

Auf die heikle Frage acht antworteten die Regierungsjuristen eher salopp, aber stets in Anlehnung an das Verfassungsgerichtsurteil von 1983. "Eine Erforschung der Motive" der Abgeordneten sei "mit Blick auf die Gewährleistung des repräsentativen freien Abgeordnetenmandats nicht möglich". Zudem dürften Parlamentarier dem Regierungschef das Vertrauen durchaus versagen "und gleichzeitig willens sein, den Bundeskanzler später - eventuell auch nach Neuwahlen - wieder zum Bundeskanzler zu wählen".

Münteferings Treueschwüre wurden von den Kanzlerberatern als Äußerungen bewertet, "die ersichtlich Appellcharakter hatten" - Politik sei eben etwas anders als Juristerei. Für weitere Bewertungen gebe es "keinen verfassungsrechtlichen Maßstab".

Und schließlich legten die Beamten eine über 250 Seiten starke Presse- und Mediendokumentation

bei, die Schröders Sorge vor einem anhaltenden Vertrauensverlust unterfüttern sollte. Darin sind Berichte über ein Dutzend mutmaßliche Abweichler aufgelistet, über angeblich konspirative Treffen von potentiellen SPD-Dissidenten sowie Interviews von Genossen wie Ottmar Schreiner, in denen der Saarländer mehr oder weniger direkt mit einem Übertritt zur Linkspartei WASG drohte.

Die Ausführungen des Kanzleramts haben Köhler zwar nicht überzeugt, ihn aber in der Auffassung bestätigt, dass sein Einspruch aus juristischer Sicht nicht zwingend ist. Seine endgültige Entscheidung will der Präsident dennoch erst in dieser Woche fällen, nach erneuten Beratungen mit den Verfassungsexperten seines Amtes. Insgeheim treibt ihn immer noch die Sorge um, bei einem positiven Votum könnte am Ende das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung kippen - und ihn damit in letzter Konsequenz womöglich in den Rücktritt treiben.

Bundespräsident Carstens hatte 1983 gegenüber seinen Beratern klar gemacht, dass er wohl zurücktreten müsse, wenn das Verfassungsgericht seine Entscheidung nicht akzeptieren werde. Das war aber nicht der Fall.

Dass sich Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen wird, ist nahezu sicher, wenn Köhler das Parlament auflöst. Der Grüne Werner Schulz, der bereits am 1. Juli gegen das Vorgehen Schröders protestiert hatte, will in diesem Fall Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Voller Empörung hat Schulz in der vergangenen Woche einen Brief an Schröder geschrieben, in dem er die Offenlegung des Abweichler-Dossiers fordert. Er fühle sich an Zeiten erinnert, "als geheime Berichte über unliebsame Personen angefertigt wurden" (siehe Seite 29).

Allzu viel Hoffnungen, dass er in Karlsruhe Erfolg haben wird, kann sich Schulz wohl nicht machen. Verfassungsjuristen halten es für unwahrscheinlich, dass die Richter sich gegen Köhler stellen.

Sogar die Verfassungshüter selbst gaben unlängst einen dezenten Hinweis, wie sie in der Angelegenheit denken. In einer Entscheidung zum Visauntersuchungsausschuss erklärten sie wie beiläufig, es liege "allein in der Entscheidung des Bundespräsidenten, der in eigener Verantwortung auch rechtliche Fragen zu prüfen hat, ob er den Bundestag auflöst oder nicht".

Der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein, dessen Rat Köhler ebenfalls eingeholt hat, hält es "für unwahrscheinlich", dass das Gericht eine Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten nicht akzeptieren würde. "So schwer verquer die ganze Lage auch ist", könne er sich doch "kaum vorstellen", dass Karlsruhe "in der Lage, in der wir uns befinden, dem Bundespräsidenten eine verfassungsrechtliche Rüge erteilt". DIETMAR HIPP,

HORAND KNAUP, ROLAND NELLES


DER SPIEGEL 29/2005
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