Der am vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts wird von Professoren, Richtern und Anwälten massiv kritisiert. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass Finanzämter und Sozialversicherungsträger im Falle einer Insolvenz Vorrechte gegenüber anderen Gläubigern erhalten. Nach Ansicht des Insolvenzrechtsexperten Professor Hans Haarmeyer handelt es sich "schlicht um die Selbstbereicherung öffentlicher Körperschaften und des Staates" in Zeiten knapper Kassen - "zu Lasten der einfachen ungesicherten Gläubiger und der Sanierungschancen von Unternehmen". Damit werde der Kern des Anfang 1999 reformierten Insolvenzrechts, "die Gläubigergleichbehandlung", ausgehebelt, meint auch Rechtsanwalt Karsten Förster, Mitherausgeber der "Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht". Der Deutsche Anwaltsverein befürchtet, dass zukünftig nicht die Weiterführung in Not geratener Betriebe im Vordergrund der Insolvenzverwaltung stehe und "die Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die neue Vorschrift erheblich eingeschränkt" werde. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück.
DER SPIEGEL 33/2005
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